BGH: Auf öffentlichen Parkplätzen gilt grundsätzlich kein rechts vor links

"Am sichersten sei es, wenn Autofahrerinnen und Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen, so die obersten deutschen Zivilrichter."
Rücksicht funktioniert leider nicht mal auf der Autobahn oder im einfachen Stadtverkehr.
 
Der ADAC hat heute ein interessantes Urteil des BGH veröffentlicht, das Autofahrer im eigenen Interesse beachten sollten:

  • BGH: Auf öffentlichen Parkplätzen gilt grundsätzlich kein rechts vor links

Mehr dazu hier:
Danke Numisfreund für diesen Artikel. Wieder was dazu gelernt.

Und was ist, wenn an der Parkplatzeinfahrt ein Schild steht: Hier gilt die Straßenverkehrsordnung ?
Das ist ein sehr gute Frage.
 
Was ich merkwürdig finde, ist das ich es mal so auf Fahrschule gelernt habe.
Wie dieses Gericht zu diesem Urteil kommt ist mir völlig unklar.
Öffentlicher Parkplatz =öffentliche Straße = ohne Beschilderung/Ampel Rechts vor Links.
 
Was soll dieser Quatsch - rechts vor links - Ende . Warum wird in Dt. alles so verkompliziert .:wut::wut::wut:
 
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