Abmahnung durch Münze Österreich

Was bedeutet die Unterlassung erklären? Muss in diesem Fall die 1500€ dann auch an den Gläubiger oder seinem Anwalt vorgeschossen werden?
... einfach mal googlen:

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Zuletzt bearbeitet:
Der Fall erinnert an die Geschichte mit der verkauften CD oder CD Sammlung wo sie mit dabei war (3 Tenöre?), welche regulär beim Mediamarkt gekauft wurde aber die Rechte vom Hersteller der CD an der Musik nicht für alle Lieder eingeholt wurden. Jahre später haben dann windige Anwälte kleine Privatleute bei Feepay gejagt die einfach nur ihre alten CDs für 1 Euro verkauft haben oder den Nachlass der Oma in einer Kiste und ganz klar keine Privatgewerblichen Flohmarkter waren. Soweit ich mich erinnere haben die Abmahner damals sogar Recht bekommen.
Neulich hat man sogar mal jemanden Abgemahnt, wegen der Bildrechte an der Wandtapete die zufällig im Hintergrund des Fotos mit dem Artikel war (oder war es nur ein Bild von irgendwas anderem in Social Media wo die Tapete im Hintergreund drauf war? Ich weiß es nicht mehr genau). Deutsches Recht (und die Gier der Abzocker) ist schon manchmal seltsam.
 
Neulich hat man sogar mal jemanden Abgemahnt, wegen der Bildrechte an der Wandtapete die zufällig im Hintergrund des Fotos mit dem Artikel war (oder war es nur ein Bild von irgendwas anderem in Social Media wo die Tapete im Hintergreund drauf war? Ich weiß es nicht mehr genau). Deutsches Recht (und die Gier der Abzocker) ist schon manchmal seltsam.
Naja, wenn du den beleuchteten Eiffelturm (genauer gesagt, dessen Lichtinstallation) irgendwo im Internet postest, kann dir das auch passieren.
 
Über das VERO-Programm bei Ebay - so bekomme ich auch die Daten von Ebay, wenn ein Anbieter meine Bilder benutzt.

Genau! Gab erstmal eine Meldung von Ebay, dass der Rechteinhaber dass Angebot gemeldet hat. Mit kurzer Begründung warum und Hinweis darauf, dass die Daten weitergegeben werden. Dort war dann auch schon als Kontaktemail eine Adresse von einer Anwaltskanzlei hinterlegt. Da habe ich mir schon gedacht was kommt.

Habe mich die letzten Tage in das Thema eingelesen und Unterlassungserklärung werde ich auf jeden Fall abgeben, die tut mir erst mal nicht weh, habe natürlich nicht vor die Münzbox nochmal irgendwo zum Verkauf anzubieten. So bescheuert bin ich nicht. Frage ist nur, ob ich auch die Anwaltskosten bezahle und das Thema abhacke oder mich deswegen mit der MÖ streiten will. Zumindest geht es dann aber nur um 1500€, schon eine andere Hausnummer als die 25.000€ die derzeit im Raum stehen. Im Übrigen bei Markenrechtsverletzungen wohl ein noch kleinerer Streitwert. Da stehen wohl regelmäßig auch sechsstellige Werte zur Debatte wegen ähnlicher Bagatellen. Naja, kann man von halten was man will, aber die Rechtslage ist nun mal so.
 
Ups. Sollte gar keine Rechtsgrundlage für die Abmahnung gegeben sein, wird es für den Anwalt und seinen Mandantenkompanen gefährlich: das kann dann schnell in versuchter Nötigung in Tateinheit mit versuchtem Betrug umgedreht werden.
 
Ups. Sollte gar keine Rechtsgrundlage für die Abmahnung gegeben sein, wird es für den Anwalt und seinen Mandantenkompanen gefährlich: das kann dann schnell in versuchter Nötigung in Tateinheit mit versuchtem Betrug umgedreht werden.
So ein Quatsch. Nur weil möglicherweise kein zivilrechtlicher Anspruch gegeben ist, heißt das nicht, dass gleich eine (versuchte) Straftat begangen wurde.
 
So ein Quatsch. Nur weil möglicherweise kein zivilrechtlicher Anspruch gegeben ist, heißt das nicht, dass gleich eine (versuchte) Straftat begangen wurde.
Den Quatsch hast Du hier wohl verzapft, Leitwolf. Der BGH sieht das ganz anders, als Du:

Selbstverständlich ist eine bewusst missbräuchliche Abmahnung immer auch strafbar. Schon deswegen, weil der Empfänger der Abmahnung bewusst getäuscht wird, mit der Abnsicht, dass sich der Abmahnende einen Vermögensvorteil verschafft. Das genau ist Betrug.


Ob die Abmahnung in dem hier besprochenen Fall wissentlich rechtsmisbräuchlich (also ohne Rechtsgrundlage) erfolgt ist, das kann ich nicht sagen. Dazu müsste man alle Fakten auf den Tisch legen und einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Wenn dem Abmahnenden die Rechte an der abgemahnten Sache fehlen sollten, kann dies ein Anhaltspunkt für Rechtsmissbrauch sein.
 
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