2€CC Frankreich 2014/2 "Welt-AIDS-Tag 2014" (FR011)

Ein Münzhändler aus D. in Dtl. "kaufte" solche Rollen und ließ diese (nach seiner Mitteilung) in der gleichen Firma, die auch im Auftrag der MdP offiziell colorierte seinerseits privat colorieren und vertreibt diese nun. ...

... wo stand das denn?

@Danke Tom,
so hatte ich es zumindest nach meiner Erinnerung verstanden. Habe gerade noch mal nachgesehen, blätter, blätter (Post #70), aber ausdrücklich sag er es doch nicht:schaem:. Sorry, da hat mich meine Erinnerung getäuscht:schaem:.
 
Trotz aller Kritik sieht deine schöner aus als die "Originale", dort geht die Kolorierung nämlich nicht ganz bis an den Rand der Schleife, zumindest bei den Stücken, die ich bisher gesehen habe.

Das ist wohl auch als -Ansichtssache- zu betrachten.

Die Kolorierung musste bis runter gehen, da sonst der Riffelrand zu sehen wäre und der Unterschied zwischen Original und Nachgemachter auf dem ersten Blick zu sehen wäre.

So muss man halt ein zweites Mal hinschauen.

Wobei ich davon ausgeh, dass es dem Kaufklientel völlig Wurscht ist.:rolleyes:


Bezüglich der Ansicht der Bundesbank leihe ich mir mal die Antwort aus einem anderen Forum aus, welche da bekannt gegeben wurde bzgl den Niederländischen Münzen 2013.

Tatsächlich geht es darum, ob eine Münze nachträglich absichtlich verändert
worden ist oder einem Verfahren unterzogen worden ist, bei dem eine
Veränderung zu erwarten war. Dementsprechend gilt eine Münze, die bereits
bei der Ausgabe bunt gestaltet worden ist, nicht als verändert. Wenn
allerdings eine solche Münze nachträglich erneut verändert wird, dann
verliert sie ihre Erstattungsfähigkeit, wird also faktisch wertlos.
...


Ich denke es steht jedem frei, die Bundesbank zu kontaktieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oops –
Dass ich soooo eone juristische Diskussion losgetreten habe, war gar nicht beabsichtigt.<O:p</O:p
Aber bevor man mich auch noch fragt was ich denn statt Jura studiert haben könnte: Ich bin BWL´er und daher interessiert mich die Frage ob und welches Geld tatsächlich „echtes“ Geld ist, schon von Natur aus…<O:p</O:p
<O:p</O:p
Mir gings im übrigen eigentlich um´s Grundsätzliche: <O:p</O:p
Wer darf was colorieren und unter welchen Bedingungen die Münze „echtes Geld“ bleibt nur „Gemälde" ? Aber das hab´ ich glaube ich jetzt begriffen (zumindest die herrschende Meinung ...)<O:p</O:p
<O:p</O:p
Die AIDS-Münze selbst ist mir dabei ziemlich egal – die hab´ich sowieso längst („normal“ und „bunt“)…<O:p</O:p
 
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Wenn man das hier verfolgt, Fazit meinerseits:

Der Euro schafft selbst in einem kleinen Forum nur Eintracht und Harmonie. :D

Und ich hab schon geglaubt Desdens Pegida - "Problem" wär nicht mehr zu toppen.

Micha
 
Wenn man das hier verfolgt, Fazit meinerseits:

Der Euro schafft selbst in einem kleinen Forum nur Eintracht und Harmonie. :D

Und ich hab schon geglaubt Desdens Pegida - "Problem" wär nicht mehr zu toppen.

Micha
Ja, die offizielle Zahlungsmitteleigenschaft einer bekleisterten 2 Euro Gedenkmünze ist sicher genauso wichtig wie der Kampf gegen IS, Rubelverfall, Edathy Affäre, etc. pp. Das ist ein Aufhänger für die Titelseite, ich bin mir sicher, irgendwann wird sich noch die BuBa einschalten und das SEK stürmt meine Geschäftsräume zur vorläufigen Beschlagnahmung und Untersuchung des Materials - ganz offiziell... Parallel findet eine bundesweite Razzia bei sämtlichen deutschen Münzhändlern statt, bei der die gegen Bildmarkenrechte verstoßenden Münzen in MdP-Coincards und PP´s beschlagnahmt und anschließend der Vernichtung durch Entwertung zugeführt werden. :lachtot:
 
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Echtheitsprüfung

Es gibt eine EU-Verordnung Nr. 1210/2010 vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen:
L_2010339DE.01000101.xml

Darin wird der Begriff „nicht für den Umlauf geeignete Euro-Münzen“ definiert:
Euro-Münzen, die echt sind, jedoch bei der Echtheitsprüfung zurückgewiesen wurden, oder Euro-Münzen, deren Aussehen erheblich verändert wurde.

(4) Bei der Echtheitsprüfung sollten auch echte Euro-Münzen, die nicht für den Umlauf geeignet sind, identifiziert werden. Der Umlauf nicht geeigneter Münzen beeinträchtigt ihre Verwendung, insbesondere die Verwendung in Münzautomaten, und kann die Benutzer möglicherweise hinsichtlich ihrer Echtheit verunsichern. Nicht für den Umlauf geeignete Münzen sollten daher aus dem Verkehr gezogen werden.

Artikel 8 ... Ungeachtet der Erstattung von zu karitativen Zwecken gesammelten Münzen wie „Brunnen-Münzen“ können die Mitgliedstaaten bei nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen, die entweder mutwillig oder durch ein Verfahren verändert wurden, bei dem eine Veränderung zu erwarten war, die Erstattung ablehnen.

@Rollentöter: Was meinst Du dazu?
 
Ja, die offizielle Zahlungsmitteleigenschaft einer bekleisterten 2 Euro Gedenkmünze ist sicher genauso wichtig wie der Kampf gegen IS, Rubelverfall, Edathy Affäre, etc. pp. Das ist ein Aufhänger für die Titelseite, ich bin mir sicher, irgendwann wird sich noch die BuBa einschalten und das SEK stürmt meine Geschäftsräume zur vorläufigen Beschlagnahmung und Untersuchung des Materials - ganz offiziell... Parallel findet eine bundesweite Razzia bei sämtlichen deutschen Münzhändlern statt, bei der die gegen Bildmarkenrechte verstoßenden Münzen in MdP-Coincards und PP´s beschlagnahmt und anschließend der Vernichtung durch Entwertung zugeführt werden. :lachtot:

Was sich mir immer noch nicht ganz erschließt, wie kommen die Auguren aus Dresden darauf, dass deutsche Händler Bildmarkenrechte verletzen? Immerhin würde das ja auch den Betreiber des Forums betreffen .....
 
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