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Wer sagt denn, dass im vorliegenden Fall "bewusst missbräuchlich abgemahnt" wurde? Es handelt sich um eine Unterstellung deinerseits. Man kann abmahnen, auch wenn möglicherweise die Anspruchsgrundlage streitig und/oder der zugrunde liegende Sachverhalt/die diesbezügliche Beweisführung unsicher ist, auf welche man seine Abmahnung stützt. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage - strafbar ist das jedenfalls nicht. Deine generalisierende Aussage in Posting #18 ist und bleibt das, was ich bereits pointiert, aber zutreffend geschrieben habe. Ende der Diskussion für mich.