BGH: Auf öffentlichen Parkplätzen gilt grundsätzlich kein rechts vor links

Steht doch in den Leitsätzen des OLG, die Du zitiert hast.

Jetzt bin ich gespannt. An welcher Stelle steht das? Ich habe es jetzt drei Mal gelesen und konnte nirgends etwas von Pfeilen lesen.
 
Jetzt bin ich gespannt. An welcher Stelle steht das? Ich habe es jetzt drei Mal gelesen und konnte nirgends etwas von Pfeilen lesen.
Dort steht etwas über Fahrbahnmarkierungen

... muss die Ausgestaltung umso klarer durch die Fahrbahnführung und -markierung sein.

Nach den

RMS - Richtlinien für die Markierung von Straßen (Teil A Autobahnen, – Teil L Landstraßen, – Teil S Stadtstraßen)

unterscheidet man folgende Markierungszeichen

5.1 Längsmarkierungen
5.2 Flächenmarkierungen
5.3 Grenzmarkierungen
5.4 Quermarkierungen
5.5 Parkflächenmarkierungen
5.6 Pfeile
5.7 Sonderzeichen
 
Ja, das stimmt natürlich. Pfeile sind eine Art der Fahrbahnmarkierung. Aber diese deuten auf mehrspurigen Fahrbahnen die Fahrtrichtung an und haben nichts mit der Regelung der Vorfahrt zu tun. Ich wüsste zumindest nicht, wie ich einen Pfeil auf der Fahrbahn eines Parkplatzes als "rechts vor links" deuten soll.
 
Mein Sohn hat am 17.1. genau dazu eine Verhandlung vor Gericht (Seine Autoversicherung hat die Übernahme des kompletten Schadens des Unfallgegners abgelehnt)
Fall:
Nach dem Impfen (ist ein Jahr her) ist er mit meiner Frau vom Parkplatz gefahren, ein sehr großer unbefestigter Parkplatz.
Von rechts kam ein Auto auf dem Parkplatz und hat ihn hinten erwischt, mit einer Wucht, das sein Auto sich drehte gegen 3 andere Fahrzeuge geschleudert wurde.
Die ankommende Polizei (er war damals 20, ein Monat vor Probezeitende) hat wortwörtlich gesagt, er müsse ja verdammt schnell gewesen sein, wenn er drei Autos "abschießt".
Ende vom Lied, eigener Schaden 5.500 € + 4x Schaden der Beteiligten. Probezeitverlängerung um 2 Jahre und 125 € Strafe für meinen Sohn.
Mich hat das damals schon enorm aufgeregt, weil es total ungerecht war - nicht er ist der Raser gewesen.

Bin sehr gespannt, wie das ausgeht, sowohl mein Sohn als auch meine Frau (als Zeugin) sind geladen.
Die Versicherung hat übrigens schon vor einem Jahr die komplette Regulierung genau mit dieser Begründung abgelehnt ("es gilt nicht automatisch rechts vor links auf Parkplätzen"). Insofern wird dieses BGH Urteil hier sicherlich sehr helfen.
 
@jjjaaade: ich drücke Deinem Sohn die Daumen. Ich hoffe, dass ein Gutachter anhand der Beschädigungen im hinteren Teil des Wagens Deines Sohnes aufzeigen kann, mit welcher Wucht der Unfallgener da hineingerast ist.
 
Die Auflösung bin ich noch schuldig:
Meine Frau (als Zeuge geladen) und mein Sohn haben nicht ein Wort sagen müssen - die Parteien (Versicherungen) haben sich auf 50/50 geeinigt. Mein Sohn bekommt die Selbstbeteiligung der Vollkasko wieder.
Das wars. Das hätten die auch ohne Gericht schaffen können ...
 
Die Auflösung bin ich noch schuldig:
Meine Frau (als Zeuge geladen) und mein Sohn haben nicht ein Wort sagen müssen - die Parteien (Versicherungen) haben sich auf 50/50 geeinigt. Mein Sohn bekommt die Selbstbeteiligung der Vollkasko wieder.
Das wars. Das hätten die auch ohne Gericht schaffen können ...
Bleibt auch der alte Schadensfreiheitsrabatt?
 
Bleibt auch der alte Schadensfreiheitsrabatt?
Gute Frage, das war natürlich kein Thema bei Gericht.
In den ersten Jahren ist das sowieso unglaublich teuer, ich hoffe, da ist etwas zu machen.
Wir haben bislang ein 3-Jahres Paket fix mit gleichen Beiträgen, das läuft im März aus.
 
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