Nein, das ist nicht verboten. Das Kram in den Umlauf zu bringen ist verboten.
Ein bisschen komplizierter ist es schon.
Fusselbär, darf man das Ding als Fälschung/Bastelarbeit verkaufen/anbieten?
Ja darf man.
Man muss aber auch „Bastelarbeiten“ von Fälschungen trennen.
Sind zwei verschiedene „Tatbestände“.
Bei der Bastelarbeit, Manipulation, handelt es sich ja eigentlich um echte Münzen. Daher kann es schon dem Grundsatz nach nicht um den Falschgeld-Paragraph(en) gehen. Aber es kann um Betrug gehen.
Zunächst mal muss man klar sehen, dass die Gesetze dazu ziemlich auslegbar sind.
Es werden typischerweise immer nur sehr weit gefasste Formulierungen verwendet.
Ganz grob zusammengefasst und aufs wesentliche verständlich, man muss es klar und deutlich als Fälschung deklarieren und man muss sich nicht sorgen machen müssen, dass der Käufer vor hat damit bezahlen zu gehen. Weiter darf man dem Verkäufer nicht vorwerfen können Fälschungen zu verkaufen und viele davon zu horten um sie zu verkaufen, damit sie irgendwann im Zahlungsverkehr landen.
Ich darf also durchaus eine Fälschung haben und auch verkaufen. Wenn ich 100 habe muss ich schon plausibel darlegen können (falls einer Fragt) warum ich denn so viele davon habe.
Bei einer Manipulation ist es einfacher. Da interessiert es keinen. Da wird es erst zum Problem wenn ich mit einem Stück, welches durch eine Manipulation ungültig geworden ist, bezahlen möchte und der Empfänger damit nichts anfangen kann, weil es den Nominalwert nicht ersetzt bekommt.
Betrug kann es auch sein, wenn man sowas verkauft mit einer „zugesicherten“ Eigenschaft die es nicht hat.
„Wertvolle Fehlprägung mit hohem Wert“ oder bei Fälschungen „Das Stück ist echt und eine gesuchte Gedenkmünze“.
Man kann sicher noch viele Beispiele bringen aber es ist unmöglich alles Eventualitäten abzudecken. Deswegen sind Gesetze ja auch so verfasst, wie sie sind.