Sammlung mit mehr als 3500 einzelscheine, sowie div. doppelte!!

leider nein.... ich weiß nur was er mir schuldet.... an Scheinen und an Geld.....:(
 
@Badalona
Auf alle Fälle von einigen wenigen zusammen mal mindestens ca 300 bis 400 Euro allein ohne die fälligen Scheine, nur das Guthaben.

Mindestens zwei Personen haben noch knallvolle Depots rumfliegen, sind also schon irgendwo in den 4 Wänden von Janek, damals zumindest.
 
Hallo Leute auch von mir liegen noch 23 Scheine im Wert von €166,40 und ein Guthaben von €33,60 bei ihm bzw. seinem Sohn. Leider reagiert er auch bei mir nicht. Es ist echt schade das sich die Ausfälle hier im Forum häufen. LG
 
Wie schon öfters gesagt, häufen passt nicht ganz. Einfach alle, es unterscheidet sich jeweils nur die Höhe und Menge.
 
mich hat es leider bereits 2x betroffen bei Rene und Janek. Ich werde es finanziell verkraften aber schade und nicht OK ist es trotzdem.
 
Und keiner von euch unternimmt was, weder zivil- noch strafrechtlich. Das ist das, was ich am wenigsten verstehe...
Du hast recht..... wahrscheinlich scheuen wir alle den Ärger.... und das es uns noch teurer kommt.... Anwalt und so.....und da denkt man... Scheiß drauf... ist aber falsch.. der Arsch lacht über uns....
(bitte mach mal deine Listen...ich dreh durch );)
 
Hallo,
ist schon richtig: Das bringt nichts. Die Beträge von wenigen hundert Euro oder weniger pro Person verursachen zuviel Kosten um diese auf dem Rechtsweg einzuklagen. Hinzu kommt: Die Materie ist aufwendig, die Kosten nochmal etwa der gleiche Betrag. Und wenn Ihr schlußendlich einen Titel bekommen habt, gibt es doch kein Geld wegen der Insolvenz. Insofern, gilt der weise Spruch: "Man wirft dem schlechten Geld kein Gutes hinterher ! "
Der Punkt ist nicht, das Privat einzuklagen. Wenn ein Betroffener zur Polizei marschiert (oder Online) eine Anzeige wegen Betrug aufgibt (das geht auch bei 20 Euro Schaden) kriegt er ein Aktenzeichen und die Polizei ermittelt (theoretisch, oft wird sowas eingestellt, aber die Anzeige MUSS aufgenommen werden). Wenn aber man sich vernetzt und der 2. auch zur Polizei geht und ebenfalls anzeigt, mit Verweis auf existierendes Aktenzeichen und weitere Geschädigte mit xyz Euro Gesamtschaden (dürfte ja hier durchaus im höheren 4-stelligen Bereich liegen), darf sich ein Beschuldigter aber zeitnah auf der Wache erklären oder wird je nach Bundesland sogar kurz zur Klärung des Sachverhaltes aufgesucht.
Sofern es nicht organisiertes Verbrechen ist wo es den Strolchen egal ist sondern jemand nur denkt: "Damit komme ich ja durch" (kann man ja mal probieren), wirkt ein Besuch von der Polizei (vor den Augen der neugierigen Nachbarn) oft Wunder, was die Motivation zur Kommunikations- und Zahlungsbereitschaft an die Geschädigten angeht (nur damit man sich auf "Guten Willen" berufen kann in der Hoffnung das Verfahren dann noch einzustellen). Bei mehreren 1000 Euro dokumentiertem Gesamtschaden mit zahlreichen Geschädigten (evtl. sogar "arme Rentner" dabei?) wird nämlich so schnell von alleine nicht eingestellt (insbesondere Betrug wenn der Täter Deutscher mit festem Wohnsitz ist, denn: Das ist leicht zu ermitteln und abzuurteilen (gut für die Statistik der beteiligten Ordnungshüter und Staatsanwaltschaft))
Ggf. ist ja dann auch das Finanzamt interessiert wenn herauskommen sollte das für Tausende Euro Umsatz keine Steuern bezahlt wurden?
 
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