Eindeutig ist hier nur, daß man sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten hat.Und nochmals:
In der Verfügung des Bürgermeisters steht,
Zitat:
"Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. "
Ende des Zitates.
Das ist eindeutig. Und das ist völlig unmissverständlich. Merke: lesen bildet.
Unmittelbarer Zwang ist vorher immer anzukündigen. Nichts anderes hat die Verwaltung hier getan.
Ausgeführt ist hier lediglich, was es für Mittel des unmittelbaren Zwanges gibt, und nicht, daß man die
Ultima ratio sofort anwenden will. Es ist immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel abzuwägen.
Ich war fast 20 Jahre Waffenträger und weiß wovon ich rede, da ich selbst täglich UZ angewendet habe.
Der folgende Link erklärt es noch einmal genau: