....Besitz ist ein Faktum, Eigentum ist das Recht an einer Sache.
Besitz ist das, was sich in Deiner Verfügungsgewalt befindet.
Wenn Du gleichzeitig Eigentümer und Besitzer bist, hast Du Deinen Besitzanspruch, der sich aus Deinem Eigentumsrecht ergibt, durchgesetzt.
Deine Rechtsposition als Eigentümer ist damit bzw. erst dadurch optimal.
Lagert Dein Eigentum bei jemand anderem, kann es dort unter bestimmten Voraussetzungen gepfändet werden.
Das bedeutet, dass Deine Rechtsposition als Eigentümer an etwas dadurch angreifbar geworden ist.
Maschinen oder Material kann man sich sicherheitsübereignen lassen. Ob und wie weit das bei den verschiedenen Arten von Valoren geht, das weiß ich nicht.
An eine Urkunde gebundenes Eigentum (zum Beispiel KFZ) kann dann einem Dritten nicht gepfändet werden, solange der Eigentümer oder ein Anderer den Brief (also die Eigentumsurkunde) besitzt.
Das nächste, aber nicht das einzige Problem ist das Problem der Unterschlagung.
Auch ist es möglich, dass ein Besitzer seinen Besitz verpfändet. Das kann sogar legal sein, wenn der Eigentümer dem Besitzer dieses Recht absichtlich oder aus Unachtsamkeit eingeräumt hat.
Und so gibt es jede Menge mehr oder weniger starker, teils auch nicht einfach oder eindeutig definierbarer Rechtspositionen von so genannten Eigentümern, die ihr Eigentum nicht besitzen.
Lustig finde ich beispielsweise die Rechtsposition des "Wirtschaftlich Berechtigten".
Das ist bei verbrieften Eigentumsrechten immer dann der Fall, wenn es Leute gibt, die glauben, ihnen würde etwas wirklich gehören in dem Sinne, dass es ihnen keiner wegnehmen könne. Aber: wirklich gehören in dem Sinne, dass es sich kein Dritter legal aneignen kann, kann einem immer nur, was man auch besitzt und nicht freiwillig hergibt.
Bei Valoren wie Bargeld oder Barrengold ist das nochmals schwieriger. Sobald der Dieb sie verkauft hat und der Käufer arglos war, hat man nur noch den Anspruch gegen den Dieb und ggf. zwischengeschaltete Hehler (=nicht ahnungslose Käufer). Auch da (bei den Valoren) gibt es rechtlich bedeutende Abstufungen.