Mein Sohn hat am 17.1. genau dazu eine Verhandlung vor Gericht (Seine Autoversicherung hat die Übernahme des kompletten Schadens des Unfallgegners abgelehnt)
Fall:
Nach dem Impfen (ist ein Jahr her) ist er mit meiner Frau vom Parkplatz gefahren, ein sehr großer unbefestigter Parkplatz.
Von rechts kam ein Auto auf dem Parkplatz und hat ihn hinten erwischt, mit einer Wucht, das sein Auto sich drehte gegen 3 andere Fahrzeuge geschleudert wurde.
Die ankommende Polizei (er war damals 20, ein Monat vor Probezeitende) hat wortwörtlich gesagt, er müsse ja verdammt schnell gewesen sein, wenn er drei Autos "abschießt".
Ende vom Lied, eigener Schaden 5.500 € + 4x Schaden der Beteiligten. Probezeitverlängerung um 2 Jahre und 125 € Strafe für meinen Sohn.
Mich hat das damals schon enorm aufgeregt, weil es total ungerecht war - nicht er ist der Raser gewesen.
Bin sehr gespannt, wie das ausgeht, sowohl mein Sohn als auch meine Frau (als Zeugin) sind geladen.
Die Versicherung hat übrigens schon vor einem Jahr die komplette Regulierung genau mit dieser Begründung abgelehnt ("es gilt nicht automatisch rechts vor links auf Parkplätzen"). Insofern wird dieses BGH Urteil hier sicherlich sehr helfen.