10 Euro Münzen für 14 Euro in Banken?

Gegenfrage: Warum darf ein Händler das ? :rolleyes:

Je nachdem, wie die Bank die Münzen beschafft, kommen halt noch zusätzliche Kosten dazu.

Wenn bei mir ein Kunde Münzen haben will, die nicht vorrätig sind, gibt es 2 Möglichkeiten:
  1. Er ist geduldig und wartet auf Rückläufer, dann bekommt er sie zum Nominalwert.
  2. Er kann es nicht abwarten; wir bestellen ihm die Münzen bei einem Händler und er zahlt die Kosten mit.

Eine Bank erbringt Finanzdienstleistungen, diese sind Mehrwertsteuerfrei, der gewinnbringende Verkauf von Geld gehört meiner Meinung nach nicht dazu.
 
Es ist möglich:
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... vielleicht weil die 10er offizielles Zahlungsmittel sind? :rolleyes:

Sind die Goldis aber eigentlich auch, oder?

Grüße -c.u.-

Und nicht nur die. Auch jede Euro-Fehlprägung oder jeder Kleinstaaten-Euro (bestes Beispiel: Grace Kelly) haben ihr Nominal und sind gesetzliche Zahlungsmittel. Trotzdem verstoße ich gegen kein Gesetz, wenn mir jemand drei- oder vierstellige Beträge dafür bezahlt. Eine Bank ist auch nur ein gewinnorientiertes Unternehmen und hat nichts zu verschenken.
 
Dann hätte man auch die 10er beim Feingehalt so lassen können und halt
12 Euro für die Münzen verlangen können.
grüße Matthias
 
Dann hätte man auch die 10er beim Feingehalt so lassen können und halt
12 Euro für die Münzen verlangen können.
grüße Matthias

Nicht ganz. Denn wie aus dem Artikel von Raphael zu entnehmen ist, dürfen nur die "normalen" Banken einen Aufschlag verlangen. Die Filialen der Deutschen Bundesbank hingegen müssen sie zum Nominal ausgeben. Damit wäre es dann ein Verlustgeschäft, wenn der Silberpreis das Nominal überholt.
 
Ich bin ja mal gespannt wann die erste Postagentur eine 55er Briefmarke für 60 E-Cent verkauft...;):D
 
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