Münzhändler vor Gericht: Hakenkreuz auf historischen Münzen als Straftat?

Nein, so ist das nicht. Der Anzeigende ist ein Denunziant wider besseren Wissens.
Oder evtl. ein Bilderklauer der erwischt wurde (oder jemand der sich sonst irgendwie an Herrn Honscha stört) und auf unberechtigtem Rachefeldzug sich staatliche Organe steuergeldverschwendender Weise zu Eigen macht.
 
Nein, aber beim Tatvorwurf:
"Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" scheinbar normal.
Das macht aber auch Sinn, das es zumindest geprüft wird. Die Typen die Hakenkreuze oder Terrorparolen schmieren und damit einschlägige Gesinnung zeigen zünden ggf. früher oder später auch mal was an. Wenn das passiert und die DNA in der Datenbank ist hat man gleich einen Verdächtigen statt gegen Unbekannt zu ermitteln (bzw. kann anhand Spuren vor Ort eindeutig Nachweisen das er es war auch wenn es keine Zeugen gibt).
Das das nicht erforderlich ist bei einem Münzhändler mit festem Wohnsitz und Bildern im Onlineshop ist doch klar, deswegen nach Prüfung negativ beschieden.
 
Oder evtl. ein Bilderklauer der erwischt wurde (oder jemand der sich sonst irgendwie an Herrn Honscha stört) und auf unberechtigtem Rachefeldzug sich staatliche Organe steuergeldverschwendender Weise zu Eigen macht.
In der Tat handelte es sich um einen Bilderklauer, der meine Bilder sogar noch an eine Firma in Finnland weiterverkauft hatte. Das er die Anzeige getätigt hatte, habe ich erst bei Akteneinsicht gesehen. Es gibt aber auch Fälle wo Polizeibeamte das Web systematisch nach NS-Symbolen durchsucht haben.
 
Wenn das der Bilderklauer war und nicht ein ahnungsloser/minderbemittelter Zeitgenosse, würde ich eine Gegenanzeige wegen "falscher Verdächtigung" nach §164 StGB stellen.

Soll der ruhig auch ein paar Scherereien haben!
 
Wenn das der Bilderklauer war und nicht ein ahnungsloser/minderbemittelter Zeitgenosse, würde ich eine Gegenanzeige wegen "falscher Verdächtigung" nach §164 StGB stellen.

Soll der ruhig auch ein paar Scherereien haben!
Eigentlich bin ich froh, einmal ein Urteil in dieser Sache erstritten zu haben. Immer mehr Kollegen werden mit dieser Anschuldigung konfrontiert — jetzt habe ich Rechtssicherheit!
Das Thema ist alt, wie ich gerade im Forum gesehen habe : Wichtige Warnmeldung!!!
 
Wenn das der Bilderklauer war und nicht ein ahnungsloser/minderbemittelter Zeitgenosse, würde ich eine Gegenanzeige wegen "falscher Verdächtigung" nach §164 StGB stellen.

Soll der ruhig auch ein paar Scherereien haben!
Bei so einem dreisten Deppen wie dem beschriebenen Bilderdieb könnte das aber eine endlose Spirale von Scherereien nach sich ziehen die dann wieder Stress bedeuten (im Zweifel steht so einer dann vor der Tür). Wenn er es nochmal probiert wegen dieser oder einer anderen Sache, dann folgt automatisch der entsprechende Gegenschlag, aber dann "mit allem".
Hier in diesem Fall kann er sich ggf. einfach rausreden "nur gut gemeint, bla bla bla" und schon ist nichts passiert außer noch mehr Steuergelder im Ofen.
Realistisch ist es weniger Stress erst mal gut sein zu lassen, der Freispruch war schon der Bestmögliche Ausgang.
 
@bayreuth na dann hoffe ich mal, dass der von dir als dreister Depp bezeichnete sich nicht beleidigt fühlt und Herrn Honscha nach deiner Adresse fragt…
 
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Solche Typen sind aber trotzdem Drecksäcke und Vollidioten. Wer Mist baut ( z.B. Urheberrechtsverletzung) und meint sich da dann rächen zu wollen obwohl er ja selbst schuld ist, solche Typen kann man auch als dreiste Deppen bezeichnen.
 
Meiner Meinung nach ist der Anzeigenerstatter nicht identifizierbar. Wie sollten seine Persönlichkeitsrechte hier verletzt werden?
Oh, stimmt :schaem:. Das Verfahren war ja "Staat ./. Tobias Honscha". Da den Anzeigenden demnächst wohl noch eine größere Zahlung wegen Urheberrechtsverletzung erwartet, wäre es auch unklug dessen wirtschaftliche und "häusliche" Lage durch eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung zu beeinträchtigen. Vielleicht rollt sich das jetzt aber rückwärts auch automatisch auf.
 
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