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Honscha.Muenzen
Liebe Forenmitglieder,
heute möchte ich euch von einem Fall berichten, der die Absurditäten unseres Rechtssystems aufzeigt. Es geht um einen Strafbefehl, den ich aufgrund der Abbildung historischer Münzen aus dem Dritten Reich erhalten habe.
Seit 1992 betreibe ich meinen Handel mit Münzen und verkaufe unter anderem Taler, Münzen aus dem Kaiserreich, Euromünzen und auch Stücke aus dem dritten Reich. Für Sammler ist die originalgetreue Darstellung essenziell, weshalb wir die Münzen abbilden, wie sie sind - zwangsläufig auch mit Hakenkreuzen.
Am 19. August 2024 erstattete ein "besorgter Bürger" in Bremen Anzeige wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Die Polizei nahm den Fall sofort auf, und es folgte eine regelrechte Behörden-Odyssee:
Der Fall nahm dann eine absurde Dynamik auf:
Anfang Dezember folgte der Strafbefehl:
"Die Staatsanwaltschaft Hannover beschuldigt Sie, am 19.8.2024 auf der von Ihnen betriebenen Webseite www.emuenzen.de Abbildungen von drei Münzen aus dem Dritten Reich mit gut sichtbarem Hakenkreuz veröffentlicht zu haben. Vergehen gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB."
Dafür soll ich 3.750 Euro Strafe (50 Tagessätze à 75 Euro) zahlen. Sollte die Zahlung ausbleiben, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Ich habe natürlich mit einem spezialisierten Anwalt Einspruch eingelegt und unsere Verteidigungsschrift übermittelt.
Das Besondere an diesem Fall:
Was mich ärgert: Die Staatsanwaltschaft hat nie mit mir gesprochen, meine Stellungnahme ignoriert und offenbar direkt eine Hauptverhandlung angestrebt. Gerichte bis zum BGH bestätigen doch: Historische Münzen mit NS-Symbolen dürfen im Handel abgebildet werden! Warum also jagt man mit Steuergeldern einen unbescholtenen Händler, während echte Straftäter oft jahrelang frei bleiben? Ich distanziere mich klar von NS-Ideologie – es geht mir rein um Numismatik. Das sollte auch ersichtlich sein, wenn man meinen Online-Shop aufruft.
Der Staatsanwalt aus Hannover sah das anders. Er meinte sinngemäß: Die Münzen mit Hakenkreuz auf meiner öffentlich zugänglichen Website seien ein klarer Verstoß, die Ausnahme für sozialadäquates Verhalten greife beim kommerziellen Verkauf nicht, und frühere Urteile seien hier nicht anwendbar. Aufgrund „eindeutiger Beweise“ wurde der Strafbefehl beantragt, meine Finanzen wurden pauschal geschätzt.
Ich werde mich entschieden dagegen wehren und halte euch auf dem Laufenden.
heute möchte ich euch von einem Fall berichten, der die Absurditäten unseres Rechtssystems aufzeigt. Es geht um einen Strafbefehl, den ich aufgrund der Abbildung historischer Münzen aus dem Dritten Reich erhalten habe.
Seit 1992 betreibe ich meinen Handel mit Münzen und verkaufe unter anderem Taler, Münzen aus dem Kaiserreich, Euromünzen und auch Stücke aus dem dritten Reich. Für Sammler ist die originalgetreue Darstellung essenziell, weshalb wir die Münzen abbilden, wie sie sind - zwangsläufig auch mit Hakenkreuzen.
Am 19. August 2024 erstattete ein "besorgter Bürger" in Bremen Anzeige wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Die Polizei nahm den Fall sofort auf, und es folgte eine regelrechte Behörden-Odyssee:
Der Fall nahm dann eine absurde Dynamik auf:
- 18. August 2024 Versand an die Polizei Abteilung Zentrale Dienste Staatsschutz
- 22. August 2024: Akte landet beim LKA, Abteilung „Politisch motivierte Kriminalität“
- 3. September 2024: Weitergabe an die Staatsanwaltschaft Bremen
- 11. September 2024 Diese gibt den Fall direkt an die Staatsanwaltschaft Hannover ab
- 19. September 2024: Offizielle Einstufung als „politisches Verfahren“
- 14. Oktober 2024: Anordnung zur Vernehmung durch die Polizei an meinem Wohnort in Isernhagen
- 22. Oktober 2024: Vorladung als Beschuldigter
Anfang Dezember folgte der Strafbefehl:
"Die Staatsanwaltschaft Hannover beschuldigt Sie, am 19.8.2024 auf der von Ihnen betriebenen Webseite www.emuenzen.de Abbildungen von drei Münzen aus dem Dritten Reich mit gut sichtbarem Hakenkreuz veröffentlicht zu haben. Vergehen gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB."
Dafür soll ich 3.750 Euro Strafe (50 Tagessätze à 75 Euro) zahlen. Sollte die Zahlung ausbleiben, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Ich habe natürlich mit einem spezialisierten Anwalt Einspruch eingelegt und unsere Verteidigungsschrift übermittelt.
Das Besondere an diesem Fall:
- Die Staatsanwaltschaft hat mich nie direkt angehört.
- Die Stellungnahme meines Anwalts wurde ignoriert. (zumindest kam keine Rückmeldung des Staatsanwaltes oder eine Einstellung des Verfahrens)
- Es wurde scheinbar darauf verzichtet, die rechtliche Situation sachlich zu prüfen.
Was mich ärgert: Die Staatsanwaltschaft hat nie mit mir gesprochen, meine Stellungnahme ignoriert und offenbar direkt eine Hauptverhandlung angestrebt. Gerichte bis zum BGH bestätigen doch: Historische Münzen mit NS-Symbolen dürfen im Handel abgebildet werden! Warum also jagt man mit Steuergeldern einen unbescholtenen Händler, während echte Straftäter oft jahrelang frei bleiben? Ich distanziere mich klar von NS-Ideologie – es geht mir rein um Numismatik. Das sollte auch ersichtlich sein, wenn man meinen Online-Shop aufruft.
Der Staatsanwalt aus Hannover sah das anders. Er meinte sinngemäß: Die Münzen mit Hakenkreuz auf meiner öffentlich zugänglichen Website seien ein klarer Verstoß, die Ausnahme für sozialadäquates Verhalten greife beim kommerziellen Verkauf nicht, und frühere Urteile seien hier nicht anwendbar. Aufgrund „eindeutiger Beweise“ wurde der Strafbefehl beantragt, meine Finanzen wurden pauschal geschätzt.
Ich werde mich entschieden dagegen wehren und halte euch auf dem Laufenden.
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