So viel habe ich auch noch nicht bezahlt. Aber was kann man machen
Man kann bei zuständigen Hauptzollamt Einspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. Dazu muss man Kopien oder Fotos der Zollabrechnung, der Vatikan-Rechnung, des Zoll-Aufklebers und der Zoll-Inhaltserklärung vom Umschlag an die Adresse des Zolls senden und ein Schreiben mit dem Hinweis auf die falsche Gebühr und die, die korrekt gewesen wäre.
Ich habe das im vergangenen Jahr zunächst mit Mails versucht, drei Mails an zwei verschiedene Mail-Adressen, als da keine Reaktion kam, habe ich es per Post und Einschreiben mit Rückschein gemacht. Das hat zwar fast sechs Euro gekostet aber das war es mir wert. Und siehe da, nach einiger Zeit kam auch per Post eine Eingangsbestätigung mit Hinweis auf eine Bearbeitungsdauer von ggf. ein paar Monaten und irgendwann auch die korrekte Abrechnung und dann die Erstattung, die noch etwas höher war als die Portokosten. Es geht aber auch ums Prinzip, denn ich hoffe, die Anzahl der dort eingehenden Einsprüche führt vielleicht mal zu mehr Sorgfalt bei der Berechnung, da ja auch die ganzen Korrekturen einen gewissen Arbeitsaufwand erfordern.
In meinem Fall war das Hauptzollamt in Frankfurt zuständig.