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Laut AGB nichtErzähl nicht so einen Blödsinn, bis 500 Euro ist Bargeld sehr wohl versichert.
Bei einem Verkauf über eBay, wo ich eine entsprechende Überweisung oder Paypalzahlung bekomme, sollte der Nachweis ja machbar sein.Wenn nur du behauptest das das Stück 200 Euro wert ist ("seltene Fehlprägung...."), vermutlich ja. Wenn du nachweisen kannst dass du 200 Euro dafür bezahlt (oder bekommen) hast, wirst du vermutlich auch die 200 Euro wieder bekommen.
Kritisch wird es nur, wenn das Stück bei jedem Händler 600 Euro kostet, weil DHL dann argumentieren kann das es mehr als 500 Euro wert ist. Dann gibts gar nix.