chrisild
Sammler :)
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In der BGH-Entscheidung wird aber gerade darauf verwiesen, dass es in diesem Fall nicht um "Straßen" geht.Was ich merkwürdig finde, ist das ich es mal so auf Fahrschule gelernt habe.
Wie dieses Gericht zu diesem Urteil kommt ist mir völlig unklar.
Öffentlicher Parkplatz =öffentliche Straße = ohne Beschilderung/Ampel Rechts vor Links.