Der Goldpreis steigt u.steigt

Hallo Matthias
Das ist aber doch nur eine Vermutung.
Ehrlicherweise muss ich zugeben das ich weder im Vorstand der BuBa arbeite, noch eine gute Connection ins Finanzministerium habe. (Sonst würden die nicht soviel Blödsinn machen)
Aber ich gestehe mir einen guten Menschenverstand zu und der sagt mir das es nur ums Geld geht.;)
 
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....Besitz ist ein Faktum, Eigentum ist das Recht an einer Sache.
Besitz ist das, was sich in Deiner Verfügungsgewalt befindet.

Wenn Du gleichzeitig Eigentümer und Besitzer bist, hast Du Deinen Besitzanspruch, der sich aus Deinem Eigentumsrecht ergibt, durchgesetzt.

Deine Rechtsposition als Eigentümer ist damit bzw. erst dadurch optimal.

Lagert Dein Eigentum bei jemand anderem, kann es dort unter bestimmten Voraussetzungen gepfändet werden. Das bedeutet, dass Deine Rechtsposition als Eigentümer an etwas dadurch angreifbar geworden ist.

Maschinen oder Material kann man sich sicherheitsübereignen lassen. Ob und wie weit das bei den verschiedenen Arten von Valoren geht, das weiß ich nicht.

An eine Urkunde gebundenes Eigentum (zum Beispiel KFZ) kann dann einem Dritten nicht gepfändet werden, solange der Eigentümer oder ein Anderer den Brief (also die Eigentumsurkunde) besitzt.

Das nächste, aber nicht das einzige Problem ist das Problem der Unterschlagung.

Auch ist es möglich, dass ein Besitzer seinen Besitz verpfändet. Das kann sogar legal sein, wenn der Eigentümer dem Besitzer dieses Recht absichtlich oder aus Unachtsamkeit eingeräumt hat.

Und so gibt es jede Menge mehr oder weniger starker, teils auch nicht einfach oder eindeutig definierbarer Rechtspositionen von so genannten Eigentümern, die ihr Eigentum nicht besitzen.

Lustig finde ich beispielsweise die Rechtsposition des "Wirtschaftlich Berechtigten".

Das ist bei verbrieften Eigentumsrechten immer dann der Fall, wenn es Leute gibt, die glauben, ihnen würde etwas wirklich gehören in dem Sinne, dass es ihnen keiner wegnehmen könne. Aber: wirklich gehören in dem Sinne, dass es sich kein Dritter legal aneignen kann, kann einem immer nur, was man auch besitzt und nicht freiwillig hergibt.

Bei Valoren wie Bargeld oder Barrengold ist das nochmals schwieriger. Sobald der Dieb sie verkauft hat und der Käufer arglos war, hat man nur noch den Anspruch gegen den Dieb und ggf. zwischengeschaltete Hehler (=nicht ahnungslose Käufer). Auch da (bei den Valoren) gibt es rechtlich bedeutende Abstufungen.
 
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Beispiel, wie komplex es mit Besitz und mit Eigentum sein kann:

zum Link: ob das in dem Fall auch so ist, habe ich nicht überprüft, daher: exemplarischer Meinungsbeitrag eines Dritten ohne Gewähr für die Richtigkeit.

Merke: auch ein Auslieferungsanspruch garantiert KEIN Besitzrecht. Solange man es nicht hat ist man..... unbesicherter Gläubiger. Weil man beispielsweise eine Inhaberschuldverschreibung hat. Kündigungsrecht und Barausgleich bei Kündigung durch den Emmitenten inklusive.

Du hast real nur das, was Du auch besitzt. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Ein Anspruch auf etwas ist immer nur eine rechtliche Fiktion und zwar solange, bis er nicht eingelöst worden und damit erfüllt ist.

Es ist ein Versprechen von jemanden, der es halten kann oder eben auch nicht.
 
Sehr viel einfacher ist wiederum das hier:
Die Unze Gold steht momentan, 28.03.2025, 9.00 Uhr, bei 3.079 $ bzw. 2.855 €.

Beim Händler in der Nähe zahlt man dann für seine Halb- und Viertelunzen oder andere gängige Stückelungen ein bischen mehr, damit es auch einfach bliebt.

Und zwar einfach bei und einfach für den, der gekauft hat.
 
Du hast real nur das, was Du auch besitzt. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Ein Anspruch auf etwas ist immer nur eine rechtliche Fiktion und zwar solange, bis er nicht eingelöst worden und damit erfüllt ist.

Es ist ein Versprechen von jemanden, der es halten kann oder eben auch nicht.

Zum Glück gibt es so etwas wie Vertrauen. In Staat, in Recht, in Menschen.
Denn sonst würde keiner mehr vermieten, Geld zu einer Bank bringen, sein Fahrrad verleihen.
 
Zum Glück gibt es so etwas wie Vertrauen. In Staat, in Recht, in Menschen.
Denn sonst würde keiner mehr vermieten, Geld zu einer Bank bringen, sein Fahrrad verleihen.
Alles mit Maß und Ziel. Bin gerade am Beginn meines Rentnerdaseins, da kann ich zwar ein paar Risiken eingehen, habe ja ein wenig gespart, aber es dürfen keine wesentlichen Teile wegbrechen, weil nochmal erarbeiten kann und will ich mir das nicht mehr.

Wenn es also im Finanzsystem knirscht, können ein paar Goldmünzen nicht schaden, DM- und Schilling-Silber gibt es von privat, beide ohne MwSt. und Gegenparteirisiko. Wenn es unbedingt sein müsste, könnte ich ein wenig Platin noch dazunehmen, in einem Schweizer Lager oder als ETC, dann mit einem gewissen Gegenparteirisiko, aber eben nur für einen Bruchteil meines Vermögens.
 
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Beispiel, wie komplex es mit Besitz und mit Eigentum sein kann:

zum Link: ob das in dem Fall auch so ist, habe ich nicht überprüft, daher: exemplarischer Meinungsbeitrag eines Dritten ohne Gewähr für die Richtigkeit.

Merke: auch ein Auslieferungsanspruch garantiert KEIN Besitzrecht. Solange man es nicht hat ist man..... unbesicherter Gläubiger. Weil man beispielsweise eine Inhaberschuldverschreibung hat. Kündigungsrecht und Barausgleich bei Kündigung durch den Emmitenten inklusive.

Du hast real nur das, was Du auch besitzt. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Ein Anspruch auf etwas ist immer nur eine rechtliche Fiktion und zwar solange, bis er nicht eingelöst worden und damit erfüllt ist.

Es ist ein Versprechen von jemanden, der es halten kann oder eben auch nicht.
 
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