Das schon, aber Zitat Wikipedia:
Deutschland
In Deutschland sind „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ gemäß
§ 14 Abs. 1 Satz 2
BBankG.
[11] Bei Euro- und Centmünzen ist die Annahmepflicht auf maximal 50 Münzen „beschränkt“.
[12] Nach Art. 11 Satz 3 dieser EG-Verordnung ist „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde (…) niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen“.
Euro-
Gedenkmünzen müssen gemäß
§ 3 Abs. 1
MünzG ebenfalls lediglich in begrenztem Umfang akzeptiert werden. Bei Zahlungen, die nur aus Gedenkmünzen bestehen, müssen Beträge bis 200 Euro akzeptiert werden; erfolgt eine Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist auch hier niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen. Gedenkmünzen, die auf Euro lauten, sind mit Ausnahme der 2-Euro-Münzen nur in den Ausgabeländern gesetzliche Zahlungsmittel.