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Ich selbst habe streng genommen keinen Schaden erlitten. Mir wurde der Kaufpreis gezahlt und ich bin (als Privatmann) mit der Aufgabe der Sendung bei der Post meiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nachgekommen.Aber nicht für Münzen!
Wenn man trotzdem >500 Euro an Münzen versendet und dann im Verlustfall bei der Nachforschung angibt dass der Wert >500 Euro ist, gibbet GARNIX, nichtmal 500 Euro.
Der Käufer hätte einen Schaden erlitten, den ich als Verkäufer nicht zu vertreten habe (anders natürlich bei einem gewerblichen Verkäufer). Das wäre dann natürlich für ihn eine missliche Situation, wenn er nur einen Teil seines Schadens ersetzt bekäme.
Dies ist jetzt allerdings eine rein theoretische Betrachtung. Wie ich mit einem konkreten Fall umgehen würde, das steht auf einem anderen Blatt.
Und ein weiteres: meine Vorlesungen im Privatrecht liegen schon lange, lange zurück. Ich denke aber nicht, dass sich da grundlegend was geändert haben dürfte. Wie der Käuferschutz von ebay da reinspielt? Aber wie gesagt: bei meinen Verkäufen lief zum Glück alles gut...
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