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Du hast recht..... wahrscheinlich scheuen wir alle den Ärger.... und das es uns noch teurer kommt.... Anwalt und so.....und da denkt man... Scheiß drauf... ist aber falsch.. der Arsch lacht über uns....Und keiner von euch unternimmt was, weder zivil- noch strafrechtlich. Das ist das, was ich am wenigsten verstehe...
Der Punkt ist nicht, das Privat einzuklagen. Wenn ein Betroffener zur Polizei marschiert (oder Online) eine Anzeige wegen Betrug aufgibt (das geht auch bei 20 Euro Schaden) kriegt er ein Aktenzeichen und die Polizei ermittelt (theoretisch, oft wird sowas eingestellt, aber die Anzeige MUSS aufgenommen werden). Wenn aber man sich vernetzt und der 2. auch zur Polizei geht und ebenfalls anzeigt, mit Verweis auf existierendes Aktenzeichen und weitere Geschädigte mit xyz Euro Gesamtschaden (dürfte ja hier durchaus im höheren 4-stelligen Bereich liegen), darf sich ein Beschuldigter aber zeitnah auf der Wache erklären oder wird je nach Bundesland sogar kurz zur Klärung des Sachverhaltes aufgesucht.Hallo,
ist schon richtig: Das bringt nichts. Die Beträge von wenigen hundert Euro oder weniger pro Person verursachen zuviel Kosten um diese auf dem Rechtsweg einzuklagen. Hinzu kommt: Die Materie ist aufwendig, die Kosten nochmal etwa der gleiche Betrag. Und wenn Ihr schlußendlich einen Titel bekommen habt, gibt es doch kein Geld wegen der Insolvenz. Insofern, gilt der weise Spruch: "Man wirft dem schlechten Geld kein Gutes hinterher ! "