- Registriert
- 17.11.2004
- Beiträge
- 3.678
- Reaktionspunkte
- 5.583
Meine Meinung dazu:
Wenn kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft auch nicht aktiv. Nicht alles was rechtswidrig ist, ist auch gleich strafbar.
Ich denke nicht, dass die Kommune wegen des möglichen Verstoßes gegen das Meldegesetz intensiv agieren wird - auch die Kommune müsste erst einmal (aufwändig) ermitteln, wo denn Person X überhaupt tatsächlich wohnt. Ohne Anschrift des tatsächlichen Wohnsitzes kann auch die Kommune Person X nicht anschreiben/kontaktieren.
Je nach Wichtigkeit der Sache, kann man überlegen, einen Privatdetektiv zu beauftragen, welcher zudem Zeuge sein kann für Inhalt und Zeitpunkt des (außerhalb eines Rechtsstreits) zuzstellenden Schreibens. Kostet natürlich Geld.
Das wird (leider) nicht funktionieren. Wenn Person X an dieser Anschrift tatsächlich nicht (mehr) wohnt, ist das dein Problem als Kläger. Besonders ärgerlich, wenn sich dieser Fakt erst im Nachhinein herausstellen sollte.
Im Rechtsstreit ist aber unter Voraussetzungen die öffentliche Zustellung möglich.
Näheres zu alledem wird Herrn Honscha sicherlich dessen Rechtsanwalt erklären können.
Wenn kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft auch nicht aktiv. Nicht alles was rechtswidrig ist, ist auch gleich strafbar.
Ich denke nicht, dass die Kommune wegen des möglichen Verstoßes gegen das Meldegesetz intensiv agieren wird - auch die Kommune müsste erst einmal (aufwändig) ermitteln, wo denn Person X überhaupt tatsächlich wohnt. Ohne Anschrift des tatsächlichen Wohnsitzes kann auch die Kommune Person X nicht anschreiben/kontaktieren.
Je nach Wichtigkeit der Sache, kann man überlegen, einen Privatdetektiv zu beauftragen, welcher zudem Zeuge sein kann für Inhalt und Zeitpunkt des (außerhalb eines Rechtsstreits) zuzstellenden Schreibens. Kostet natürlich Geld.
Also meines Wissens nach stellt das Gericht einfach per Postzusstellungsurkunde an die Meldeadresse zu. Bei der Klage einfach aktuelle Meldeauskunft mit einreichen!
Keine Rechtsauskunft, sondern Privatmeinung eines Volljuristen.
Das wird (leider) nicht funktionieren. Wenn Person X an dieser Anschrift tatsächlich nicht (mehr) wohnt, ist das dein Problem als Kläger. Besonders ärgerlich, wenn sich dieser Fakt erst im Nachhinein herausstellen sollte.
Im Rechtsstreit ist aber unter Voraussetzungen die öffentliche Zustellung möglich.
Näheres zu alledem wird Herrn Honscha sicherlich dessen Rechtsanwalt erklären können.
Honscha.Muenzen