Ganz einfach: Besitzer ist der der die Sache tatsaechlich hat. Auch ein Dieb ist Besitzer der Sache die er gestohlen hat.
Eigentuemer ist der der dem die Sache tatsaechlich gehoert
Eigentuemer ist der der dem die Sache tatsaechlich gehoert
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Du schreibst:Zum Glück gibt es so etwas wie Vertrauen. In Staat, in Recht, in Menschen.
Denn sonst würde keiner mehr vermieten, Geld zu einer Bank bringen, sein Fahrrad verleihen.
"Eigentuemer ist der der dem die Sache tatsaechlich gehoert"Ganz einfach: Besitzer ist der der die Sache tatsaechlich hat. Auch ein Dieb ist Besitzer der Sache die er gestohlen hat.
Eigentuemer ist der der dem die Sache tatsaechlich gehoert
Koennte Hehlerei sein, wer arglos Gold ankauft von einem Dieb kann niemals Eigentuemer an der Sache werden auch wenn er nicht wusste dass er Diebesgut angekauft hat. Eigentuere ist der dem die Sache gaklaut wurde."Eigentuemer ist der der dem die Sache tatsaechlich gehoert"
Stimmt.
Im Fall einer Unterschlagung ist der rechtmäßige Eigentümer der arglose Käufer. Der Depp, der es dem, der es veruntreut hat gab, hat nur einen Geldanspruch gegen den Veruntreuer.
Um Fall des Diebstahls von Goldbarren (Valoren Klasse 2) ist der Eigentümer der, der sie arglos (ohne zu wissen, dass es Diebesgut ist) kauft oder annimmt. Bargeld fällt auch darunter (ist auch eine Valore Klasse 2). Der, der sich hat beklauen lassen hat einen Anspruch in Geld gegen den Dieb.
So viel zur Thematik wen was tatsächlich gehört und wie schnell das Eigentumsrecht an etwas verloren ist!
Im Gesetz steht was anderes.Koennte Hehlerei sein, wer arglos Gold ankauft von einem Dieb kann niemals Eigentuemer an der Sache werden auch wenn er nicht wusste dass er Diebesgut angekauft hat. Eigentuere ist der dem die Sache gaklaut wurde.