Abmahnung durch Münze Österreich

Wer sagt denn, dass im vorliegenden Fall "bewusst missbräuchlich abgemahnt" wurde? Es handelt sich um eine Unterstellung deinerseits. Man kann abmahnen, auch wenn möglicherweise die Anspruchsgrundlage streitig und/oder der zugrunde liegende Sachverhalt/die diesbezügliche Beweisführung unsicher ist, auf welche man seine Abmahnung stützt. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage - strafbar ist das jedenfalls nicht. Deine generalisierende Aussage in Posting #18 ist und bleibt das, was ich bereits pointiert, aber zutreffend geschrieben habe. Ende der Diskussion für mich.
 
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