... einfach mal googlen:Was bedeutet die Unterlassung erklären? Muss in diesem Fall die 1500€ dann auch an den Gläubiger oder seinem Anwalt vorgeschossen werden?
Zuletzt bearbeitet:
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
... einfach mal googlen:Was bedeutet die Unterlassung erklären? Muss in diesem Fall die 1500€ dann auch an den Gläubiger oder seinem Anwalt vorgeschossen werden?
Nein.Was bedeutet die Unterlassung erklären? Muss in diesem Fall die 1500€ dann auch an den Gläubiger oder seinem Anwalt vorgeschossen werden?
Naja, wenn du den beleuchteten Eiffelturm (genauer gesagt, dessen Lichtinstallation) irgendwo im Internet postest, kann dir das auch passieren.Neulich hat man sogar mal jemanden Abgemahnt, wegen der Bildrechte an der Wandtapete die zufällig im Hintergrund des Fotos mit dem Artikel war (oder war es nur ein Bild von irgendwas anderem in Social Media wo die Tapete im Hintergreund drauf war? Ich weiß es nicht mehr genau). Deutsches Recht (und die Gier der Abzocker) ist schon manchmal seltsam.
Ja, siehe hier:Da gabs doch auch mal was mit Niob Foldern wenn ich mich richtig erinnere…
Über das VERO-Programm bei Ebay - so bekomme ich auch die Daten von Ebay, wenn ein Anbieter meine Bilder benutzt.
So ein Quatsch. Nur weil möglicherweise kein zivilrechtlicher Anspruch gegeben ist, heißt das nicht, dass gleich eine (versuchte) Straftat begangen wurde.Ups. Sollte gar keine Rechtsgrundlage für die Abmahnung gegeben sein, wird es für den Anwalt und seinen Mandantenkompanen gefährlich: das kann dann schnell in versuchter Nötigung in Tateinheit mit versuchtem Betrug umgedreht werden.
Den Quatsch hast Du hier wohl verzapft, Leitwolf. Der BGH sieht das ganz anders, als Du:So ein Quatsch. Nur weil möglicherweise kein zivilrechtlicher Anspruch gegeben ist, heißt das nicht, dass gleich eine (versuchte) Straftat begangen wurde.