Dir als Privatkunde soll das doch völlig schnuppe sein.
Der Händler kauft für Betrag X die Ware ein. Das muss er auch nachweisen können.
Er verkauft die Ware für Betrag Y, was er selbstverständlich auch nachweisen muss und muss die Differenz zwischen EK und VK versteuern.
Du als Kunde führst die Steuern sicher nicht ab.
Heißt also dass der Händler einen Beleg von mir haben MUSS, damit er es für die Besteuerung angeben kann? Alles andere wäre schwarz so wie ich dass verstanden habe richtig? Und ich als Privatperson muss keine Steuern zahlen? (Außer wenn 19% anfällt)