Morgen geht es los mit der Auslieferung der Bayern Thaler.
Da hätte sich heute ein Aprilscherz in der von Seagram angedachten Form angeboten.
Es ist doch nur der erste Schritt (ein zartes Pflänzchen) zur Bayrischen Unabhängigkeit mit einer eigenen goldgedeckten Landeswährung
Mittlerweile wurden hier im Thread die ersten beiden von BHMA erstellten Beiträge (Eröffnung und „26“) gelöscht.
Das führt sicher zu einer Entspannung der Situation, macht den Thread allerdings schwieriger lesbar und die Reaktionen der Teilnehmer weniger verständlich. Das ist nun so, akzeptiert.
Angesichts des morgigen Auslieferungsstarts habe ich auf einer Preisvergleichsseite im Internet nach weiteren Angeboten des Bayern Thaler gesucht, um mir mal anzuschauen, wie dort die Produktbeschreibungen aussehen.
Hier eine Kurzzusammenfassung der vier dort gefundenen Angebote.
Kl...er hat überhaupt noch keine Beschreibung und „Bild folgt“.
Au...tum verwendet – wenn ich richtig gezählt habe – zehnmal den Begriff „Münze“ und nicht ein einziges Mal das Wort "Medaille". Ansonsten greift dieser Anbieter im Wesentlichen auf die Ausführungen in der Pressemitteilung zurück. Die Zitate passen allerdings nicht genau, vielleicht gibt es noch andere Quellen dafür.
M...land macht es in Bezug auf den Begriff Münze richtig. Kein einziges Mal verwendet. Dafür gibt es Ausführungen zu silbergedecktem Geld.
Auch bei K...ner wird Münze nicht verwendet, sondern Medaille. Zwei Dinge brachten mich zum Kopfschütteln und Schmunzeln.
„Die Vorderseite der Medaille zeigt eine detailreiche Darstellung des majestätischen Schlosses Neuschwanstein, eingebettet in die malerische Berglandschaft der bayerischen Alpen. Die Rückseite schmückt das traditionelle bayerische Staatswappen, umrahmt von der Aufschrift "BAYERISCHES HAUPTMÜNZAMT" und "MÜNCHEN".“
Die Umschrift mit „BAVARIAN STATE MINT“ und „NEUSCHWANSTEIN CASTLE“ wird hingegen nicht erwähnt.
Besser noch folgender Satz: „Als Anlageprodukt profitieren Sie von der Mehrwertsteuersfreiheit nach einem Jahr Haltedauer.“ Mit meinem steuerrechtlichen Halbwissen bin ich der Meinung, dass da jemand Umsatz- und Ertragsteuerrecht unzutreffend miteinander vermengt.
Die Verkaufspreise bei drei Angeboten für die Stempelglanzausführung liegen unter denen des BHMA (beim vierten Anbieter gibt es die Spiegelglanzausführung mit Echtheitszertifikat).
Bei zwei Anbietern werden sogar schon Ankaufspreise genannt. Auf diese Angaben wird man vor Auslieferungsstart noch nicht viel geben können. Sollte sich aber die Größenordnung (30,xx und 32,xx Euro) bewahrheiten, ist das für ein gutes Anlageprodukt nicht wirklich viel.