Urheberrechtsverletzer entzieht sich der Verfolgung - wie vorgehen?

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Tobias Honscha

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Vielleicht kann mir hier ein Forumsmitglied einen Rat geben:

Ein Urheberrechtsverletzer entzieht sich den rechtlichen Konsequenzen, weil keine Zustellung ihn ordnungsgemäß erreicht.
Mein Anwalt hat folgende Versuche unternommen:

Brief an bei Ebay hinterlegter Adresse (A) - kommt zurück
Einwohnermeldeamtsanfrage Ort A ergibt einen anderen Ort (B)
Brief an Ort B kommt auch zurück (scheinbar Studentenwohnung)
Einwohnermeldeamtsanfrage Ort B ergibt, Gegenpartei dort noch wohnhaft
Ebay wird informiert - erhält aktuelle Ausweiskopie von Gegenpartei mit Ort A
Gegenpartei verkauft und kauft weiterhin fleißig auf Ebay und nutzt dafür nachweislich Adresse A
Nachbarn teilen mit, Gegenpartei lebt an Ort A, bei seiner Mutter!
Gerichtsvollzieher wird beauftragt - kann Zustellung an Ort A nicht übergeben Zitat:
"Eine angetroffene Bewohnerin, die ihren Namen nicht nennen wollte, erklärte, dass der Adressat weder dort aufhältig noch gemeldet sei."

Kurz zusammengefasst, Gegenpartei wohnt bei seiner Mutter an mir bekanntem Ort, ist dort aber weder für Gerichtsvollzieher, noch für Post greifbar.

Was kann man da noch machen?
 
Ich würde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mal nachfragen welche Möglichkeiten
diese evtl. hat. Zumindest kann sie Ebay veranlassen seinen Account zu sperren.
Das beste, ein Staatsanwalt kostet im Gegensatz zu einem Anwalt nix;)
 
Eigentlich sind damit alle Möglichkeiten die ein Privatmann hat ausgeschöpft. Nur über eine Staatsanwaltschaft wäre noch mehr möglich. Problem, die müssen sich erst mal dafür interessieren.

Aber wenn ich das richtig verstanden habe, die Zivilklage läuft noch?
 
Nun, das wird alles schwierig. Ist ähnlich wie, lang einem nackten Mann in die Tasche. Keine Hände, keine Hände keine Kekse.
Ich sehe nur eine Chance wenn der Staat ein Interesse an der Verfolgung hat. Die haben noch mal andere Möglichkeiten. Aber du selber......was willst auch machen wenn du niemals packen kannst bzw der sich verleugnen lässt.
 
Ich habe mal meinen Neffen, steht gerade im Ersten Juristischen Staatsexamen, um seinen Rat gebeten. Mal sehen, ob er den "Goldenen Tipp" abgibt ...
 
Eigentlich sind damit alle Möglichkeiten die ein Privatmann hat ausgeschöpft.
Seid gegrüßt!
So ist es als Privater!
In Deutschland: Staatsanwalt und Ordnungsämter können immer zustellen.
Beim letzten Wohnsitz gibt es in dem zuständigen Amtsgericht einen öffentlichen Aushang,
in dem alle Verfügungen. Führerscheinentzug, KFZ-Zwangsabmeldung etc. und Haftantritte
ausgehängt werden. Somit hat der Staat rechtskräftig hinterlegt (zugestellt).
Bei Vermietersachen vor Ort hat sich bewährt, der Anwalt schickt einen Mann vorbei, der den Mieter anspricht und ihm den Brief "vor die Füße legt". Protokoll anfertigen und der Bote als Zeuge in die Akte. Nur am Schluß ist es dann meistens so, man bekommt Recht aber kein Geld!
Schöne Grüße
Heinz-Rudolf
 
Nein, die Zivilklage wurde noch nicht eingereicht. Würde derzeit auch noch keinen Sinn ergeben, weil ja nicht zustellbar.

Also meines Wissens nach stellt das Gericht einfach per Postzusstellungsurkunde an die Meldeadresse zu. Bei der Klage einfach aktuelle Meldeauskunft mit einreichen!

Keine Rechtsauskunft, sondern Privatmeinung eines Volljuristen.
 
Verkauft der Verkäufer gegen Selbstabholung? Dann könnte "man" ja was dort kaufen und abholen - und zustellen...
 
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