BGH: Auf öffentlichen Parkplätzen gilt grundsätzlich kein rechts vor links

numisfreund

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Der ADAC hat heute ein interessantes Urteil des BGH veröffentlicht, das Autofahrer im eigenen Interesse beachten sollten:

  • BGH: Auf öffentlichen Parkplätzen gilt grundsätzlich kein rechts vor links

Mehr dazu hier:
 
Und was ist, wenn an der Parkplatzeinfahrt ein Schild steht: Hier gilt die Straßenverkehrsordnung ?
Ist das mit dem Urteil dann aufgehoben?
 
Und was ist, wenn an der Parkplatzeinfahrt ein Schild steht: Hier gilt die Straßenverkehrsordnung ?
Ist das mit dem Urteil dann aufgehoben?

Die StVO gilt immer, auch auf den genannten Baumarktparkplätzen. Es gilt nur nicht rechts vor links, weil sich diese Regel auf zwei Straßen bezieht und die Fahrwege auf Parkplätzen keine Straßen im eigentlichen Sinne sind. Lediglich wenn die Fahrwege z. B. durch eine Bordsteinkante abgegrenzt sind, gilt rechts vor links.
 
Mir wäre es lieber wenn rechts vor links gelten würde, dann ist es wenigstens geregelt, es hört die Unsicherheit bei doch recht vielen Verkehrsteilnehmern auf und etliche Unfälle wären nicht passiert. Eigentlich schade, dass da nichts entsprechendes in die StVO aufgenommen wird.
 
Mir wäre es lieber wenn rechts vor links gelten würde, dann ist es wenigstens geregelt, es hört die Unsicherheit bei doch recht vielen Verkehrsteilnehmern auf und etliche Unfälle wären nicht passiert. Eigentlich schade, dass da nichts entsprechendes in die StVO aufgenommen wird.
"Am sichersten sei es, wenn Autofahrerinnen und Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen, so die obersten deutschen Zivilrichter."

"Parkplatzflächen – wie hier vor dem Baumarkt – seien vor allem zum Rangieren und zum Be- und Entladen da. Außerdem seien Fußgänger unterwegs, daher sei zügiges Fahren ohnehin nicht angebracht. Strenge Vorfahrtsregeln sind nach Ansicht des BGH hier nicht erforderlich."
 
Ich finde diesen Satz ganz interessant: "Die obersten Zivilrichterinnen und -richter gehen allerdings davon aus, dass viele Autofahrer glauben, auf Parkplätzen gelte rechts vor links. Man müsse daher immer damit rechnen, dass sich der von rechts Kommende für vorfahrtberechtigt hält."
 
Ich finde diesen Satz ganz interessant: "Die obersten Zivilrichterinnen und -richter gehen allerdings davon aus, dass viele Autofahrer glauben, auf Parkplätzen gelte rechts vor links. Man müsse daher immer damit rechnen, dass sich der von rechts Kommende für vorfahrtberechtigt hält."
Also muss aufgeklärt werden. Genau deshalb steht dieser Thread in unserem Forum.
 
"Am sichersten sei es, wenn Autofahrerinnen und Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen, so die obersten deutschen Zivilrichter."

Ich persönlich würde es bevorzugen und für sinnvoll erachten, wenn es auch auf Parkplätzen eine eindeutige Regelung, wie rechts vor links geben würde.
Sollen die Autofahrer das nun jedesmal erst bei einem Kaffee ausdiskutieren, wer zuerst fahren soll. Rücksicht gibt es nur dort wo es auch Regeln gibt und selbst die werden nicht immer von allen eingehalten. Völlig weltfremd diese Richter, dann können wir auch gleich alle Ampeln und Verkehrsschilder weglassen. Schönes Chaos würde das geben.
 
Aber im normalen Straßenverkehr haben wir auch die Situation das z.B. bei einer Kreuzung, wenn 4 Fahrzeuge gleichzeitig da sind, mit Handzeichen verfahren werden soll.
 
Aber im normalen Straßenverkehr haben wir auch die Situation das z.B. bei einer Kreuzung, wenn 4 Fahrzeuge gleichzeitig da sind, mit Handzeichen verfahren werden soll.

Das sind ja hervorragende Voraussetzungen für das autonome Fahren in der Zukunft. ;-)

Ich hab ja nix gegen Rücksicht und Kommunikation unter Verkehrsteilnehmern, aber Regeln helfen und unterstützen in meinen Augen schwächere Verkehrsteilnehmer, sonst setzt sich nur der Stärkere mit dem Handzeichen "ich will zuerst" durch.
 
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