Ausgabeprogramm Deutschland 2025

Das sagt ChatGPT dazu. Das werde ich der Münze Deutschland schicken und der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, wenn sie den Preis nicht anpassen.

Diese Klausel – Preisanpassung nur bei steigenden Goldpreisen zugunsten des Händlers, aber keine Anpassung bei sinkenden Preisen zugunsten des Kunden – ist sehr wahrscheinlich unzulässig, jedenfalls im Verbraucherrecht. Das liegt an den Regeln des deutschen AGB-Rechts (§§ 305 ff. BGB), die einseitige Benachteiligungen verbieten.

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Juristische Einordnung

Eine solche Klausel wird rechtlich als einseitige Preisänderungsklausel betrachtet. Die zentralen Grundsätze dazu:
  • Nach § 307 BGB dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen.
  • Eine Preisänderungsklausel, die nur zu Gunsten des Unternehmers wirkt (also nur bei steigenden Preisen gilt, nicht aber bei fallenden), ist unangemessen benachteiligend und damit unwirksam.
  • Das gilt insbesondere, wenn der Kunde keine echte Wahl hat oder kein Ausgleich vorgesehen ist.

🧑‍⚖️
Beispielhafte Gerichtsentscheidungen

Es gibt mehrere Urteile, die vergleichbare Fälle betreffen:
  • Eine einseitige Preisanpassung in AGB ist nur zulässig, wenn sie beidseitig und transparent ist.
  • Das OLG Hamm (Az. 19 U 109/04) hat z. B. eine einseitige Preisanpassung bei Edelmetallverträgen als unzulässig erklärt, wenn sie nicht auch zu Gunsten des Verbrauchers wirkt.
 
Wobei ich mich bis heute frage, warum sie nicht im Nominal von 25€ ausgegeben wurden. Gerade in der Tradition von der halben zur Doppelkrone, ist die Asymmetrie nicht nachvollziehbar. Gibt es irgend eine Publikation/Erklärung dazu?
Hallo Heinz-Rudolf
Diese Frage haben wir uns im Forum schon öfter gestellt, leider bisher ohne schlüssige Antwort.
 
Passend zur Frage von Heinz-Rudolf, habe ich diesen Beitrag von FooFighter aus dem Jahr 2010 gefunden :

Ich habe mir jetzt nicht noch mal alle Beiträge durchgelesen. Deshalb weiß ich nicht so recht, ob die Frage hier auch schon einmal auftauchte. Aber selbst wenn nicht, ist es vielleicht für den einen oder anderen trotzdem interessant. Und zwar ging es um die Frage, warum die neuen Münzen ausgerechnet ein Nominal von 20 EUR bei einem Gewicht von 1/8 Unze haben? Begründet wurde die Frage damit, dass die 200 EUR Münze das Gewicht von 1 Unze und die 100 EUR Münze von 1/2 Unze hat. Dadurch wäre es logisch gewesen, bei 20 EUR dann 1/10 Unze zu nehmen oder (wenn man unbedingt ein Gewicht von 1/8 Unze haben will) den Nominalwert auf 25 EUR festzulegen. Diese Frage habe ich am 02.02.2010 an das Bundesministerium für Finanzen gestellt. Und heute kam tatsächlich eine Antwort:

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Nominalwert der Kleinen Goldmünze vom 2. Februar 2010. Ich darf Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Sie vertreten die Auffassung, dass der Nennwert der Kleinen Goldmünze "Deutscher Wald" 25 Euro betragen müsse. Dies leiten Sie aus der Tatsache her, dass bei der Emission der bisherigen Goldmünzen das Verhältnis von Nennwert zu Goldgehalt bei 100 Euro = 1/2 Unze lag.


Die Bundesregierung hat mit der Nennwertfestsetzung bisheriger Goldmünzenausgaben keine bindenden Parameter für die Zukunft gesetzt. Insoweit sei auf die Goldmünze zur Erinnerung an die Deutsche Mark hingewiesen, die einen Nennwert von einer DM hatte.

Nach § 5 des Münzgesetzes steht die Gestaltung der deutschen Gedenkmünzen und deren Nennwert in freiem Ermessen der Bundesregierung. Bei Goldmünzen besteht die Besonderheit, dass Nennwert und Materialwert signifikant auseinanderfallen. Daher wird der Verkaufspreis für Goldmünzen bei Ausgabe wesentlich anhand des börsennotierten Goldpreises bestimmt. Auch bei der Weiterveräußerung im privaten Verkauf ist der Materialwert der entscheidende Preisfaktor. Der Nennwert einer Goldmünze bestimmt, in welcher Höhe sie als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann.

Abschließend wünsche ich Ihnen weiterhin Freude bei der Beschäftigung mit numismatischen Fachfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Trotz der ausführlichen Antwort kann ich mir nicht viel daraus entnehmen. Die beiden entscheidenden Sätze lauten "Bei Goldmünzen besteht die Besonderheit, dass Nennwert und Materialwert signifikant auseinanderfallen." und "Der Nennwert einer Goldmünze bestimmt, in welcher Höhe sie als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann."

Aber nichts desto trotz würde das Verhältnis 100 EUR = 1/2 Unze und 20 EUR = 1/10 Unze (bzw. 25 EUR = 1/8 Unze) viel besser passen. Denn wenn ich künftig 4 Goldzwanziger habe, habe ich 1/2 Unze Gold, die aber nur einen Nennwert von 80 EUR haben. Das verstehe, wer will.
 
Ist alles Auslegungssache... möglicherweise hat man bei der internen Versammlung der Münze Deutschland Chef-Etage kurzfristig die Erhöhung des Prägeaufschlags beschlossen. 🤣
 
Naja. Eben nicht mehr, weil der Goldpreis jetzt stark gefallen ist.
Hallo Macciato

Aktuell liegt der Goldpreis/Unze bei 2.794.57 Euro.

Dieser Preis geteilt durch acht = 349.32 Euro + 50 Euro Prägeaufschlag = 399.32 Euro

Sicher muß man berücksichtigen, daß der Goldpreis (auf hohem Niveau) nicht unerheblichen Schwankungen unterworfen ist.
Und ob der Prägeaufschlag tatsächlich bei 50 Euro liegt (früher war das jedenfalls so) kann ich auch nicht sagen.

Aber ich sehe keinen konkreten Grund, juristisch gegen die Ausgabepolitik der VfS vorzugehen.
Außer, ChatGPT übernimmt die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten ... ;)
 
Naja vielleicht geht es auch gar nicht mal unbedingt um die 20 Euro Münze, sondern eher die 50er und die 100er. Bei denen war der Prägeaufsschlag ja schon damals innerhalb der Bestellfrist deutlich höher als beim Zwanni.
 
Goldpreis
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1,83 €/g
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