Steuerrecht beim Münzverkauf.

Der Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, was dem Hobby dient, was Geschäft ist, und wie sich dies beweisen lässt.

Natürlich kann ich rein privat jede Menge Münzen bei der Prägeanstalt kaufen, um sicherzustellen, dass ich bei Kürzung trotzdem noch etwas kriege. Beim Vatikan wäre es auch sinnvoll, sich 20 Sätze zu bestellen, um dann den mit den wenigsten Macken zu behalten :) . Logisch, dass man das, was danach zuviel ist, loswerden will. Auch logisch, dass man dabei eventuell aus Versehen Gewinn macht.

Wer aber von vorneherein kauft, um zu verkaufen, der kauft geschäftlich. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass man einerseits privat sammelt, andererseits aber auch noch Handel betreibt.

Wer Vatikan für 300 € kauft, um ihn zu sammeln, der hat diesen nicht geschäftlich gekauft. Er taucht nicht in der Bilanz auf. Wer ihn geschäftlich kauft, um ihn irgendwann weiterzuverkaufen, der hat ihn mit seinem Gegenwert am Jahresende in seinem Warenbestand, also in der Bilanz. Insoweit entsteht kein Verlust.

Wer privat für die Sammlung einkauft und später dann doch verkauft, der hat Schwierigkeiten, zu beweisen, dass der Vorgang nicht geschäftlich war, wenn man ihm drauf kommt.

Wer geschäftlich an- und verkauft, kann natürlich auch noch einige Betriebskosten absetzen. Da wäre z.B. der dringend benötigte PC, der Tisch, auf dem er steht, das Zimmer, in dem der Tisch steht, der Sprit, der auf dem Weg zur Post verfahren wird, die Flatrate....

Dadurch lässt sich natürlich schon im Ergebnis ein Verlust erzielen. Und weil das so ist, mag sich das Finanzamt nicht so recht mit Kleinhändlern abgeben, die in hobbymäßigem Rahmen kaufen und verkaufen. Im Gegenteil, ein Verlust aus einem solchen Geschäft wird vom Finanzamt nicht mehr berücksichtigt, wenn sich über mehrere Jahre herausstellen sollte, dass keine Gewinne entstehen. Zur Arbeitsentlastung und zur Vermeidung von Verrechnungen mit anderen Einkünften wird das dann als Liebhaberei abgetan.
 
In Deutschland ist das so geregelt:

1. keine Einkünfte

Wer ohne die Absicht tätig wird, Einkünfte zu erziehlen, der unterliegt mit dem "Gewinn" nicht der deutschen Einkommensteuer.

Beispiel:
Ein privater Sammler verkauft überflüssige Münzen und macht dabei einen Gewinn. Da es sich um einen Sammler handelt, will er diesen Gewinn nicht primär machen, sondern macht ihn nebenbei.

2. Spekulationseinkünfte

Wer ohne Gewerbetreibender zu sein (das hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun) Münzen kauft und verkauft, der erzielt Einkünfte im Sinne von § 23 EStG (Spekulationsgeschäfte). Dabei können Verluste verrechnet werden. Es gibt eine Freigrenze, d.h. wenn diese Grenze überschritten wird, ist alles steuerpflichtig, wird sie unterschritten, dann ist alles steuerfrei.

Die Einkünfte sind so zu ermitteln, dass die Einnahmen und die WErbungskosten gegenübergestellt werden. Auf Lagerbestand kommt es nicht an. Es zählen nur tatsächliche Geldflüsse.

Beispiel:
Ein Spekulant kauft 6 KMS des Vatikan für 60 € und verkauft diese für 1800 € bei ebay. Es sind 1740 € zu versteuern. Allerdings können Porto und andere echte Werbungskosten davon abgezogen werden.
Macht der gleiche Spekulant im gleichen Jahr einen Verlust bei ebay in Höhe von 500 €, so kann er diesen abziehen. Unterschreitet er auch noch die Freigrenze, dann ist alles steuerfrei.

3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Wer Münzen kauft und verkauft und dabei einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (Buchhaltung, Personal, eine gewisse Logistik), der erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ob er dies weiß oder nicht, ob er es anmeldet oder nicht.

Diese Einkünfte sind regelmäßig durch einen Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln, d.h. eine Bilanz aufzustellen (das kostet Geld). Dabei ist ein Lagerbestand zu berücksichtigen. Der Gewinn ist (einfach ausgedrückt) die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Anfang des Jahres und am Ende des Jahres. Ist also ein hoher Lagerbestand am 31. Dezember vorhanden, dann ist das in der Bilanz im Wege der Inventur auszuweisen. Der Gewinn wird zusätzlich in einer Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt, indem die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt werden, wobei dies anders ist als bei der Einnahmen-Überschussrechnung von 2.

Beispiel:
Der Münzhändler H kauft für 10.000 € KMS ein und verkauft bis zum 31. Dezember die Häfte davon für 20.000 €. Wie hoch ist der Gewinn aus diesem Geschäft?
Antwort: 20.000 € minus 5.000 € = 15.000 € oder anders gerechnet, am Anfang war ein Bestand von 0 vorhanden und am Ende ein Bestand von 20.000 € in Geld zuzüglich Waren in Höhe von 5.000 € abzüglich Wareneinsatz von 10.000 € = Gewinn von 15.000 €.

Alles klar :confused:
 
@ Pedro

Man kann über Dich denken wie man will...
Ich finde es wirklich toll von Dir, daß Du bei solchen Themen keine Mühen scheust, um uns Laien die rechlichen Dinge verständlich zu machen.

Daumen hoch und vielen Dank dafür!!! :) :)
 
Das Finanzamt möchte ich sehen, das zwischen Pedros 1. und 2. unterscheidet. *LOL*

Spekulationsgewinne sind Spekulationsgewinne, ob derjenige
sich nun zusätzlich noch als Sammler bezeichnet oder nicht..

Aber wir sind ja sowieso alle nur Sammler, die recht verärgert sind, wenn sich diese häßlichen Spekulationsgewinne in unser
Sammlerleben einschleichen.

Was nimmt man nicht alles hin für die Sammelleidenschaft!

Es gibt aber vielleicht einen Ausweg!

Nämlich die Spekulationsfrist. Nach Ablauf dieser Frist ist man dann kein Spekulant mehr und auch nicht mehr steuerpflichtig.

Wie diese bei Münzen ist, weiß ich aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Spekulationsfrist beträgt bei Münzen 1 Jahr.

Die Freigrenze beträgt 1.000 DM (hat sich in € geändert) pro Jahr.

Spekulant ist, wer den Willen hierzu hat. Kein Spekulant ist, wer bereits bei der Anschaffung vorhatte, die Münzen zu behalten.

Da das Finanzamt nicht in die Köpfe schauen kann, wird dies anhand objektiver Kriterien festgestellt (Aufzeichnungen, Ebay-Name und ständige Auktionen).

Ich empfehle daher, lieber keine Aufzeichungen zu führen, denn das deutet auf eine Einkunftserzielungsabsicht hin.
 
Ich glaube schon, dass die Finanzämter da ein auge drauf haben. Nicht umsonst gehen die Münzlieferungen durch den Zoll. Vatikanstadt ist halt nicht EU...
 
Steuerzahlung????

Hallo Pedro,

ich kann nicht anders, ich muß mich für Deine tolle Aufklärung mal im Namen Aller bedanken.

Doch mal eine Andere Frage, wenn Du immer und überall im Forum bist,

WANN ARBEITEST DU DENN, BZW. WIE, ICH VERSTEHE DAS NICHT GANZ, HAST DU SOVIEL PERSONAL, DASS FÜR DICH AREITET???

Nicht böse gemeint, aber das würde mich echt mal interessieren,
denn Du bist wirklich immer da.:) :D :D :)

Gold-Silvi
 
Hallo Pedro,

auch von mir herzlichen Dank für die Aufklärung. ;) Da kann ich ja jetzt meinem Hobby wieder beruhigt nachgehen, ohne schlechtes Gewissen, wenn mal ein paar Euro mehr herauskommen als man reingesteckt hat. Ist eh nicht viel, weil ich mich schlecht von Sachen trennen kann, die ich einmal habe. :D :D
 
@Pedro:

Generell sind Deine Ausführung zur Besteuerung richtig. Leider irrst Du gewaltig, was die Unterscheidung zwischen Sammle rund Gewerbetreibender betrifft.

Selbst wenn Du beim Finanzamt angibst, Du sammelst Volvos, der Volvo aus Dänemark hat mir nicht gefallen und daher habe ich ihn mit 3000 Euro Gewinn verhökert, mußt Du das versteuern.

Sonst fange ich gleich mit dem Aktien sammeln an! Da muß ich dann ja keine Spekulationsgewinne mehr versteuern.

Ob man sich selbst als Sammler bezeichnet oder nicht ist dem FA egal.

Also: Alles was man als Privatmann kauft, wieder verkauft innerhalb der von Dir richtig dargestellten Grenzen und Gewinn erzielt (Kosten abziehen, klar) muss EIGENTLICH versteuert werden als privates Veräußerungsgeschäft. Macht nur kaum einer.

Trotzdem sieht das Gesetz diese Steuer vor und als gesetzestreuer Bürger zahlt man die auch.

Gruss
Goldhahn
 
Zurück
Oben