Estland führt 2025 die 5-Cent-Rundungsregeln ein

numisfreund

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Eesti Pank informiert:​

Händler müssen sich auf die ab nächstem Jahr geltende Rundungsregel vorbereiten​

Gesendet: 05.08.2024


Ab dem 1. Januar 2025 gilt in allen Verkaufsstellen Estlands die Rundungsregel für den Preis eines Einkaufskorbs. Der Gesamtpreis von bar bezahlten Einkäufen wird auf die nächsten fünf Cent gerundet. Die Änderung erfordert, dass die Händler ihre Kassensysteme und Buchhaltungssoftware entsprechend einrichten und bereit sind, ihren Kunden die Änderung zu erklären.

„Die Änderung macht das Bezahlen mit Bargeld schneller und einfacher und senkt auf lange Sicht die Kosten für die Bargeldbearbeitung für Unternehmen. Allerdings ist dafür zunächst eine einmalige Anstrengung erforderlich, da ihre Kassensysteme aktualisiert und ihr Personal geschult werden muss und sie bereit sein müssen, ihren Kunden die Änderung zu erklären, wenn sie eingeführt wird“, sagte Nele Peil , Vorsitzende des estnischen Händlerverbands. Sie sagte, der Verband habe seine Mitglieder und die größten Kassensystembetreiber Estlands bereits über die Notwendigkeit der Vorbereitung informiert, und sie betonte, dass sie ihre Software noch in diesem Jahr rechtzeitig aktualisieren müssten, da jeder Händler selbst dafür verantwortlich sei, für die Änderung bereit zu sein.

Imre Reinson , CEO des in Estland tätigen Softwareunternehmens Nixor, sagte, dass die durch die Rundungsregel erforderlichen Änderungen an den Kassensystemen gering seien und die meisten Benutzer die Parameter für die Rundungsregel in der Software festlegen könnten, die sie bereits verwenden. Auch wenn dies nicht möglich sei, sei der Bedarf an Softwareentwicklung gering. Die durch das Gesetz erforderlichen Softwareaktualisierungen würden normalerweise im Rahmen der Verträge der Händler durchgeführt, die eine Lizenz für ihre Software besitzen. „Jeder Händler muss selbst prüfen, wie bereit sein sein Anbieter von Unternehmenssoftware für die Änderung ist und wie sie die erforderlichen Schritte gemeinsam unternehmen können. Sie sollten auch bedenken, wie ihre Finanzbuchhaltung mit den durch die Rundung entstehenden Beträgen umgeht, ob sie die Art und Weise ändern müssen, wie sie Bargeld in der Kassenschublade trennen und aufbewahren, und was ihr Verkaufspersonal und ihre Kassierer Kunden sagen werden, die von der Änderung überrascht werden“, sagte er.

Neben der Umstellung ihrer Kassensysteme und Finanzsoftware müssen Händler auch darauf achten, dass sie Informationen zu den Rundungsregeln deutlich sichtbar aushängen, etwa an der Wand im Laden, auf einem Bildschirm oder als Hinweis an der Kasse. Es ist wichtig, dass der gerundete Endpreis, der für die Ware oder Dienstleistung zu zahlen ist, für barzahlende Kunden klar ersichtlich ist, damit sie ihn leicht vom Verkaufspreis und den Stückpreisen der Ware oder dem Endpreis der Dienstleistung unterscheiden können.

Sechs weitere Euro-Länder haben die Rundungsregel bereits eingeführt. Das Estland am nächsten gelegene Land ist Finnland, wo sich Prisma Peremarket, das ebenfalls in Estland tätig ist, an die Änderung anpassen musste. Teemu Kilpiä, Country Manager für Estland bei Prisma , sagte, dass sich Kunden und Kassierer in Finnland an die Rundungsregel gewöhnt hätten und dass sie das Bezahlen an der Kasse schneller und einfacher mache. Er sagte jedoch, dass es am besten sei, jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, um rechtzeitig für die Rundung der Preise bereit zu sein und damit die Umstellung reibungslos vonstatten gehe.

Was bedeutet die Rundungsregel für ein und zwei Cent?​

Ab 2025 gilt an den Verkaufsstellen die Rundungsregel für 1- und 2-Cent-Beträge. Sie bedeutet, dass der Endpreis eines Einkaufskorbs bei Barzahlung auf die nächsten 5 Cent aufgerundet wird. 1- und 2-Cent-Münzen werden nicht mehr als Wechselgeld ausgegeben. Preise, die auf 1, 2, 6 oder 7 Cent enden, werden nach unten abgerundet, während Preise, die auf 3, 4, 8 oder 9 Cent enden, aufgerundet werden.

BEISPIEL​

Wenn ein Artikel 3,76 Euro kostet, beträgt der Endpreis bei Barzahlung 3,75 Euro. Wenn jedoch ein anderes Zahlungsmittel wie eine Bankkarte verwendet wird, bleibt der Endpreis der für den Artikel angegebene Preis von 3,76 Euro. Wenn der Artikel 3,78 Euro kostet, beträgt der Endpreis bei Barzahlung 3,80 Euro.

Die Rundung hat keine Auswirkungen auf die Rechtsgültigkeit von Ein- und Zwei-Cent-Münzen. Möchte der Käufer mit ihnen bezahlen, werden sie im Geschäft akzeptiert. Daran soll sich auch nichts ändern. Ab Anfang nächsten Jahres werden in Geschäften nur noch Münzen ab Fünf-Cent-Stücken als Wechselgeld ausgegeben.

Die Rundung betrifft nur Barzahlungen und nur den Endpreis eines Warenkorbs, nicht die Einzelpreise der einzelnen Artikel darin. Für Zahlungen mit Kreditkarte ändert sich nichts. Der Käufer entscheidet, wie er bezahlen möchte, und der Verkäufer hat kein Recht, die eine oder andere Zahlungsart abzulehnen. Online-Käufe werden elektronisch abgewickelt und die Preise werden nicht gerundet.

Auf die Preispolitik der Geschäfte hat die Rundung keinen Einfluss: Sie können für ihre Waren jeden beliebigen Preis verlangen, sei es 9,99 Euro oder 2,21 Euro.


Quelle:
 
Danke fürs teilen @numisfreund
Sechs weitere Euro-Länder haben die Rundungsregel bereits eingeführt.
Was ist denn neben Finnland, den Niederlanden, Irland, Italien und Belgien das sechste Land?

Habt ihr schon eine Flasche für "nicht mehr geprägte" 1 und 2 Cent Münzen angelegt? :)
Bisher lege ich nur Finnland zur Seite, spiele aber schon länger mit dem Gedanken.
Mir ist klar, dass z.B. Italien 3,8 Milliarden 1 Cent Münzen geprägt hat und es geht mir nicht um Wertzuwachs, aber vielleicht ist es ja lustig in 20 Jahren ein Glas mit "historischen" 1 und 2 Cent Münzen zu haben.
Auch wenn mittelfristig vielleicht alle 1 und 2 Cent Münzen in diese Kategorie fallen... aber gefühlt ist es bei einigen Ländern ja jetzt schon das seltenste Nominal.
 
Mir ist derzeit kein sechstes Land bekannt. Scheinbar hat die Eesti Pank vor o.a. Veröffentlichung nicht richtig recherchiert. ;)

Vielleicht einfach ein kleiner Denkfehler - sie wussten, es würden dann sechs inkl. Estland selbst, haben aber die "x anderen" in der eigenen Formulierung nicht ausreichend angepasst? Oder eine unzulängliche Übersetzung
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke fürs teilen @numisfreund

Was ist denn neben Finnland, den Niederlanden, Irland, Italien und Belgien das sechste Land?

...

Wie verhält es sich denn in Irland?
Meine Recherche hat u. a. diese Seite ermittelt, wonach 2015 in Irland für Bargeldzahlungen die 5-Cent-Rundung eingeführt wurde:
citizensinformation.ie
Siehe auch: centralbank.ie
Ja, Irland ist eines von den fünf bekannten Ländern, die bereits vor Estland die Rundungsregeln eingeführt haben.
 
Die jüngste Entscheidung, auf Cent-Zahlungen zu verzichten, wurde in Litauen getroffen, wo diese Änderung am 1. Mai 2025 in Kraft treten wird. Finnland, die Niederlande, Irland, Italien, Belgien und die Slowakei haben bereits auf Cent-Zahlungen verzichtet.

Die Einführung einheitlicher Rundungsregeln im gesamten Euroraum stand in den letzten Jahren auf der Agenda der Europäischen Kommission, wurde jedoch von drängenderen Themen überschattet, zunächst aufgrund der Pandemie und dann des Krieges in der Ukraine.
 
Eesti Pank informiert:

Die Rundungsregel gilt ab dem neuen Jahr für Barzahlungen


Ab dem 1. Januar 2025 wird der Endpreis eines Einkaufskorbs, der in bar an einer physischen Verkaufsstelle bezahlt wird, auf die nächsten fünf Cent gerundet. Die Gesetzesänderung bedeutet, dass Ladenbesitzer nicht mehr Ein- und Zwei-Cent-Münzen als Wechselgeld ausgeben müssen, was bedeutet, dass es in Estland nicht mehr so viel Bedarf geben wird, diese Münzen in Umlauf zu bringen, mit denen die Menschen nur äußerst selten bezahlen. Das Gesetz verlangt von allen Händlern, die Bargeld akzeptieren, den Endpreis des Einkaufskorbs abzurunden. Bei Zahlungen mit einer Bankkarte gibt es keine Rundung.

Ab dem neuen Jahr wird Estland das siebte Land im Euroraum sein, das die Rundungsregel einführt, die die Anzahl der im Umlauf befindlichen Ein- und Zwei-Cent-Münzen reduzieren soll. Bisher hat die Eesti Pank durchschnittlich zwei LKW-Ladungen mit Ein- und Zwei-Cent-Münzen pro Jahr in Umlauf gebracht. Die meisten dieser kleinen Münzen schaffen es nie wieder zurück in die Zentralbank, denn obwohl die Geschäfte sie zum Geldgeben benötigen, bezahlen die Kunden nur sehr selten damit. Da es keinen Sinn mehr macht, diese Münzen zu verwenden, wird der Endpreis eines in bar in einem Geschäft bezahlten Einkaufskorbs ab dem neuen Jahr auf die nächsten fünf Cent gerundet.

Was bedeutet die Änderung für die Kunden?

Wenn Sie im nächsten Jahr in einem Geschäft bar bezahlen, müssen Sie daran denken, dass der Händler verpflichtet ist, den Endpreis auf die nächsten fünf Cent aufzurunden. Der Betrag, den Sie zahlen müssen, kann um ein oder zwei Cent nach oben oder unten abgerundet werden. Die Preise der einzelnen Waren und Dienstleistungen werden nicht gerundet, so dass die Rundungsregel überhaupt nicht zu einem Anstieg der Inflation führt. Wenn Sie mit verschiedenen Mitteln bezahlen, z. B. mit einer Bankkarte, einem Smart-Gerät, einer Geschenkkarte oder einer Überweisung, wird der Preis auf den genauen Cent genau berechnet und nicht gerundet. Das bedeutet, dass der Käufer entscheiden kann, ob gerundet wird oder nicht, und es ist nicht die Entscheidung des Ladenbesitzers. Wenn der Kunde mit Ein- und Zwei-Cent-Münzen bezahlen möchte, ist dies durchaus möglich, da diese Münzen in Estland gesetzliches Zahlungsmittel bleiben und die Geschäfte weiterhin alle Euro-Cent-Münzen unabhängig von ihrem Wert akzeptieren müssen. Das Gesetz schreibt vor, dass Ladenbesitzer unabhängig von ihrem Wert bis zu 50-Euro-Münzen auf einmal annehmen müssen.

Was bedeutet die Änderung für Ladenbesitzer?

Die Rundungsregel ist ab dem 1. Januar für alle Händler verpflichtend und muss angewendet werden, wenn Waren und Dienstleistungen gegen Bargeld an Kunden verkauft werden. Dies bedeutet in erster Linie, Änderungen am Kassensystem und an der Finanzsoftware vorzunehmen, so dass die Gesamtsumme des Einkaufskorbs auf die nächsten fünf Cent gerundet wird. Wichtig ist auch, die Kunden vor dem Bezahlen ihres Einkaufs über die Rundung zu informieren, damit sie entscheiden können, ob sie in bar oder mit Bankkarte bezahlen möchten.

Die Einführung der Rundungsregel bedeutet, dass Ladenbesitzer nicht mehr Ein- und Zwei-Cent-Münzen halten müssen, um sie als Wechselgeld auszugeben, da die kleinste Menge an Wechselgeld, die sie abgeben müssen, ab Anfang nächsten Jahres fünf Cent betragen wird. Dies spart ihnen die Kosten für den Umgang mit diesen kleinen Münzen und macht es bequemer und einfacher, Zahlungen in bar zu akzeptieren. Ein- und Zwei-Cent-Münzen bleiben auch nach Einführung der Rundungsregel gesetzliches Zahlungsmittel, und Kunden, die dies wünschen, können sie zum Bezahlen verwenden.

Ladenbesitzer werden ausnahmsweise in der Lage sein, Ein- und Zwei-Cent-Münzen als Wechselgeld auszugeben, wenn sie nicht genügend andere kleine Münzen in ihrer Kasse haben. Dies wird nur eine Zeit lang der Fall sein, da die Zahl der im Umlauf befindlichen Ein- und Zwei-Cent-Münzen nach der Einführung der Regel zu sinken beginnen wird. Das Gesetz wird Ladenbesitzer weiterhin dazu verpflichten, bis zu 50-Euro-Münzen auf einmal anzunehmen, unabhängig von ihrem Wert. Die Informationsmaterialien auf der Website der Eesti Pank enthalten genauere Angaben zu den Grundsätzen, Ausnahmen und Beispielen, die die Händler bei der Rundungsregel kennen müssen.

Die sechs Länder im Euro-Währungsgebiet, die die Rundungsregel bereits anwenden, sind Finnland, die Niederlande, Irland, Italien, Belgien und die Slowakei. Litauen wird sich Estland bei der Einführung der Rundungsregel im nächsten Jahr anschließen, dies jedoch ab Mai 2025 tun.

Eesti Pank hat mit dem estnischen Händlerverband und dem Finanzministerium zusammengearbeitet, um Vorbereitungen zu treffen, damit der Wandel für die Menschen und für die Unternehmen reibungslos vonstatten geht. Es wurden Richtlinien und Informationsmaterialien für Händler herausgegeben, Unternehmen, die mit Kassensoftware arbeiten, direkt informiert und Informationen an Händlerverbände, Kommunalverwaltungen und andere repräsentative Organisationen verschickt.


Quelle: The rounding rule will start to apply to payments in cash from the new year
 
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