Mit dem Münchener Vertrag versuchten die süddeutschen Staaten 1837 einr Vereinheitlichung des Geldumlaufes zu erreichen.
Ähnlich wie beim Euro waren die Wertseiten der Gulden, Halbgulden, 6 und 3 Kreuzer in allen teilnehmenden Staaten gleich.
Bei den 1 Kreuzer-Stücken und darunter wurde die Vielfalt eingeschränkt, es gab aber die Wahl zwischen Billon und (Kupfer)Bronze. Insgesamt nahmen 11 Länder an dieser Vereinheitlichung teil: Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, Frankfurt, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Rudolstadt, Hohenzollern-Sigmaringen und -Hechingen und Hessen-Homburg.
Der Vertrag ermöglichte dann den Dresdener Vertrag 1838, mit dem die Verbindung zum preußischen System
geschaffen wurde (3 1/2 Gulden = 2 Taler).
Als Beispiel der Gulden von Schwarzburg-Rudolstadt von 1843, AKS 27, J. 47