Hintergrundwissen:
Cuerpo Nacional de Policía
Das
Cuerpo Nacional de Policía (
deutsch: Nationales Polizeikorps), umgangssprachlich auch
Policía Nacional oder
CNP genannt, ist eine
spanische Polizeibehörde, die Ende des 20. Jahrhunderts aus der Notwendigkeit entstand, die spanischen Städte mit einer modernen Sicherheitsstruktur zu versehen. Es geht zurück auf ein
Dekret des Königs
Ferdinand VII., der damit die Allgemeine Polizei des Königreichs ins Leben rief. Trotz ihrer langen, ununterbrochenen Existenz hat die spanische Polizei heute in der
Verfassung von 1978 ihren rechtlichen Ursprung. Darin werden ihr die zwei grundlegenden Aufgaben zugewiesen, „die freie Ausübung der Rechte des Bürgers zu beschützen und die städtische Sicherheit zu gewährleisten“.
Quelle und mehr: Cuerpo Nacional de Policía – Wikipedia
Polizei (Spanien)
Das
Polizeisystem Spaniens ist aufgrund der politischen Gliederung Spaniens komplex. Sie umfasst im Wesentlichen vier Arten von Polizeikörpern:
- die gleichermaßen dem Verteidigungs- und Innenministerium unterstehende und militärisch organisierte Guardia Civil (Gendarmerie oder „Zivilgarde“),
- die gesamtstaatliche Nationalpolizei (Cuerpo Nacional de Policía – CNP) des Innenministeriums,
- die Polizeien der Autonomen Gemeinschaften (Policía Autonómica), die bislang im Baskenland, in Katalonien, in Navarra und seit 2010 auf den Kanaren aufgestellt wurden,
- sowie die Gemeinde- und Stadtpolizeien (Guardia Urbana, Policía Local oder Policía Municipal genannt).
Als
Spezialeinheiten bestehen innerhalb der CNP bspw.
Bereitschaftspolizeieinheiten (
Unidades de Intervención Policial – UIP) und so genannte „Besondere Sicherheits-Einsatzgruppen“ (
Grupos Operativos Especiales de Seguridad – GOES), die zusammen mit der (in etwa der deutschen
GSG 9 vergleichbaren) „
Sondereinsatzgruppe“ (GEO) vor allem der
Terrorabwehr dienen.
Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Guardia Civil und Nationalpolizei ist sehr kompliziert und nicht immer leicht nachzuvollziehen. Beide Polizeien haben ihnen exklusiv im ganzen Staatsgebiet zugewiesene Aufgaben. Im Falle der Guardia Civil sind dies etwa der Vollzug des Waffenrechts, Überwachung des Straßenverkehrs außerhalb geschlossener Ortschaften, der Grenz- und Küstenschutz, der Gefangenentransport und die polizeilichen Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes. Die Nationalpolizei hingegen ist exklusiv zuständig unter anderem für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen, die Überwachung der Ein- und Ausreise, für Aufgaben der Ausländerpolizei und die Verfolgung der Drogenkriminalität. Was die übrigen polizeilichen Aufgaben (insbesondere die klassische der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) angeht, sind die Zuständigkeitsbereiche territorial abgegrenzt: die Nationalpolizei nimmt diese in den Provinzhauptstädten und anderen von der Regierung bestimmten Städten wahr, die Guardia Civil auf dem Rest des Staatsgebietes (also „auf dem Land“) und in den Küstengewässern. Dabei nehmen beide Polizeien sowohl
schutz- als auch
kriminalpolizeiliche Aufgaben wahr.
In den Autonomien, die über eine eigene Polizei verfügen, werden die Aufgaben der Guardia Civil i. d. R. von der Autonomiepolizei wahrgenommen. Die Autonomiepolizei des Baskenlandes heißt
Ertzaintza, die von Navarra
Policía Foral (span.) oder
Foruzaingoa (bask.), die von Katalonien
Mossos d’Esquadra und die von den
Kanaren Policía Canaria.
Aufgrund der komplizierten Organisation wird die Polizeiarbeit in Spanien des Öfteren auch durch
Kompetenzkonflikte erschwert. Seit langem ist daher der Ruf nach Schaffung einer Einheitspolizei (
Policía Única) zumindest für die Landesteile, die keine Autonomiepolizei besitzen, zu vernehmen.
Quelle und mehr: Polizei (Spanien) – Wikipedia