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Gute Nachrichten für Schwarzhändler (in allen Verkaufsbereichen)
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass sie keinen Verkäufer zahlen lassen, der statt 30 vielleicht 32 Artikel verkauft hat. Der Augenmerk des FA zielt eher auf "Private", die 1500 Artikel mit 25.000€ Umsatz im Jahr generieren.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass sie keinen Verkäufer zahlen lassen, der statt 30 vielleicht 32 Artikel verkauft hat. Der Augenmerk des FA zielt eher auf "Private", die 1500 Artikel mit 25.000€ Umsatz im Jahr generieren.
Ich denke, du gehst hier von einem falschen Gedanken aus. Ab 30 Verkäufen pro Jahr wirst du als gewerblich eingestuft und bist kein „Privater“ mehr. Mit allen Konsequenzen. Es gibt dann auch keine Freigrenze für Erträge mehr.
Das Steuergesetz lässt keinen Handlungsspielraum zu.
Ich denke, du gehst hier von einem falschen Gedanken aus. Ab 30 Verkäufen pro Jahr wirst du als gewerblich eingestuft und bist kein „Privater“ mehr. Mit allen Konsequenzen. Es gibt dann auch keine Freigrenze für Erträge mehr.
Das Steuergesetz lässt keinen Handlungsspielraum zu.
Das Gesetz regelt nicht die Steuerpflichtigkeit von Gewinnen und Umsätzen sondern die Grenzen zum Beginn der Meldepflicht der Plattformen.
Einmal die Umsatzhöhe um die über den Freigrenzen liegenden Gewinne aus gelegentlichen Privatverkäufen zu erkennen. Zum Anderen die Anzahl der Geschäfte, um verdeckte Gewerbetreibende identifizieren zu können.
Die von mir genannten Konsequenzen aus den Ergebnissen sind nicht neu und werden in anderen Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Übrigens: bislang bei mir eingegangene Rückmeldungen von Betroffenen bestätigen das.
Das Gesetz regelt nicht die Steuerpflichtigkeit von Gewinnen und Umsätzen sondern die Grenzen zum Beginn der Meldepflicht der Plattformen.
Einmal die Umsatzhöhe um die über den Freigrenzen liegenden Gewinne aus gelegentlichen Privatverkäufen zu erkennen. Zum Anderen die Anzahl der Geschäfte, um verdeckte Gewerbetreibende identifizieren zu können.
Die von mir genannten Konsequenzen aus den Ergebnissen sind nicht neu und werden in anderen Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Übrigens: bislang bei mir eingegangene Rückmeldungen von Betroffenen bestätigen das.
Da hats vermutlich die richtigen getroffen... Aber nirgends in irgendeinem Gesetz steht "Ab 30 Verkäufen ist man Automatisch Gewerblich" wie du behauptet hast.
Das würde nämlich heißen dass man mit 29 Verkäufen nicht gewerblich ist.
Es würde auch bedeuten das man keine Haushaltsauflösung im Erbfall mehr machen darf oder gebrauchte Kinderkleidung wieder verkaufen nach Nutzung.
Gewerblichkeit setzt weiterhin Gewinnerzielungsabsicht voraus, und braucht nicht eine bestimmte Artikelanzahl, das kann u.U. schon bei einem einzigen Artikel der Fall sein... (z.B. wenn man ein Auto günstig kauft um es ohne wirkliche Nutzung weiterzuverkaufen).
Ich denke, vor Jahresende wird ohnehin nicht viel passieren. Die FA werden abwarten, bis die Erklärungen für 2023 eingegangen und ausgewertet wurden. Dann wird das FA auch wegen der Vorjahre (bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bis zu 10 Jahren - genaue Beschreibung erspare ich mir) anfangen zu bohren.
Danach werden wir schlauer sein.
Noch ein Nachtrag.
In den letzen Jahren haben mehrere Verwandte und Bekannte von mir (alle 75+ Jahre alt) Post vom FA bekommen. Sie hatten bei DEKA Luxemburg Geld angelegt. Die Finanzbehörden hatten wohl über den EU-Informationsaustausch entsprechende Hinweise erhalten. Da meine Verwandten und Bekannten alle Erträge ordnungsgemäß deklariert hatten, kam in allen Fällen nichts nach. Aber es musste erstmal nachgewiesen werden, dass die Erträge bereits deklariert waren. Die Ämter hatten einfach alle Geldanleger angeschrieben, ohne vorher zu schauen, ob bereits erklärt wurde. Das lief so wie hier dargestellt:
Ein Verwandter bekam folgenden Brief von seinem Finanzamt: Zitat mir ist bekannt geworden, dass Sie im Jahr 2017 Geschäftsbeziehungen zu einem ausländischen Finanzinstitut unterhalten und daraus Zahlungen bezogen haben, deren Versteuerung möglicher- weise unterblieben ist. Vorsorglich bitte ich S...
www.wertpapier-forum.de
Das zeigt die Vorgehensweise des FA, die wohl auch auf die aktuelle Situation übertragbar sein dürfte.
Noch ein Nachtrag.
In den letzen Jahren haben mehrere Verwandte und Bekannte von mir (alle 75+ Jahre alt) Post vom FA bekommen. Sie hatten bei DEKA Luxemburg Geld angelegt. Die Finanzbehörden hatten wohl über den EU-Informationsaustausch entsprechende Hinweise erhalten. Da meine Verwandten und Bekannten alle Erträge ordnungsgemäß deklariert hatten, kam in allen Fällen nichts nach. Aber es musste erstmal nachgewiesen werden, dass die Erträge bereits deklariert waren. Die Ämter hatten einfach alle Geldanleger angeschrieben, ohne vorher zu schauen, ob bereits erklärt wurde. Das lief so wie hier dargestellt:
Ein Verwandter bekam folgenden Brief von seinem Finanzamt: Zitat mir ist bekannt geworden, dass Sie im Jahr 2017 Geschäftsbeziehungen zu einem ausländischen Finanzinstitut unterhalten und daraus Zahlungen bezogen haben, deren Versteuerung möglicher- weise unterblieben ist. Vorsorglich bitte ich S...
www.wertpapier-forum.de
Das zeigt die Vorgehensweise des FA, die wohl auch auf die aktuelle Situation übertragbar sein dürfte.
Und, wo ist das Problem? Jede Bank versendet doch Erträgnisaufstellungen wo die Steuern drin stehen. Das schickt man dann halt ein. Wer genug Geld hat es bei einer Bank im Ausland anzulegen, womöglich noch in irgendwelche Fonds, sollte doch einen Steuerberater dafür haben. irgendwie kommen mir deine Postings wie Panikmache für die Allgemeinheit vor. Absicht?