Das kommt auf den Einzelfall an.
Beispiel 1. Verkäufer macht mit einer geringen Anzahl Münze ohne Gewinnerzielungsabsicht 601,- Euro Gewinn. Dann wäre dies komplett Einkommensteuerpflichtig und aus meiner Sicht war es das.
Beispiel 2. Verkäufer verhöckert eine große Anzahl Münzen (z.B. im Vorkauf, muss aber nicht zwingend sein) und erzielt 601,- Euro Gewinn. Das wäre ebenfalls Einkommensteuerpflichtig. Dazu noch Gewinnerzielungsabsicht, ergo unterstellt das FA Gewerbliches Handeln. Dann käme noch Umsatzsteuer dazu.
Beispiel 3. wie Beispiel 2, nur 401 Euro Gewinn. Trotzdem gleiche Konsequenzen wie in Beispiel 2, da Gewinnerzielungsabsicht.
Beispiel 4. Macht euch doch nicht alle verrückt!
An einen privaten, steuerfreien Verkauf sind hohe Hürden gestellt.
Es fängt bereits damit an, dass die Steuerfreiheit bei privaten Geschäften durch Beleg der Haltedauer nachgewiesen werden muss:
Faktisch ist es so, dass man im Zweifel für jeden Gegenstand den Kaufbeleg besitzen muss, um die Haltedauer von mindestens einem Jahr auch beweisen / belegen zu können.
Hinzu kommt, dass man auch noch die Herkunft des Kaufpreises nachweisen oder plausiebel belegen muss (beispielsweise durch zeitnahe Abhebungen bei Tafelgeschäften).
Also immer alles an Rechnungen gut aufheben und auch die Kontoauszüge so archivieren, dass sie nicht verbleichen bzw, einscannen und ausdrucken.
Bis dahin ist das für mich noch alles verständlich.
Was die Abmahnungen angeht: ich verstehe, wenn angemeldete und steuerzahlende Gewerbetreiber gegen schwarze Schafe vorgehen und einen Anwalt beauftragen abzumahnen. Bis auf diesenm, einen Punkt habe ich für´s Abmahnwesen aber Null Verständnis.
Irrsinnig wird es in meinen Augen, wenn jemand seine Sammlung auflösen will und seine Münzlein zeitnah einzeln einstellt. Wenn jemand 100 Münzen verkauft und dabei 800 Euro einnimmt, ist das für mich kein Gewerbetreibender. Das wird der erst dadurch, wenn der auch zeitgleich immer wieder Münzen kauft, die er kurz danach veräußert.
Irrsinnig wird es auch deswegen, weil: wenn er denn seine Belege hat und einen Verlust nachweist, kann er als Gewerblicher diesen geltend machen. Der Aufwand das alles aufzustellen und in Form einer Betriebsprüfung prüfen zu müssen ist in meinen Augen völlig unangemessen.
Oder: Lieschen Müller zieht in 3 Monaten vom Land ind Richtung Stadt jobbedingt in eine deutlich kleinere Wohnung um und verkauft Kleidung, Bücher, Einrichtungsgegenstände und hat 90 Artikel zu verkaufen. Von der Jacke bis zum Buch. Dann ist sie Händlerin.
Bei allem Respekt vor unserem Gesetzgeber:
(1) das hat in meinen Augen schon enteignende und klar stark autoritär-dirigistische und damit bürgerfeindliche Züge. Man ist so gezwungen an Händler zu verkaufen und weil das bei geringwertigen Dingen ("Krempel", "Lumpen") meist nicht möglich ist: wegzuwerfen.
(2) Nachhaltig ist das nicht, ganz im Gegenteil. Es ist ja "schön", sich Nachhaltigkeit und Klimaschutz auf die Fahne zu schreiben und dann hinten herum alles zu tun, um das zu vereiteln.
(3) Finanzbeamte, die alles prüfen müssen kosten auch viel Geld. Wo ist da die Angemessenheit? Und so weiter.