Eesti Pank informiert:
Händler müssen sich auf die ab nächstem Jahr geltende Rundungsregel vorbereiten
Gesendet: 05.08.2024Ab dem 1. Januar 2025 gilt in allen Verkaufsstellen Estlands die Rundungsregel für den Preis eines Einkaufskorbs. Der Gesamtpreis von bar bezahlten Einkäufen wird auf die nächsten fünf Cent gerundet. Die Änderung erfordert, dass die Händler ihre Kassensysteme und Buchhaltungssoftware entsprechend einrichten und bereit sind, ihren Kunden die Änderung zu erklären.
„Die Änderung macht das Bezahlen mit Bargeld schneller und einfacher und senkt auf lange Sicht die Kosten für die Bargeldbearbeitung für Unternehmen. Allerdings ist dafür zunächst eine einmalige Anstrengung erforderlich, da ihre Kassensysteme aktualisiert und ihr Personal geschult werden muss und sie bereit sein müssen, ihren Kunden die Änderung zu erklären, wenn sie eingeführt wird“, sagte Nele Peil , Vorsitzende des estnischen Händlerverbands. Sie sagte, der Verband habe seine Mitglieder und die größten Kassensystembetreiber Estlands bereits über die Notwendigkeit der Vorbereitung informiert, und sie betonte, dass sie ihre Software noch in diesem Jahr rechtzeitig aktualisieren müssten, da jeder Händler selbst dafür verantwortlich sei, für die Änderung bereit zu sein.
Imre Reinson , CEO des in Estland tätigen Softwareunternehmens Nixor, sagte, dass die durch die Rundungsregel erforderlichen Änderungen an den Kassensystemen gering seien und die meisten Benutzer die Parameter für die Rundungsregel in der Software festlegen könnten, die sie bereits verwenden. Auch wenn dies nicht möglich sei, sei der Bedarf an Softwareentwicklung gering. Die durch das Gesetz erforderlichen Softwareaktualisierungen würden normalerweise im Rahmen der Verträge der Händler durchgeführt, die eine Lizenz für ihre Software besitzen. „Jeder Händler muss selbst prüfen, wie bereit sein sein Anbieter von Unternehmenssoftware für die Änderung ist und wie sie die erforderlichen Schritte gemeinsam unternehmen können. Sie sollten auch bedenken, wie ihre Finanzbuchhaltung mit den durch die Rundung entstehenden Beträgen umgeht, ob sie die Art und Weise ändern müssen, wie sie Bargeld in der Kassenschublade trennen und aufbewahren, und was ihr Verkaufspersonal und ihre Kassierer Kunden sagen werden, die von der Änderung überrascht werden“, sagte er.
Neben der Umstellung ihrer Kassensysteme und Finanzsoftware müssen Händler auch darauf achten, dass sie Informationen zu den Rundungsregeln deutlich sichtbar aushängen, etwa an der Wand im Laden, auf einem Bildschirm oder als Hinweis an der Kasse. Es ist wichtig, dass der gerundete Endpreis, der für die Ware oder Dienstleistung zu zahlen ist, für barzahlende Kunden klar ersichtlich ist, damit sie ihn leicht vom Verkaufspreis und den Stückpreisen der Ware oder dem Endpreis der Dienstleistung unterscheiden können.
Sechs weitere Euro-Länder haben die Rundungsregel bereits eingeführt. Das Estland am nächsten gelegene Land ist Finnland, wo sich Prisma Peremarket, das ebenfalls in Estland tätig ist, an die Änderung anpassen musste. Teemu Kilpiä, Country Manager für Estland bei Prisma , sagte, dass sich Kunden und Kassierer in Finnland an die Rundungsregel gewöhnt hätten und dass sie das Bezahlen an der Kasse schneller und einfacher mache. Er sagte jedoch, dass es am besten sei, jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, um rechtzeitig für die Rundung der Preise bereit zu sein und damit die Umstellung reibungslos vonstatten gehe.
Was bedeutet die Rundungsregel für ein und zwei Cent?
Ab 2025 gilt an den Verkaufsstellen die Rundungsregel für 1- und 2-Cent-Beträge. Sie bedeutet, dass der Endpreis eines Einkaufskorbs bei Barzahlung auf die nächsten 5 Cent aufgerundet wird. 1- und 2-Cent-Münzen werden nicht mehr als Wechselgeld ausgegeben. Preise, die auf 1, 2, 6 oder 7 Cent enden, werden nach unten abgerundet, während Preise, die auf 3, 4, 8 oder 9 Cent enden, aufgerundet werden.BEISPIEL
Wenn ein Artikel 3,76 Euro kostet, beträgt der Endpreis bei Barzahlung 3,75 Euro. Wenn jedoch ein anderes Zahlungsmittel wie eine Bankkarte verwendet wird, bleibt der Endpreis der für den Artikel angegebene Preis von 3,76 Euro. Wenn der Artikel 3,78 Euro kostet, beträgt der Endpreis bei Barzahlung 3,80 Euro.Die Rundung hat keine Auswirkungen auf die Rechtsgültigkeit von Ein- und Zwei-Cent-Münzen. Möchte der Käufer mit ihnen bezahlen, werden sie im Geschäft akzeptiert. Daran soll sich auch nichts ändern. Ab Anfang nächsten Jahres werden in Geschäften nur noch Münzen ab Fünf-Cent-Stücken als Wechselgeld ausgegeben.
Die Rundung betrifft nur Barzahlungen und nur den Endpreis eines Warenkorbs, nicht die Einzelpreise der einzelnen Artikel darin. Für Zahlungen mit Kreditkarte ändert sich nichts. Der Käufer entscheidet, wie er bezahlen möchte, und der Verkäufer hat kein Recht, die eine oder andere Zahlungsart abzulehnen. Online-Käufe werden elektronisch abgewickelt und die Preise werden nicht gerundet.
Auf die Preispolitik der Geschäfte hat die Rundung keinen Einfluss: Sie können für ihre Waren jeden beliebigen Preis verlangen, sei es 9,99 Euro oder 2,21 Euro.
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