Einfuhr von Silbermünzen

Dann sollten 7% EUSt anfallen. Da das €4,69 sind wird keine Steuer erhoben - liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze von €5 :)
 
Grundsätzliches zur Umsatzsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer von Silbermünzen. Aus den gesetzlichen Regelungen ist dies nur unzureichend erkennbar.

Entscheidend für die (einfuhr-) umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Silbermünzen ist das BMF-Schreiben vom 05.08.2004 zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. Münzen werden in Ziffer 174 diese Schreibens behandelt:

"Bei Münzen und Medaillen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Steuersatz für Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für diese Umsätze mehr als 250 vom Hundert des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für die Ermittlung des Metallwertes gelten folgende Sonderregelungen:

2. Silbermünzen
Auf die Umsätze der kursgültigen und kursungültigen Silbermünzen, die nicht in der als Anlage zu diesem Schreiben beigefügten Liste aufgeführt sind, kann der ermäßigte Steuersatz angewendet werden, ohne dass es einer Wertermittlung bedarf. Die Umsätze der in der Liste aufgeführten Silbermünzen unterliegen regelmäßig dem allgemeinen Steuersatz. Der Unternehmer kann jedoch hierfür den ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen, wenn er den Nachweis führt, dass die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Bei der Ermittlung des Metallwertes (Silberwertes) von Silbermünzen kann der jeweilige Rücknahmepreis je Kilogramm Feinsilber (DEGUSSA-Silberpreis) zugrunde gelegt werden, der regelmäßig in der Tagespresse veröffentlicht wird. Statt der jeweiligen Tagesnotierung kann aus Vereinfachungsgründen der letzte im Monat November ermittelte Silberpreis bei der Wertermittlung für das gesamte folgende Kalenderjahr angesetzt werden. Dieser Wert wird jeweils durch BMF-Schreiben bekannt gegeben, das im Bundessteuerblatt Teil I und auf den Internetseiten des BMF veröffentlicht wird. An das gewählte Verfahren (Berechnung nach Tagesnotierung oder nach der letzten Notierung im Monat November des Vorjahres) ist der Unternehmer mindestens für einen Besteuerungszeitraum gebunden.
Der ermäßigte Steuersatz kann auch für neu ausgegebene Silbermünzen in Anspruch genommen werden, solange sie in die Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen nicht aufgenommen sind.
Die Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Etwaige Änderungen der Liste werden besonders bekannt gegeben."

Zusammengefasst gesagt:
Alle Silbermünzen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz (7%), solange sie nicht in der genannten Liste aufgeführt sind. Die in der Liste aufgeführten Münzen sind grundsätzlich mit 19% zu versteuern, sofern nicht im Einzelfall nachgewiesen wird, dass sie die Voraussetzung für den ermäßigten Steuersatz erfüllen (Verkaufspreis mehr als 250% des Metallwerts).


Und zurück zum Thema "Pandas":
Chinesische Silbermünzen sind in der Liste nicht aufgeführt, unterliegen also nach jetzigem Stand immer der 7%-Regelung. ;)

Die Geringfügigkeitsregelung gilt natürlich immer.
 
Nicht zu früh freuen. Kommen zu den 67,00 € vielleicht auch noch Versandkosten? Einfuhrumsatzsteuer wird auf Warenwert und Versandkosten erhoben. Ab 71,50 € einschließlich Versand würde die Steuer also nicht mehr unter 5,00 € liegen und erhoben werden.
 
Nicht zu früh freuen. Kommen zu den 67,00 € vielleicht auch noch Versandkosten? Einfuhrumsatzsteuer wird auf Warenwert und Versandkosten erhoben. Ab 71,50 € einschließlich Versand würde die Steuer also nicht mehr unter 5,00 € liegen und erhoben werden.

Die Versandkosten werden nur bei gewerblicher Einfuhr mit versteuert. Bei Privatleuten bleiben sie außen vor. Wenn du mal jemanden Kompetenten beim Zoll erwischst, der wird dir das bestätigen. Das Problem ist eben solch jemanden zu finden.:rolleyes:
 
Die Versandkosten werden nur bei gewerblicher Einfuhr mit versteuert. Bei Privatleuten bleiben sie außen vor. Wenn du mal jemanden Kompetenten beim Zoll erwischst, der wird dir das bestätigen. Das Problem ist eben solch jemanden zu finden.:

dazu hätte ich dann gerne mal die quelle ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist nach § 11 UStG der Warenwert + Transportkosten bis EU-Außengrenze + Transportkosten von EU-Außengrenze bis Bestimmungsort + Zoll und sonstige Abgaben. Unterschieden nach gewerblichen oder nichtgewerblichen Empfängern wird dabei nicht. Siehe auch hier:

Berechnung
 
Wenn ich Münzen in den USA oder in Dubai kaufe, dann werden auf dem Abrechnugszettel des Zolls in Lohne immer der Warenwert + die bezahlten Versandkosten addiert. Das Ganze dann mit 7% versteuert( wenn über der Freigrenze), weil es Antikmünzen sind. Von verschiedenen Zollmitarbeiteren über viele Jahre hin so abgefertigt.
MfG.
 
Und das kann dann passieren wenn man mal bei der Einreise eine paar Silberlinge zuviel dabei hat :D

<a href="http://www.rp-online.de/public/article/regional/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/755522?utm_source=partnerprogramm&utm_medium=permalink&utm_campaign=duesseldorf-stadt">Flughafen Düsseldorf: Zoll beschlagnahmt unversteuerte Münzen (RP ONLINE, 09.09.2009)</a>
 
Und das kann dann passieren wenn man mal bei der Einreise eine paar Silberlinge zuviel dabei hat :D

<a href="http://www.rp-online.de/public/article/regional/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/755522?utm_source=partnerprogramm&utm_medium=permalink&utm_campaign=duesseldorf-stadt">Flughafen Düsseldorf: Zoll beschlagnahmt unversteuerte Münzen (RP ONLINE, 09.09.2009)</a>
Na, die Zöllner dort kennen sich aber auch nicht recht aus, was die Steuersätze von Silbermünzen betrifft :rolleyes::
über 1.000 Euro EUSt bei einem Wert von 5.600 Euro für Silbermünzen, die nicht auf der 19%-Liste stehen ... :eek:
 
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