Gute Nachrichten für Schwarzhändler (in allen Verkaufsbereichen)

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Eine gute Nachricht für alle besonders aktiven Privat-Verkäufer bei eBay, Kleinanzeigen, D e l c a m p e etc.: die Gefahr, von Verbraucherverbänden wegen der Verkaufstätigkeit abgemahnt zu werden, wird aus rechtlichen Gründen demnächst sicherlich weniger werden. Denn solche Verbände scheuen eine Abmahnung, wenn bereits jemand in der Sache aktiv geworden ist.

Aber wie so oft gibt es zu jeder guten Nachricht auch eine schlechte Nachricht. Denn die Finanzämter werden sich direkt an die Schwarzhändler wenden. Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, welches zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist und etwa zum Ende des Monats März 2024 erstmals so richtig Aufregung verursachen wird.
Die o. g. Verkaufsplattformen (aber auch viele andere wie airbnb, mobile.de etc.) sind aufgrund dieses Gesetzes verpflichtet, alle Verkäufer mit mehr als 32 Verkäufe pro Jahr auf ihrer Plattform ODER einem Jahresumsatz von 2.000 Euro dem Finanzamt mitzuteilen. Faire Plattformen werden den Betroffenen eine Kopie der Meldung übersenden. Wenn sie es nicht machen und die Steuererklärung ohne diese Umsätze erstellt wird, ist man wegen des Vorsatzes schnell bei dem Thema Steuerhinterziehung. Wusste ich nicht gibt es nicht.
Die Meldungen der Plattformen müssen bis zum 31.01.2024 dem jeweiligen Finanzamt vorliegen. Bis die mit den Daten arbeiten, soll es wohl Ende März werden.

Die Grenze von 32 Verkäufen bzw. dem Umsatz (NICHT GEWINN!!!) gilt nicht pro Konto sondern pro Verkäufer. Besteht der Verdacht, dass ein Anbieter für einen Dritten verkauft, werden beide gemeldet. Das Finanzamt schaut sich die Meldungen an und entscheidet, was zu tun ist. Es ist davon auszugehen, dass der Einfachheit halber alle Betroffenen aufgefordert werden, diese Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Ergibt sich im Zuge der Meldungen bzw. der Erklärungen der Verdacht einer Steuerhinterziehung in den letzten Jahren, können die Ermittler bis zu 10 Jahre zurück die Steuererklärungen aufmachen.

Das Gesetz betrifft übrigens auch ausländische Anbieter auf deutschen Plattformen. Auch deren Finanzamt wird informiert. Da das EU-Recht ist, werden auch ausländische Plattformen in der EU die deutschen Finanzämter informieren. Allen Betroffenen wünsche ich recht viel Spaß bei ihrer Kommunikation mit ihrem Finanzamt. Anbei noch ein paar weiterführende Links zur Info:

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Achtung Steuerpflicht: Was die neuen Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen und deren Anbieter bedeuten

Plattformen-Steuertransparenzgesetz | Verkäuferportal



Es gibt natürlich Freigrenzen für private Verkäufe. Könnt ihr auch nachlesen. In offiziellen Schreiben wird aber extra darauf hingewiesen, dass besondere Vorsicht beim Verkauf von Wertgegenständen geboten ist. Im Zweifel muss der Verkäufer nachweisen, wann er wann, bei wem zu welchem Preis und aus welchem Grund seine Wertgegenstände erworben hat. Wenn jetzt jemand sagt, bei den vielen Meldungen hat das Finanzamt gar keine Zeit, sich um kleine Fische zu kümmern, wird sicherlich eine böse Überraschung erleben. Ohne viel Aufsehens wird der Steuerpflichtige darauf hingewiesen, dass dem Finanzamt entsprechende Infos vorliegen und man solle ggfs. nacherklären. Aus dem Bekanntenkreis weiß ich, wie Rentner grundlos angeschrieben wurden, sie hätten in Luxemburg ein Depot und die Einkünfte wären vollständig zu erklären. Das wurde auch gemacht, obwohl die Einkünfte bereits ordnungsgemäß erklärt wurden. Da diese Meldungen elektronisch erstellt werden, ist die Generierung eines Serienbriefes eine Sache von Sekunden.
 
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enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
Für den tatsächlichen Privat-Verkäufer letztlich kein Problem: Excel-Tabelle anlegen mit Ankaufsdatum und -preis, dasselbe bei Verkäufen. Und nach 1 Jahr Haltedauer ist die aktuelle Freigrenze für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von zur Zeit 600 € (soll durch das in der Gesetzgebung befindliche "Wachstumschancengesetz" rückwirkend zum 01.01.2024 auf 1.000 € steigen), auch kein Problem mehr. Für professionelle "Private" schaut es natürlich anders aus...

Ob die Anzahl von 32 Verkäufen/Jahr sinnvoll gewählt ist (und den Finanzämtern unnütze Datenberge beschert?), sei einmal dahingestellt. Irgendwo muss halt die Grenze gezogen werden.
 
Wo kommt denn aufeinmal dieser Blödsinn mit 32 Auktionen her?
Es wird gemeldet ab 30 Auktionen, d.h. 29 sind erlaubt ohne Meldung (sofern in Summe nicht 2000 Euro oder mehr..
 
Da habe ich ungeprüft die Zahlenangabe aus dem Beitrag @barzahler übernommen, welche falsch ist: Meldung ab 30 oder mehr.

@bayreuth: Der Ton macht die Musik...
 
Da habe ich ungeprüft die Zahlenangabe aus dem Beitrag @barzahler übernommen, welche falsch ist: Meldung ab 30 oder mehr.

@bayreuth: Der Ton macht die Musik...
Deinen Beitrag hatte ich garnicht gelesen. Ich hatte mich auf den Eröffnungsbeitrag bezogen. Wer sich nach den angeblichen "32" richtet, hat ggf. dann schnell ein vermeidbares Problem am Hals, deswegen deutliche Worte (zumal es ja in allen der Links korrekt drinsteht).
 
Das heißt also, wenn ich mein Auto über Kleinanzeigen verkaufe, muss ich Steuern zahlen, aber wenn ich es beim Autohändler verkaufe fallen keine Steuern an?
 
wenn du die Anzeige nur mit VB reinsetzt, oder NICHT die Bezahlfunktion von Kleinanzeigen nutzt - wie sollen sie deinen Verkaufspreis kennen?
 
Sorry, natürlich ist die Zahl 30 richtig. 32 hatte ich im Kopf im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren, wo ich zufällig in ähnlicher Sache anwesend war. Die Zahl hatte sich bei mir eingeschlichen. Mein Fehler. Und bei dem Gewinn von 600 Euro handelt es sich nicht um einen Freibetrag sondern um eine Freigrenze.
ABER: Die Meldefrist der Plattformen ist für das Jahr 2023 anders. Eigentlich sollte es immer der 31.01. des Folgejahres sein. Aber für das Jahr 2023 gilt als Frist ausnahmsweise der 31.03.2024. Daher habe die Betroffenen in der Regel auch noch keine Post erhalten.

In den Kommentaren heißt es immer wieder, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften haben eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Wenn sich also jemand 2 Stück 2 Euro Rollen BRD bei einer Bank besorgt und alle Münzen einzeln verkauft landet er unter Berücksichtigung der Einnahmen aus den Versandkosten vermutlich unter einem Jahresgewinn von 600 Euro. Trotzdem wird er dem FA gemeldet. Denn dann steht hier der Kauf und Verkauf in reiner Gewinnerzielungsabsicht zur Debatte. Und zusätzlich dürfte diese Tätigkeit aufgrund der Anzahl der Geschäfte dafür sorgen, dass seine Tätigkeit als gewerblich einzustufen ist. Mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.

Hier noch ein weiterer interessanter Link zu dem Thema:

Noch ein Hinweis zum Beitrag von Leitwolf mit der Excel-Tabelle: aus Erfahrung ist davon auszugehen, dass das Finanzamt gegebenenfalls die Belege dazu haben möchte.
 
Das heißt also, wenn ich mein Auto über Kleinanzeigen verkaufe, muss ich Steuern zahlen, aber wenn ich es beim Autohändler verkaufe fallen keine Steuern an?
Nein. Steuern fallen an, wenn du mit Gewinn verkaufst. Dabei ist es steuerlich egal, ob du über eine Plattform oder direkt bei einem Händler verkaufst. Nur bei einem Händler kommt das FA eventuell nicht so schnell dahinter.
 
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