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Natürlich muss das rechtlich bindend für beide sein. Alles andere wäre eine stillschweigende Benachteitigung eines Vertragpartners.Genau das ist ja die entscheidende Frage. Ist es auch für das Auktionshaus rechtlich bindend? In den Auktionsbedingungen geht es nur um die Bindung des Käufers bei Abgabe eines Gebotes. Umgekehrt finde ich nichts dazu.
Klärt mich mal auf, war das Auktionshaus auch das wo FoFi eingeliefert hat?
