Münzhändler vor Gericht: Hakenkreuz auf historischen Münzen als Straftat?

Nein, so ist das nicht. Der Anzeigende ist ein Denunziant wider besseren Wissens.
Das sehe ich nicht so. Wenn jemand meint es läuft etwas schief, sollte ihm schon die Möglichkeit eingeräumt werden dies zu melden. Aber dann, und da liegt der Hase hier im Pfeffer! Die staaatlichen Stellen müssen unvoreingenommen recherieren, was hier bis zur Gerichtsverhandlung ja in keinster weise erfolgt ist. Das ist der eigentliche Skandal. Zeit von den Betiligten, Geld (vom Steuerzahler) wurden hier sinnlos vergeudet.
 
Hier hat einfach der Staatsanwalt Mist gebaut, traurig genug und mir nicht verständlich.
 
Ihr werdet es nicht glauben aber es wurde intern sogar geprüft, ob von mir eine DNA-Probe erforderlich sei.

Aber man urteilte:
DNA-Relevanzprüfung für den nachfolgenden Beschuldigten wurde mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
keine DNA-Relevanz

Glück gehabt ;)

Mit Unterschrift eines KOK (Kriminaloberkommissar)

Ein Wahnsinn, wie viele Personen mit meinem Fall involviert waren und wie viele Seiten Papier archiviert wurden.
 
Ihr werdet es nicht glauben aber es wurde intern sogar geprüft, ob von mir eine DNA-Probe erforderlich sei.

Aber man urteilte:
DNA-Relevanzprüfung für den nachfolgenden Beschuldigten wurde mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
keine DNA-Relevanz

Glück gehabt ;)
Gibt es etwa ein NS-Chromosom? Unglaublich, dieser Ansatz!
 
Nein, aber beim Tatvorwurf:
"Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" scheinbar normal.
Ich habe mal schnelle ChatGPT befragt:

In Deutschland wird in Gerichtsverfahren in Fällen von "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" auch die DNA untersucht. Was könnte man dort feststellen?

und diese Antwort erhalten:

In Gerichtsverfahren wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ (§ 86a StGB) könnte die DNA-Analyse vor allem in kriminaltechnischer Hinsicht genutzt werden. Dabei geht es nicht um die Analyse genetischer Merkmale wie Herkunft oder Krankheitsrisiken, sondern um forensische Aspekte.

Was könnte durch DNA-Analyse festgestellt werden?

  1. Identifikation der Person
    • Abgleich mit einer DNA-Datenbank (z. B. Bundeskriminalamt) zur Feststellung der Identität
    • Bestätigung oder Ausschluss einer Tatbeteiligung
  2. Verbindung zu Tatorten oder Beweismitteln
    • Nachweis, ob eine Person an einem bestimmten Ort war
    • DNA-Spuren an Gegenständen wie Bannern, Flugblättern, Sprühdosen, Kleidung
  3. Unterscheidung zwischen Tätern und Unbeteiligten
    • Wenn mehrere Personen mit einem Beweismittel in Kontakt waren, kann DNA helfen, den tatsächlichen Nutzer zu identifizieren
  4. Herkunft von biologischem Material
    • Unterscheidung zwischen Hautzellen, Speichel, Blut oder Haaren, um herauszufinden, wie eine DNA-Spur entstanden sein könnte

Was kann nicht festgestellt werden?

  • Politische Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer Organisation
  • Ob eine Person eine Straftat bewusst begangen hat (DNA allein beweist keine Tatabsicht)
  • Zeitliche Einordnung der Spur (wann genau eine Person mit einem Gegenstand in Kontakt war)
Zusammenfassend wird die DNA-Analyse in solchen Fällen eher zur Identifikation und Spurensicherung eingesetzt als zur Untersuchung persönlicher Eigenschaften.
 
Eine Diensttaufsichtsbeschwerde hat schon für die Zukunft viel geholfen.
Nein, es steht ihm ja frei, so vorzugehen. Hätte er sich jedoch intensiver mit dem Fall auseinandergesetzt, wäre er vermutlich zu demselben Schluss gekommen wie sein Kollege. Dieser zeigte sich in der Verhandlung absolut neutral, kompetent und fair – ich war mehr als positiv überrascht, als er sogar meinen Freispruch beantragte. Das war wirklich eine Kehrtwende um 180 Grad!
 
Ein Glück, es ist gut ausgegangen!

Allerdings: Muss man wirklich Glück haben um Recht zu bekommen? Scheinbar ja :(
 
Ein Glück, es ist gut ausgegangen!

Allerdings: Muss man wirklich Glück haben um Recht zu bekommen? Scheinbar ja :(
Nach den mir vorliegenden Urteilen ist es die Norm, dass die Bilderverwendung mit Hakenkreuzen erlaubt ist. Mein Anwalt hat schon etliche Kollegen im Bereich Münzen- und Briefmarkenhandel verteidigt.
Wenn man sich die Shops der Kollegen ansieht, deckt die Mehrheit das Hakenkreuz nicht ab. Auch renommierte Auktionshäuser bilden die Münzen unzensiert ab.
 
Mein Vertrauen wäre zumindest beschädigt.

Das ganze hätte man mit gesundem Menschenverstand auch außergerichtlich einstellen können.
Wenn man es aber soweit durchgezogen hat wie hier, ist es besser einen Freispruch (noch dazu beantragt von der Staatsanwaltschaft) zu haben weil das nämlich a) Rechtssicherheit für ähnlich gelagerte Fälle gibt (und man explizit als Unschuldig geführt wird) und b) nicht so blöd in der Akte aussieht wie "Verfahren eingestellt" (= schuldig, aber wir wollen wegen Faulheit oder können wegen nicht angetroffenem Angeklagten nix machen).
Der AfD Nahe Attentäter von Magdeburg hatte ja auch "Einstellungen" in der Akte, wo er eigentlich schuldig war.
 
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