Themensammlung „Vom Übergang zur Währungsunion bis zu den EURO-Jubiläen“ mit vielen Hintergrundinformationen

numisfreund

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Nach den Vorstellungen meiner Themensammlungen

„EWG-, EG-, EU-Beitritte“ mit vielen Hintergrundinformationen

und

„EU-Ratspräsidentschaften“ mit vielen Hintergrundinformationen

möchte ich heute beginnen, euch eine weitere meiner Themensammlungen vorzustellen. Sie handelt, wie dem Threadtitel zu entnehmen ist, von der Währungsunion der Europäischen Union, die, vorbereitend ab dem Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts, uns unsere derzeitige Währung, den Euro, bescherte. Dazu möchte ich euch diverse Sammler- und Gedenkmünzen zeigen, die diese Zeit dokumentieren.

Für die Übersicht der Münzen habe ich folgende Gliederung gewählt
  • Vorbereitung der Wirtschafts- und Währungsunion
  • Vorgängermünzen und -medaillen
  • Abschied von den nationalen Währungen
  • Einführung des Euro als Bargeld
  • EURO-Jubiläen
Die Übersicht beginnt mit den Münzausgaben, die den Vertrag von Maastricht thematisieren, der die rechtliche Grundlage zur Wirtschafts- und Währungsunion legte, und endet vorläufig mit diversen Münzausgaben, die das langjährige Jubiläum der Euroeinführung dokumentieren. Meine hier vorzustellende Sammlung umfasst viele Sammler- und Gedenkmünzen in unedlen und edlen Metallen, allerdings nur eine Goldmünze.

Auch wenn im Laufe der Präsentation viele Münzen jenseits der Eurowährung gezeigt werden, habe ich das Thema im Unterforum „Euromünzen“ angelegt, da diese dann doch die Mehrheit bilden und hier schließlich genau deren Einführung thematisiert werden soll.
 
Thematische Einordnung

Auch wenn es hier um „unsere“ aktuelle Währungsunion geht, möchte ich dieses doch in einen historischen Zusammenhang stellen.

Im Laufe der Geschichte haben sich bereits viele verschiedene Länder zu Währungs- und Münzunionen zusammengeschlossen, um wirtschaftliche Stabilität zu fördern, den Handel zu erleichtern und Wechselkursrisiken zu minimieren. Nachfolgend führe ich einige bedeutende historische Währungsunionen auf. Diese Übersicht erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Als erste Währungsunion gilt der Zusammenschluss der griechischen Stadtstaaten Athen und Sparta zum Ende des 5. Jahrhunderts vor Christus.

Weitere sind z.B. die

- Britische Währungsunion (1707 – 1971)
Beteiligte Länder: England und Schottland
Betroffene Währung: Britisches Pfund Sterling
Nach der politischen Union von England und Schottland im Jahr 1707 wurde das Pfund Sterling als gemeinsame Währung eingeführt, um die wirtschaftliche Integration zu fördern. Einführung des Dezimalsystems.

- Deutsch-Österreichische Münzunion (1857 – 1867)
Beteiligte Länder: Deutscher Zollverein (einschließlich Preußen, Bayern, Sachsen und anderer deutscher Staaten) und Österreich
Betroffene Währungen: Vereinsthaler in den deutschen Staaten und Gulden in Österreich.

- Lateinische Münzunion (1865 – 1926)
Beteiligte Länder: Frankreich, Belgien, Italien, Schweiz; später traten Griechenland und andere bei.
Betroffene Währungen: Französischer Franc, Belgischer Franc, Italienische Lira, Schweizer Franken, Griechische Drachme.

- Österreichisch-Ungarische Währungsunion (1867 – 1918)
Beteiligte Länder: Österreich, Ungarn.
Betroffene Währungen: Österreichisch-Ungarische Krone.

- Skandinavische Münzunion (1872 – 1924)
Beteiligte Länder: Schweden, Dänemark; Norwegen trat 1875 bei.
Betroffene Währungen: Schwedische Krone, Dänische Krone, Norwegische Krone.

- Kronenzone (1918 – 1920)
Beteiligte Länder: Österreich, Ungarn, Tschechoslowakei, Rumänien, Jugoslawien, Polen und Italien.
Betroffene Währung: Österreichisch-Ungarische Krone.
Nach dem Ersten Weltkrieg versuchten die Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie, die gemeinsame Währung beizubehalten, um wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten.

- Ostafrikanische Währungsunion (1921 – 1969)
Beteiligte Länder: Kenia, Tansania (damals Tanganjika und Sansibar) und Uganda.
Betroffene Währung: Ostafrikanischer Schilling.
Gründe für den Zusammenschluss: Erleichterung des Handels und der wirtschaftlichen Integration in Ostafrika durch die Einführung einer gemeinsamen Währung während der britischen Kolonialzeit.

- Belgisch-Luxemburgische Wirtschaftsunion (1922–2001)
Beteiligte Länder: Belgien, Luxemburg.
Betroffene Währungen: Belgischer Franc, Luxemburgischer Franc.

- Zentralafrikanische Währungsunion (seit 1945)
Beteiligte Länder: Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Republik Kongo, Äquatorialguinea und Gabun.
Betroffene Währung: Zentralafrikanischer CFA-Franc.
Gründe für den Zusammenschluss: Förderung der wirtschaftlichen Integration und Stabilität in Zentralafrika durch die Einführung einer gemeinsamen Währung.

- Westafrikanische Währungsunion (seit 1945)
Beteiligte Länder: Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo.
Betroffene Währung: Westafrikanischer CFA-Franc.
Gründe für den Zusammenschluss: Schaffung einer stabilen gemeinsamen Währung zur Förderung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Westafrika.

- Ostkaribische Währungsunion (seit 1983)
Beteiligte Länder: Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie Anguilla und Montserrat.
Betroffene Währung: Ostkaribischer Dollar.

- Sowjetische Rubelzone (1991–1993)
Beteiligte Länder: Nach dem Zerfall der Sowjetunion behielten die neu entstandenen unabhängigen Staaten zunächst den sowjetischen Rubel als gemeinsame Währung bei.
Betroffene Währung: Sowjetischer Rubel.
Gründe für den Zusammenschluss: Vermeidung wirtschaftlicher Instabilität und Aufrechterhaltung bestehender Handelsbeziehungen nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion.

- Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (seit 1999)
 
Der Vertrag von Maastricht

Der Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) wurde am 07.02.1992 in Maastricht / Niederlande unterzeichnet und trat am 01.11.1993 in Kraft. Er bildet die Grundlage für die Schaffung der Europäischen Union (EU). Dieses umfasst drei individuelle Komponenten (sog. Säulen):
  • die Europäischen Gemeinschaften
  • eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
  • die Zusammenarbeit der Regierungen der EU-Länder in den Bereichen Justiz und Inneres.
Zu den wichtigsten Innovationen des Vertrags zählt u.a. die Schaffung der Grundlage für die Wirtschafts- und Währungsunion und die einheitliche Währung sowie die Festlegung der Kriterien für die Verwendung dieser gemeinsamen Währung.

Zur Würdigung des Vertrages von Maastricht gaben bisher vier Länder in den Jahren zwischen 1994 und 2022 sieben verschiedene Sammlermünzen heraus, die ich euch hier vorstellen möchte:

Niederlande: 1. Jahrestag des Maastrichter Vertrags

1994 Nederland Maastricht PP1.webp
1994 Nederland Maastricht PP2.webp

Ausgabeland: Niederlande
Nennwert: 50 Gulden
Ausgabejahr: 1994
Metall: Ag925
Durchmesser: 38,00 mm
Gewicht: 25,00 g
Auflage: 25.000 in Proof, 550.000 unc
KM: 217

Spanien: 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Union

2017 Spanien Mü1.webp
2017 Spanien Mü2.webp

Ausgabeland: Spanien
Nennwert: 30 €
Ausgabejahr: 2017
Metall: Ag925
Durchmesser: 33,00 mm
Gewicht: 18,00 g
Auflage: 7.500 in BU, 279.400 unc
KM: 1405
Die künstlerische Komposition stellt den Vertrag über die Europäische Union dar und besteht aus einer Flagge in Form eines Dokuments und einem Füllfederhalter. Oben: die zwölf Sterne der Europäischen Union. Darunter ein vierfaches latentes Bild in Form eines Kreises mit den Initialen UE, dem Münzzeichen, einem fünfzackigen Stern und der Zahl 17.

Belgien: 25. Jahrestag des Vertrags von Maastricht

(ohne Bilder, da nicht in der Sammlung vorhanden (Goldmünze, siehe Numista)
Ausgabeland: Belgien
Nennwert: 25 €
Ausgabejahr: 2017
Metall: Au999
Durchmesser: 18,00 mm
Gewicht: 3,11 g
Auflage: 750

Frankreich: 25. Jahrestag des Vertrags von Maastricht

(ohne Bilder, da nicht in der Sammlung vorhanden (Goldmünze, siehe Numista)
Ausgabeland: Frankreich
Nennwert: 5 €
Ausgabejahr: 2018
Metall: Au999
Durchmesser: 11,00 mm
Gewicht: 0,50 g
Auflage: 50.000 Proof
KM. 2463

2018 Frankreich Maastricht PP4.webp
2018 Frankreich Maastricht PP5.webp

Ausgabeland: Frankreich
Nennwert: 10 €
Ausgabejahr: 2018
Metall: Ag900
Durchmesser: 37,00 mm
Gewicht: 22,20 g
Auflage: 3.000 Proof
KM: 2497

Niederlande: 30 Jahre Vertrag von Maastricht

2022 Nederland Maastricht Mü1.webp
2022 Nederland Maastricht Mü2.webp

Ausgabeland: Niederlande
Nennwert: 5 €
Ausgabejahr: 2022
Metall: Ag925 / Cu versilbert
Durchmesser: 33,00 mm / 29,00 mm
Gewicht: 15,50 g / 10,50 g
Auflage: 4.000 in Proof / 50.000 CU versilbert unc / 12.500 CU versilbert BU
KM: 430 / 428
12 Tintenfedern zeichnen eine Tempelfront mit drei Säulen, die die drei Säulen des Vertrages symbolisieren. Auf der Fläche sind 27 Sterne verteilt, die die 27 EU-Mitglieder symbolisieren.

(ohne Bilder, da nicht in der Sammlung vorhanden (Goldmünze, siehe Numista)
Motivgleich mit der 5-€-Münze
Ausgabeland: Niederlande
Nennwert: 10 €
Ausgabejahr: 2022
Metall: Au900
Durchmesser: 22,50 mm
Gewicht: 6,72 g
Auflage: 800 Proof
KM. 2463
 
Im Maastrichter Vertrag steht die Abkürzung ECU für "European Currency Unit" (Europäische Währungseinheit). Die ECU war eine künstliche Währungseinheit, die als Buchgeld im Europäischen Währungssystem (EWS) verwendet wurde. Sie war ein Korb aus den Währungen der EU-Mitgliedstaaten. Der Wert der ECU basierte auf einem gewichteten Durchschnitt der beteiligten nationalen Währungen. Mit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 wurde die ECU im Verhältnis 1:1 in Euro umgewandelt.

Hier einige Ausschnitte des Vertrages:

TITEL II

BESTIMMUNGEN ZUR ÄNDERUNG DES VERTRAGS ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT IM HINBLICK AUF DIE GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT

„Artikel 3a

(1) Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 umfaßt nach Maßgabe dieses Vertrags und der darin vorgesehenen Zeitfolge die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die auf einer engen Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, dem Binnenmarkt und der Festlegung gemeinsamer Ziele beruht und dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist.

(2) Parallel dazu umfaßt diese Tätigkeit nach Maßgabe dieses Vertrags und der darin vorgesehenen Zeitfolge und Verfahren die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse im Hinblick auf die Einführung einer einheitlichen Währung, der ECU, sowie die Festlegung und Durchführung einer einheitlichen Geld- sowie Wechselkurspolitik, die beide vorrangig das Ziel der Preisstabilität verfolgen und unbeschadet dieses Zieles die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft unter Beachtung des Grundsatzes einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb unterstützen sollen.

[...]

Kapitel 2

Die Währungspolitik

Artikel 105a

(1) Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen. Die EZB und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe von Banknoten berechtigt.

Die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Gemeinschaft als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

(2) Die Mitgliedstaaten haben das Recht zur Ausgabe von Münzen, wobei der Umfang dieser Ausgabe der Genehmigung durch die EZB bedarf. Der Rat kann nach dem Verfahren des Artikels 189 c und nach Anhörung der EZB Maßnahmen erlassen, um die Stückelung und die technischen Merkmale aller für den Umlauf bestimmten Münzen so weit zu harmonisieren, wie dies für deren reibungslosen Umlauf innerhalb der Gemeinschaft erforderlich ist.




Rückblick: In der Münzgeschichte kam der ECU aber schon viel früher vor. Der Begriff bezeichnete in der französischen Geschichte eine Reihe von alten Münzen, die über mehrere Jahrhunderte hinweg verwendet wurden. Écu" kommt vom französischen Wort für "Schild" (écu), da auf den frühen Münzen ein Wappenschild abgebildet war. Ursprünglich bezeichnete der Begriff eine Goldmünze „Écu d’or“, später wurde er auch für Silbermünzen verwendet.

Beispielbilder sind hier zu sehen.
 
Die neue Verwendung der Begrifflichkeit „ECU“ brachte Anfang der 90er Jahre viele Länder dazu, Münzen und Medaillen mit dieser Währungsbezeichnung einzuführen. Denn lange galt es als sicher, dass die neue europäische Einheitswährung diese Bezeichnung „ECU“ führen würde, bis der ehemalige deutsche Finanzminister Theo Waigel am 4. Dezember 1995 auf der Sitzung des Europäischen Rates in Madrid den Vorschlag machte, „Euro“ als Namen für die neue Währung zu wählen. Auf diesem Gipfel einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer darauf, die neue Währung „Euro“ zu nennen, und legten den Zeitplan für die Einführung fest … - sehr zum Leidwesen eines manchen frühen ECU-Sammlers, der nun „endlich mal von Anfang an dabei sein“ wollte (die ersten Ausgaben sind ja immer die Wertvollsten …).

Ich gehörte auch dazu, wie einige andere hier im Forum auch. Gemeinsam ist uns wohl, damals eine gewaltige Enttäuschung empfunden zu haben, als die frühzeitigen Investitionen sich als „Fehlgriff“ erwiesen.

Der erste neuzeitliche ECU stammt aus Belgien und wurde bereits 1987 ausgegeben. Er gedenkt gleichzeitig dem 30. Jahrestages der Römischen Verträge:

Belgien: 30. Jahrestag - Die Römischen Verträge

BE 1987 5 ECU 1.webp
BE 1987 5 ECU 2.webp

Ausgabeland: Belgien
Nennwert: 5 ECU
Ausgabejahr: 1987
Karl der V nach rechts
Metall: Ag833
Durchmesser: 37,00 mm
Gewicht: 22,85 g
Auflage: 985.000 unc, 26.000 Proof
KM: 166


Einige Länder haben damals allerdings ECUs ausgegeben, die ein Doppelnominal tragen, also zusätzlich zur Bezeichnung ECU die eigene Währung zeigen. Zu diesen Ländern gehören Andorra (Diners), Frankreich (Franc), Gibraltar (Pound), Malta (Pound), Ungarn (Forint), die Westsahara (Pesos) und Sao Tomé e Principe (Dobras), von denen ich mir damals Münzen (und auch ECU-Medaillen) zulegte.

Diese hier alle zu zeigen, würden den Thread sprengen.

Als Beispiel führe ich hier eine kleine Auswahl der gelungenen Exemplare Frankreichs aus den Jahren 1990 bis 1997 an, die gleichzeitig auch den Übergang in der Doppelwährungsbezeichnung von Franc / ECU auf Franc / EURO belegen.

Frankreich: Charlemagne

FR 1990 KM989 100 FF 15 ECU Charle Magne 1.webp
FR 1990 KM989 100 FF 15 ECU Charle Magne 2.webp

Ausgabeland: Frankreich
Nennwert: 15 ECUs / 100 Francs
Ausgabejahr: 1990
Metall: Ag900
Durchmesser: 37,00 mm
Gewicht: 22,20 g
Auflage: 20.000 in Proof
KM: 989

Frankreich: Serie "Die Baudenkmäler Europas" (hier einige Beispiele)

FR 1993 KM1031 100 FF 15 ECU Arc de Triomphe 1.webp
FR 1993 KM1031 100 FF 15 ECU Arc de Triomphe 2.webp

Der Arc de Triomphe in Frankreich

FR 1993 KM1032 100 FF 15 ECU Brandebourg 1.webp
FR 1993 KM1032 100 FF 15 ECU Brandebourg 2.webp

Das Brandenburger Tor in Deutschland

FR 1997 KM1178 100 FF 15 € Petit Sirene 1.webp
FR 1997 KM1178 100 FF 15 € Petit Sirene 2.webp

Die Kleine Meerjungfrau in Dänemark

Alle 15 Münzen der Serie:
Ausgabeland: Frankreich
Nennwert: 15 ECUs / 100 Francs bzw. ab 1996 15 EURO / 100 Francs
Ausgabejahr: 1990 - 1997
Metall: Ag900
Durchmesser: 37,00 mm
Gewicht: 22,20 g
Auflage: 20.000 in Proof
KM: diverse
 
Wie oben erwähnt gilt Theo Waigel offiziell aus "Erfinder" des Namens EURO für unsere derzeitige gemeinsame europäische Währung.

Dass es allerdings schon ältere Vorläufer"münzen" mit gleicher Bezeichnung gab, kann man in diesem Thread nachlesen:

Eine Euromünze aus 1971.
 
Einige Länder haben damals allerdings ECUs ausgegeben, die ein Doppelnominal tragen, also zusätzlich zur Bezeichnung ECU die eigene Währung zeigen. Zu diesen Ländern gehören Andorra (Diners), Frankreich (Franc), Gibraltar (Pound), Malta (Pound), Ungarn (Forint), die Westsahara (Pesos) und Sao Tomé e Principe (Dobras), von denen ich mir damals Münzen (und auch ECU-Medaillen) zulegte.
Was die Doppelnominale anbetrifft, zähle ich Ungarn nicht dazu, die haben sowohl 500 wie auch 1000 Forint ausgegeben, mit "ECU" als nur schmückendem Beiwerk (aber keiner näherungsweisen Umrechnung wie z.B. Frankreich). Ebensowenig Andorra (10 und 20 Diners mit "ECU").

Auch die Westsahara mit ihren 500 und 1000 Pesos, in beiden Fällen mit jeweils 10 ECU kann ich da nicht wirklich als Doppelwährung ernst nehmen, weil sie das letztlich selbst nicht tut.
 
So wie zu Anbeginn der bevorstehenden Währungsunion einige Länder das Kürzel "ECU" auf ihre Münzen und Medaillen prägten (ob mit oder ohne eigene nationale Währung sei dahin gestellt), fingen einige Länder ab Mitte der 90er Jahre an, das Wort "EURO" zusätzlich auf ihre Münzen zu prägen.

Als Beispiel sehen wir hier San Marino:

San Marino blickt nach Europa

1996 San Marino Euro 1 KM 342.webp
1996 San Marino Euro 2 KM 342.webp

Ausgabeland: San Marino
Nennwert: 10.000 Lire
Ausgabejahr: 1996
Parlamentsgebäude und Europakarte mit Zusatz "EURO" und 12 Sternen
Metall: Ag835
Durchmesser: 34,00 mm
Gewicht: 22,00 g
Auflage: 33.000 Proof
KM: 342
 
Mit der

Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro

Amtsblatt Nr. L 139 vom 11/05/1998 S. 0001 - 0005

wird endgültig festgeschrieben, wie der Name der neuen europäischen Währung lautet:

(2) Auf der Tagung des Europäischen Rates am 15. und 16. Dezember 1995 in Madrid wurde entschieden, daß der im Vertrag zur Bezugnahme auf die europäische Währungseinheit benutzte Ausdruck "ECU" eine Gattungsbezeichnung ist. Die Regierungen der fünfzehn Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, daß dieser Beschluß die einvernehmliche endgültige Auslegung der einschlägigen Vertragsbestimmungen darstellt. Der europäischen Währung wird der Name Euro gegeben. Der Euro als Währung der teilnehmenden Mitgliedstaaten wird in hundert Untereinheiten mit dem Namen "Cent" unterteilt. Der Name "Cent" schließt nicht die Verwendung von umgangssprachlichen Abwandlungen in den Mitgliedstaaten aus. Der Europäische Rat hat ferner die Auffassung vertreten, daß die einheitliche Währung in allen Amtssprachen der Europäischen Union unter Berücksichtigung der verschiedenen Alphabete denselben Namen tragen muß.

[...]

(5) Gemäß Artikel 109 l Absatz 4 Satz 1 des Vertrags nimmt der Rat am ersten Tag der dritten Stufe die Umrechnungskurse an, die für die Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt und zu denen diese Währungen jeweils durch den Euro ersetzt werden.


Gleichzeitig wird festgelegt, dass nur die im Vertrag genannten Länder Münzen mit der Bezeichnung "EURO" ausgeben dürfen. Diese müssen festgelegte Parameter wie Form, Größe und Gewicht aufweisen.

Es wird also etwas wie ein Markenrecht auf diesen Namen festgelegt.
 
Den rechtlichen Rahmen zur Verwendung des Begriffs "Euro" gibt diese Empfehlung vor:

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom 13. Januar 1999
zu Sammlermünzen, Medaillen und Marken
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen SEK(1999) 24/2) (1999/63/EG)​

veröffentlicht am 27.01.1999 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

Darin heißt es im

Artikel 2

Empfohlene Vorgehensweisen

Während der Übergangszeit werden folgende Vorgehensweisen empfohlen:

1. Die Mitgliedstaaten sollten keine auf Euro lautenden Sammlermünzen herausgeben. Diese Einschränkung sollte auch für Sammlermünzen gelten, die gleichzeitig auf Euro und auf eine nationale Währungseinheit lauten

2. Verkauf und Herstellung, Herausgabe, Lagerung, Import und Verbreitung für den Verkauf oder für kommerzielle Zwecke von Sammlermünzen, Medaillen und Marken, die die Worte "Euro" oder "Euro-Cent" oder ein Münzbild tragen, das dem Münzbild der gemeinsamen Seite der Euro-Münzen ähnlich ist oder das für deren künftige Ausprägung bereits offiziell festgelegt ist, sind untersagt.
 
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