ungestempelte Marken wiederverwenden?

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@Alex: du legst dich ja wieder mächtig ins Zeug.

@all: kann hier wirklich jemand behaupten dass ihm bei der Post gesagt wurde: "Deine Marke nehmen wir nicht" ?
 
zum Thema Betrug:

Ihr könnt nicht versendete Briefmarken neu verwenden, sogar mit Papierausschnitt aufkleben und und und - BETRUG ist es erst, wenn ihr es absichtlich macht (Vorasatz) um euch einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" zu verschaffen. D.h. wegen Unwissenheit gibt es keinen Betrug.
Unberührt davon bleibt das Recht der Post, Regeln für die Verwendung zu definieren an die man sich halten muss. Das ist dann aber ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und ist nur Zivilrechtlich ahndbar, nicht strafrechtlich.

zum Thema fiktive Briefmarken:

Gab es damals mal einen Mann bei SternTV mein ich, der hat selbst gebastelte "Briefmarken" mit dem Computer erstellt und auf Briefe geklebt. Die sind alle von der Post gestempelt worden und in alle Herren Länder gelaufen. Das war alles im Rahmen des Erlaubten. Das Ding ist, der durfte nicht "Bundesrepublik Deutschland" oder neuerdings "Deutschland" darauf schreiben, da das dann einen offiziellen Charakter suggeriert. Hat er aber auch nie, stattdessen stand da Mickey Mouse oder was auch immer drauf. Nur die Tatsache, dass sie einer echten Briefmarke zum verwechseln ähnlich sieht (nicht Motiv, das wäre wieder was anderes, sondern Zähnung, Platzierung der Schriftzüge, Gesamtbild) heißt nicht, dass es verboten ist. Die Post ist für die Prüfung der Zulässigkeit der Frankaturen selbst verantwortlich
 
zum Thema Betrug:

Ihr könnt nicht versendete Briefmarken neu verwenden, sogar mit Papierausschnitt aufkleben und und und - BETRUG ist es erst, wenn ihr es absichtlich macht (Vorasatz) um euch einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" zu verschaffen. D.h. wegen Unwissenheit gibt es keinen Betrug.

Du meldest dich tatsächlich hier im Forum an und verzapft so nen Blödsinn .... unwissenheit schützt vor Stafe nicht. Hat es noch nie und wird es in einem Rechtsstaat wie unserem auch nicht geben. Schon mal im Halteverbot geparkt ohne zu wissen das dort irgendwo ein Schild versteckt ist ... pech gehabt. Der Tatbestand ist erfüllt ! Basta ... du kannst im besten Fall noch mit einer Strafmilderung rechnen wenn du glaubhaft nachweisen kannst über deine Rechtsverletzung nichts gewusst zu haben ... aber dass mach mal bei einer doppelt verwendeten Briefmarke ... oder wenn du dem Nachbarn eine aufs Maul haust !

Lg
Marcus
 
Du meldest dich tatsächlich hier im Forum an und verzapft so nen Blödsinn .... unwissenheit schützt vor Stafe nicht. Hat es noch nie und wird es in einem Rechtsstaat wie unserem auch nicht geben. Schon mal im Halteverbot geparkt ohne zu wissen das dort irgendwo ein Schild versteckt ist ... pech gehabt. Der Tatbestand ist erfüllt ! Basta ... du kannst im besten Fall noch mit einer Strafmilderung rechnen wenn du glaubhaft nachweisen kannst über deine Rechtsverletzung nichts gewusst zu haben ... aber dass mach mal bei einer doppelt verwendeten Briefmarke ... oder wenn du dem Nachbarn eine aufs Maul haust !

Lg
Marcus

Hey, verschreck doch nicht gleich neue User hier im Forum! ;)

Megaheld hat lediglich Betrug beschrieben, wie Betrug verstanden wird. Das hat nichts, auch wirklich garnichts, mit "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht" zu tun.
Hier ein Zitat aus Wikipedia: Betrug ? Wikipedia

wikipedia schrieb:
Das Grunddelikt des Betruges findet sich im § 146 StGB und lautet


<DL><DD>Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. </DD></DL>Das Delikt normiert als Tathandlung die Täuschung über Tatsachen und als Taterfolg die Schädigung des Opfers oder eines Dritten am Vermögen. Der Betrug ist ein Vorsatzdelikt und erfordert für die Strafbarkeit einen doppelten Vorsatz. Einerseits den wissentlichen Tatvorsatz, den anderen zu täuschen und so das Opfer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu verleiten. Diese Vorsatzform muss wissentlich geschehen. Andererseits muss der Täter mit einem Bereicherungsvorsatz handeln, den anderen am Vermögen zu schädigen. Hier genügt der dolus alternativus. Eine Bereicherungsabsicht - wie im deutschen Recht - ist nicht erforderlich.

Da geht es ganz eindeutig um ein wissentlichen Tatvorsatz.

Wenn du also im Halteverbot parkst, und das Schild mit einer Plastiktüte verdeckt ist, musst du nicht zahlen. Wenn du aber das Schild selber abgedeckt hast, ist es Betrug!
 
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