Komische 2 Euro Münze

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Hallo. Ich habe eine äußerst komische 2 € Münze als Wechselgeld bekommen. Macht euch einfach selbst ein Bild.
 

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Es gibt aber Sammler, die sowas sammeln. Ist das eigentlich auch verboten Falschgeld (Münzen) zu sammeln?
 
Ok, dachte mir schon das es eine Fälschung ist. Aber was könnte ich damit jetzt machen da es ja verboten ist damit zu zahlen? Einfach so abgeben an die Polizei zb will ich auch nicht wenn es da welche gibt die an sowas interessiert sind.
 
Fusselbär, darf man das Ding als Fälschung/Bastelarbeit verkaufen/anbieten?
Nein, auch das Verkaufen offensichtlich gefälschter Münzen an Sammler ist in Deutschland illegal. Das deutsche Gesetz verbietet den Verkauf gefälschter Waren, unabhängig davon, ob sie an Sammler oder andere Personen verkauft werden. Das Handeln mit gefälschten Münzen stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Sammler sollten darauf achten, dass die Münzen, die sie erwerben, echt und legal sind, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
 
Nein, das ist nicht verboten. Das Kram in den Umlauf zu bringen ist verboten.
Ein bisschen komplizierter ist es schon.

Fusselbär, darf man das Ding als Fälschung/Bastelarbeit verkaufen/anbieten?
Ja darf man.
Man muss aber auch „Bastelarbeiten“ von Fälschungen trennen.
Sind zwei verschiedene „Tatbestände“.
Bei der Bastelarbeit, Manipulation, handelt es sich ja eigentlich um echte Münzen. Daher kann es schon dem Grundsatz nach nicht um den Falschgeld-Paragraph(en) gehen. Aber es kann um Betrug gehen.

Zunächst mal muss man klar sehen, dass die Gesetze dazu ziemlich auslegbar sind.
Es werden typischerweise immer nur sehr weit gefasste Formulierungen verwendet.

Ganz grob zusammengefasst und aufs wesentliche verständlich, man muss es klar und deutlich als Fälschung deklarieren und man muss sich nicht sorgen machen müssen, dass der Käufer vor hat damit bezahlen zu gehen. Weiter darf man dem Verkäufer nicht vorwerfen können Fälschungen zu verkaufen und viele davon zu horten um sie zu verkaufen, damit sie irgendwann im Zahlungsverkehr landen.

Ich darf also durchaus eine Fälschung haben und auch verkaufen. Wenn ich 100 habe muss ich schon plausibel darlegen können (falls einer Fragt) warum ich denn so viele davon habe.

Bei einer Manipulation ist es einfacher. Da interessiert es keinen. Da wird es erst zum Problem wenn ich mit einem Stück, welches durch eine Manipulation ungültig geworden ist, bezahlen möchte und der Empfänger damit nichts anfangen kann, weil es den Nominalwert nicht ersetzt bekommt.

Betrug kann es auch sein, wenn man sowas verkauft mit einer „zugesicherten“ Eigenschaft die es nicht hat.
„Wertvolle Fehlprägung mit hohem Wert“ oder bei Fälschungen „Das Stück ist echt und eine gesuchte Gedenkmünze“.

Man kann sicher noch viele Beispiele bringen aber es ist unmöglich alles Eventualitäten abzudecken. Deswegen sind Gesetze ja auch so verfasst, wie sie sind.
 
Nein, auch das Verkaufen offensichtlich gefälschter Münzen an Sammler ist in Deutschland illegal. Das deutsche Gesetz verbietet den Verkauf gefälschter Waren, unabhängig davon, ob sie an Sammler oder andere Personen verkauft werden. Das Handeln mit gefälschten Münzen stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Sammler sollten darauf achten, dass die Münzen, die sie erwerben, echt und legal sind, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Das ist nicht richtig.
Einfach mal die Paragraphen 146 und 147 genau lesen.
Auch Formulierungen wie „in dieser Absicht“.
Besitz und Verkauf ist keine in Umlaufbringung bzw Inverkerbringung.
Wenn die Spielregeln wie ich oben beschrieben habe eingehalten werden, ist es kein Problem.
Wenn ich nicht ganz falsch liege, ist Geld auch keine Ware in dem Sinne.
 

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BGK, wie sieht das denn in der Bucht mit "angeblichen Fehlprägungen" aus, bei denen der Anbieter mit ein bisschen
Recherche feststellen könnte, das es sich offensichtlich um eine Fälschung handelt?
Schwierig.
Das Problem bei sowas ist immer die Beweisbarkeit.
Beweis doch mal dem Verkäufer, dass er genau wusste das es keine Fehlprägungen ist. Gerade bei der Situation auf Ebay&Co wie es nun mal ist.
Weiter, kannst du dich auf die Angaben eines Privatmanns verlassen, dem man nicht zwingend eine Wissen unterstellen kann?
Ist ja kein Händler dem ein gewisses Vertrauen inne wohnt.

Und…..wer was kauf von dem er keine Ahnung hat und sich darauf verlässt was einer sagt, der ebenfalls keine Ahnung hat…..Pech.

Ist wie beim Autokauf. Von privat gekauft mit der Angabe „ich weiß nichts von einem Unfall“ ist rechtlich ganz anders als der Kauf von einem Händler mit der Eigenschaft „Unfallfrei“.

Leider sind solche Sachen in Ebay ein Klein-Klein auf theoretischer Ebene. Gibt ja keine oder fast keine bekanntem Urteile.

Der Spruch Unwissenheit schützt (nicht) vor Strafe ist aber nicht ganz richtig. Es kommt darauf an ob es zumutbar gewesen wäre es zu wissen.

Wie gesagt viel Auslegunssache und man kann nur wenig klar sagen.
Es wird immer ein für und wieder geben. Deswegen ist es oft auch nicht klar, wie es vor Gericht ausgehen wird.
 
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Außerdem, wenn es illegal in Deutschland wäre eine Fälschung zu verkaufen, hätte schon so mancher namhafte Händler ein erstes Problem bekommen.

Der Urheber der Fälschung, darf sich ja gerne melden und seine Ansprüche durchsetzen :lachtot:
 
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