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Meine Paketempfangsbox heisst Michel, und dabei bleibt es auch.
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als österreicher ist mir auch der sinn vom dt. einwurfeinschreiben nicht bekannt, aber irgendeinen sinn wird es wohl haben ???
Klar, der Briefträger braucht niemanden antreffen, kein Kunde, der erst die Brille holen muß, dessen "Empfangsberechtigung geprüft werden" muß etc. und keine Lagern in der nächtsen Filiale mit Benachrichtigung hinterlassen, sondern einfach Sendung in den Briefkasten, ankreuzen fertig.
Also eine bahnbrechende Verbesserung (nicht für die Kunden, sondern für die Post!).![]()
Klar, der Briefträger braucht niemanden antreffen, kein Kunde, der erst die Brille holen muß, dessen "Empfangsberechtigung geprüft werden" muß etc. und keine Lagern in der nächtsen Filiale mit Benachrichtigung hinterlassen, sondern einfach Sendung in den Briefkasten, ankreuzen fertig...
Also eigentlich genau das, was mein österreichischer DHL-Zusteller auch macht...
Also eigentlich genau das, was mein österreichischer DHL-Zusteller auch macht... Nur, dass er die Sendung nicht in den Briefkasten legt (Paket zu groß), sondern sie daher einfach vor die Tür stellt (frei zugänglich für ALLE Mitbewohner des Häuserblocks!) - und übernommen hat natürlich der Nachbar - mit Unterschrift "Herr...", obwohl es dort nur eine "Frau..." gibt...
Ach wie liebe ich unsere Zusteller...![]()
Meiner Meinung nach handelt es sich bei dieser Vorrichtung nicht um einen Briefkasten, sondern um diese neuen Paketbriefkästen. Weiterhin gehe ich davon aus, dass dieses Dokument gar nicht Bestandteil der AGB ist.Pakete können, abweichend von Ziffer 4 Abs. 2 der AGB DHL Paket/Express National,
auch durch den vom Zusteller dokumentierten Einwurf in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von
Sendungen zugestellt werden.
Hier jetzt die Antwort von DHL
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/LuP_Verlinkung-07-2014.pdf
auf Seite 65 :
Meiner Meinung nach handelt es sich bei dieser Vorrichtung nicht um einen Briefkasten, sondern um diese neuen Paketbriefkästen. Weiterhin gehe ich davon aus, dass dieses Dokument gar nicht Bestandteil der AGB ist.