ebay-Grundsätze nutzlos?

FooFighter

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Hat schon mal jemand bei ebay einen Artikel gemeldet, der gegen einen ebay-Grundsatz verstieß? Wenn ja, hat das etwas gebracht?

Ich habe dies erstmals versucht und bin gescheitert. Es geht um diesen Artikel:


Der Verkäufer gibt in der Beschreibung an, dass es sich um ein äußerst seltenes Stück handelt, da der Jahrgang 1811 eigentlich nur mit dem Münzmeisterzeichen SGH bekannt ist und IGS erst ab 1812 in Erscheinung tritt. Hierfür hat er auch einen Ausschnitt des Großen Deutschen Münzkataloges (AKS) beigefügt, aus dem die Seltenheit dieses Stückes hervorgeht. Dies kann man ihm auch erst mal nicht vorwerfen, da es in den früheren Ausgaben des AKS tatsächlich so drin stand.

Allerdings ist das mehr als veraltet, denn im Katalog von Helmut Kahnt "Die sächsischen Münzen 1763-1827" aus dem Jahr 2014 steht geschrieben: "Der in der Literatur erwähnte und in der 92. Künker-Auktion (06/2004) angebotene Jahrgang 1811 IGS war eine Fälschung!" (siehe Bild im Anhang)

Das heißt, dass die Münze bereits seit 2014 als Fälschung bekannt ist. Anschließend wurde dieser Eintrag auch aus dem AKS gelöscht und taucht dort nicht mehr auf. (siehe Bild im Anhang)

Ein ebay-Grundsatz lautet, dass keine Fälschungen angeboten werden dürfen. Aus diesem Grunde hatte ich über die Funktion "Angebot melden" den Artikel bei ebay gemeldet. Dort kann man den entsprechenden Grundsatz auswählen, gegen den verstoßen wird. Anschließend hat man noch ein paar wenige Zeichen zur Verfügung, um eine kurze Erläuterung zu schreiben. Hier teilte ich mit, dass es sich bei der Münze um eine Fälschung handelt und verwies dabei auf den o.g. Katalog von Kahnt.

Nach kurzer Zeit kam von ebay eine Mail:
Wir haben Ihre Meldung geprüft und haben festgestellt, dass das Angebot nicht gegen unsere Grundsätze verstößt. Diese Entscheidung wurde von einem Mitglied unseres Kundenserviceteams getroffen...
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie können über unser internes Beschwerdemanagementsystem eine Beschwerde über diese Entscheidung einreichen und wir werden uns die Sache noch einmal ansehen...

Dies verwunderte mich zunächst. Aber ich dachte: "Okay, vielleicht lag es einfach daran, dass man dort seine Begründung nur sehr kurz halten kann." Deshalb wählte ich dann als nächsten Schritt die in der Mail erwähnte Beschwerde. Hier bestand dann die Möglichkeit, einen ausführlicheren Text zu schreiben und sogar Fotos anzuhängen. Dies tat ich dann auch und hing die beiden Katalogausschnitte mit an.

Nach kurzer Zeit kam die nächste Mail von ebay:
Wir haben Ihre Beschwerde bezüglich einer Entscheidung, die wir zu einer Ihrer Inhaltsmeldungen getroffen haben, geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass der Inhalt nicht gegen unsere Grundsätze verstößt...

Da frage ich mich, wofür es denn dann diesen Grundsatz gibt, dass dort keine Fälschungen angeboten werden dürfen?!?
 

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Vor Jahren habe ich es auch immer mal wieder versucht. Völlig umsonst. Hat gar nichts gebracht. Die Artikel blieben trotzdem zum Verkauf. Ich lasse es heute. Warum soll ich mir auch die Mühe machen.
 
Ich vermute, in solchen Situationen ist der Sachverhalt für eine Prüfung zu komplex für die Mitarbeiter. Wahrscheinlich hat das mehr Erfolg bei Dingen, wo man in 20-30 Sekunden ohne Vorwissen zum Thema versteht, dass etwas gegen die Regeln verstößt.
 
Habe auch schon (in anderen Bereichen) mit guten Gründen Angebote gemeldet. Dasselbe Ergebnis.
 
Ich habe eine ganz andere Vermutung: Auf dem Papier ist juristisch auf den ersten Blick alles OK. Weil sie sich aber möglicher Weise nicht drum kümmern und ihre Aufsichtspflicht sträflich vernachlässigen liegt in solchen, vor allem in viel einfacher gelagerten Fällen, möglicherweise ein Betrug durch Unterlassen vor. Allein die Beweisführung und die Bereitschaft der Staatsanwaltschaften dagegen vorzugehen dürfte, so mutmaße ich mal, selbst wenn das wirklich so wäre, das Problem sein.

Im Zweifel gilt, wie auch sonst im Leben: Augen oder Beutel auf!
 
Spart euch die Zeit, es bringt nichts.

Ein weiteres Beispiel sind die ganzen Vorverkäufe. Laut deren Grundsätzen muss (wenn sich daran zwischenzeitlich nichts geändert hat) die Ware binnen der nächsten 40 Tage lieferbar sein. Da hält sich allerdings niemand dran und es wird auch nicht sanktioniert.

Deswegen: Spart euch die Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich vermute, in solchen Situationen ist der Sachverhalt für eine Prüfung zu komplex für die Mitarbeiter. Wahrscheinlich hat das mehr Erfolg bei Dingen, wo man in 20-30 Sekunden ohne Vorwissen zum Thema versteht, dass etwas gegen die Regeln verstößt.
Ich denke das trifft es am wahrscheinlichsten!

Die älteren User hier kennen vermutlich noch Klaus und seine vergeblichen Meldungen bezüglich Fälschungen, besonders der halben Kronen.
 
Ich denke auch, es liegt einfach daran….wer soll es prüfen und wer soll das bezahlen. Nicht selten ist Fachwissen nötig und bei Ebay gibt es ja noch mehr als nur Münzen.

Und wer soll wissen ob nicht vielleicht der Meldende falsch liegt. Wenn ich daran denke wie oft mir Leute eine Fälschung oder Manipulation vorwerfen…….
 
Ein ebay-Grundsatz lautet, dass keine Fälschungen angeboten werden dürfen.

Ich denke damit sind eher Fälschungen vom Markenartikeln gemeint, wo der Rechteinhaber ebay die Hölle heiß machen kann, wenn er nicht dagegen vorgeht. Hier wird einfach nur der Käufer betrogen und ebay trägt selbst keinen Schaden davon, also kein Grund da was zu machen. ;)
 
Wenn ich eure Beiträge so lese, bestätigt es meine Einschätzung: einfach lassen, die Mühe und Zeit lohnt sich nicht.

Ich denke damit sind eher Fälschungen vom Markenartikeln gemeint

Das kann natürlich sein. Wenn man sich die Definitionen bei den ebay-Grundsätzen anschaut, wo es um Fälschungen und Repliken geht, sind dort immer sinngemäß Nachahmungen von Markenprodukten aufgeführt. Genauer gesagt steht dort "rechtlich geschütztes Originalprodukt". Darunter fällt eine solche Münze vermutlich nicht.
 
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