Eine gute Nachricht für alle besonders aktiven Privat-Verkäufer bei eBay, Kleinanzeigen, D e l c a m p e etc.: die Gefahr, von Verbraucherverbänden wegen der Verkaufstätigkeit abgemahnt zu werden, wird aus rechtlichen Gründen demnächst sicherlich weniger werden. Denn solche Verbände scheuen eine Abmahnung, wenn bereits jemand in der Sache aktiv geworden ist.
Aber wie so oft gibt es zu jeder guten Nachricht auch eine schlechte Nachricht. Denn die Finanzämter werden sich direkt an die Schwarzhändler wenden. Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, welches zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist und etwa zum Ende des Monats März 2024 erstmals so richtig Aufregung verursachen wird.
Die o. g. Verkaufsplattformen (aber auch viele andere wie airbnb, mobile.de etc.) sind aufgrund dieses Gesetzes verpflichtet, alle Verkäufer mit mehr als 32 Verkäufe pro Jahr auf ihrer Plattform ODER einem Jahresumsatz von 2.000 Euro dem Finanzamt mitzuteilen. Faire Plattformen werden den Betroffenen eine Kopie der Meldung übersenden. Wenn sie es nicht machen und die Steuererklärung ohne diese Umsätze erstellt wird, ist man wegen des Vorsatzes schnell bei dem Thema Steuerhinterziehung. Wusste ich nicht gibt es nicht.
Die Meldungen der Plattformen müssen bis zum 31.01.2024 dem jeweiligen Finanzamt vorliegen. Bis die mit den Daten arbeiten, soll es wohl Ende März werden.
Die Grenze von 32 Verkäufen bzw. dem Umsatz (NICHT GEWINN!!!) gilt nicht pro Konto sondern pro Verkäufer. Besteht der Verdacht, dass ein Anbieter für einen Dritten verkauft, werden beide gemeldet. Das Finanzamt schaut sich die Meldungen an und entscheidet, was zu tun ist. Es ist davon auszugehen, dass der Einfachheit halber alle Betroffenen aufgefordert werden, diese Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Ergibt sich im Zuge der Meldungen bzw. der Erklärungen der Verdacht einer Steuerhinterziehung in den letzten Jahren, können die Ermittler bis zu 10 Jahre zurück die Steuererklärungen aufmachen.
Das Gesetz betrifft übrigens auch ausländische Anbieter auf deutschen Plattformen. Auch deren Finanzamt wird informiert. Da das EU-Recht ist, werden auch ausländische Plattformen in der EU die deutschen Finanzämter informieren. Allen Betroffenen wünsche ich recht viel Spaß bei ihrer Kommunikation mit ihrem Finanzamt. Anbei noch ein paar weiterführende Links zur Info:
Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Achtung Steuerpflicht: Was die neuen Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen und deren Anbieter bedeuten
Plattformen-Steuertransparenzgesetz | Verkäuferportal
themen.kleinanzeigen.de
Es gibt natürlich Freigrenzen für private Verkäufe. Könnt ihr auch nachlesen. In offiziellen Schreiben wird aber extra darauf hingewiesen, dass besondere Vorsicht beim Verkauf von Wertgegenständen geboten ist. Im Zweifel muss der Verkäufer nachweisen, wann er wann, bei wem zu welchem Preis und aus welchem Grund seine Wertgegenstände erworben hat. Wenn jetzt jemand sagt, bei den vielen Meldungen hat das Finanzamt gar keine Zeit, sich um kleine Fische zu kümmern, wird sicherlich eine böse Überraschung erleben. Ohne viel Aufsehens wird der Steuerpflichtige darauf hingewiesen, dass dem Finanzamt entsprechende Infos vorliegen und man solle ggfs. nacherklären. Aus dem Bekanntenkreis weiß ich, wie Rentner grundlos angeschrieben wurden, sie hätten in Luxemburg ein Depot und die Einkünfte wären vollständig zu erklären. Das wurde auch gemacht, obwohl die Einkünfte bereits ordnungsgemäß erklärt wurden. Da diese Meldungen elektronisch erstellt werden, ist die Generierung eines Serienbriefes eine Sache von Sekunden.
Aber wie so oft gibt es zu jeder guten Nachricht auch eine schlechte Nachricht. Denn die Finanzämter werden sich direkt an die Schwarzhändler wenden. Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, welches zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist und etwa zum Ende des Monats März 2024 erstmals so richtig Aufregung verursachen wird.
Die o. g. Verkaufsplattformen (aber auch viele andere wie airbnb, mobile.de etc.) sind aufgrund dieses Gesetzes verpflichtet, alle Verkäufer mit mehr als 32 Verkäufe pro Jahr auf ihrer Plattform ODER einem Jahresumsatz von 2.000 Euro dem Finanzamt mitzuteilen. Faire Plattformen werden den Betroffenen eine Kopie der Meldung übersenden. Wenn sie es nicht machen und die Steuererklärung ohne diese Umsätze erstellt wird, ist man wegen des Vorsatzes schnell bei dem Thema Steuerhinterziehung. Wusste ich nicht gibt es nicht.
Die Meldungen der Plattformen müssen bis zum 31.01.2024 dem jeweiligen Finanzamt vorliegen. Bis die mit den Daten arbeiten, soll es wohl Ende März werden.
Die Grenze von 32 Verkäufen bzw. dem Umsatz (NICHT GEWINN!!!) gilt nicht pro Konto sondern pro Verkäufer. Besteht der Verdacht, dass ein Anbieter für einen Dritten verkauft, werden beide gemeldet. Das Finanzamt schaut sich die Meldungen an und entscheidet, was zu tun ist. Es ist davon auszugehen, dass der Einfachheit halber alle Betroffenen aufgefordert werden, diese Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Ergibt sich im Zuge der Meldungen bzw. der Erklärungen der Verdacht einer Steuerhinterziehung in den letzten Jahren, können die Ermittler bis zu 10 Jahre zurück die Steuererklärungen aufmachen.
Das Gesetz betrifft übrigens auch ausländische Anbieter auf deutschen Plattformen. Auch deren Finanzamt wird informiert. Da das EU-Recht ist, werden auch ausländische Plattformen in der EU die deutschen Finanzämter informieren. Allen Betroffenen wünsche ich recht viel Spaß bei ihrer Kommunikation mit ihrem Finanzamt. Anbei noch ein paar weiterführende Links zur Info:
Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Achtung Steuerpflicht: Was die neuen Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen und deren Anbieter bedeuten
Plattformen-Steuertransparenzgesetz | Verkäuferportal
Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG/DAC7)
Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG/DAC7)
Es gibt natürlich Freigrenzen für private Verkäufe. Könnt ihr auch nachlesen. In offiziellen Schreiben wird aber extra darauf hingewiesen, dass besondere Vorsicht beim Verkauf von Wertgegenständen geboten ist. Im Zweifel muss der Verkäufer nachweisen, wann er wann, bei wem zu welchem Preis und aus welchem Grund seine Wertgegenstände erworben hat. Wenn jetzt jemand sagt, bei den vielen Meldungen hat das Finanzamt gar keine Zeit, sich um kleine Fische zu kümmern, wird sicherlich eine böse Überraschung erleben. Ohne viel Aufsehens wird der Steuerpflichtige darauf hingewiesen, dass dem Finanzamt entsprechende Infos vorliegen und man solle ggfs. nacherklären. Aus dem Bekanntenkreis weiß ich, wie Rentner grundlos angeschrieben wurden, sie hätten in Luxemburg ein Depot und die Einkünfte wären vollständig zu erklären. Das wurde auch gemacht, obwohl die Einkünfte bereits ordnungsgemäß erklärt wurden. Da diese Meldungen elektronisch erstellt werden, ist die Generierung eines Serienbriefes eine Sache von Sekunden.
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