Plauderthread: Diskussion zu den Saalauktionen

Genau das ist ja die entscheidende Frage. Ist es auch für das Auktionshaus rechtlich bindend? In den Auktionsbedingungen geht es nur um die Bindung des Käufers bei Abgabe eines Gebotes. Umgekehrt finde ich nichts dazu.
Natürlich muss das rechtlich bindend für beide sein. Alles andere wäre eine stillschweigende Benachteitigung eines Vertragpartners.

Klärt mich mal auf, war das Auktionshaus auch das wo FoFi eingeliefert hat?
 
Klärt mich mal auf, war das Auktionshaus auch das wo FoFi eingeliefert hat?

Ja, war es.

Natürlich muss das rechtlich bindend für beide sein. Alles andere wäre eine stillschweigende Benachteitigung eines Vertragpartners.

Ich sehe es rein logisch so: wenn ein Einlieferer ein Limit für den Zuschlag hat, dann wäre es eigentlich die logische Konsequenz, dass man den Startpreis auch in dieser Höhe ansetzt.

Wenn das Auktionshaus den Startpreis niedriger ansetzt, könnte das zum Beispiel daran liegen, dass man ein paar mehr Interessenten locken möchte, in der Hoffnung auf ein Bietergefecht, bei dem die Gebote immer höher gehen und das Limit letztendlich auch erreicht oder vielleicht sogar überschritten wird. Das würde ich zunächst nicht einmal als schlimm ansehen.

Allerdings wäre dann meiner Meinung nach das Risiko beim Auktionshaus, dass das Stück dann unter dem Limit zugeschlagen wird. Dieses Risiko müsste mit einkalkuliert und im dümmsten Fall seitens des Auktionshauses selbst ausgeglichen werden.

Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung.
 
Seid gegrüßt!
Ich weiß aus der Vergangenheit das die Leipziger hier mitlesen.
Warum nicht "Ross und Reiter" nennen?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Normalerweise wurde jeweils vor der Auktion eines Stückes im Saal benannt, dass es ein Limit seitens des Einlieferers gibt. Mir ist aufgefallen - weil ich die Auktion auch verfolgt habe - dass der Startpreis dann oft niedriger war, aber das Stück auch oft nicht verkauft wurde. Hat die Auktionatorin, das in diesem Fall nicht getan? Nur bei onlineauktion ohne Ton ist es auf der Website allein nicht ersichtlich gewesen, dass ein Limit besteht. Ich hab das so auch noch nicht erlebt und finde das sehr undurchsichtig das Prozedere. Zuschlag erhalten heißt für mich auch das Stück zu meinem Höchstgebot erstanden zu haben. Ich sehe daher den Fehler auf der Seite des Auktionshauses. Aber da rechtlich dagegen vorzugehen, bringt vermutlich nichts.
 
Normalerweise wurde jeweils vor der Auktion eines Stückes im Saal benannt, dass es ein Limit seitens des Einlieferers gibt. Mir ist aufgefallen - weil ich die Auktion auch verfolgt habe - dass der Startpreis dann oft niedriger war, aber das Stück auch oft nicht verkauft wurde. Hat die Auktionatorin, das in diesem Fall nicht getan?

Ich konnte die Auktion leider nicht live verfolgen. Deshalb habe ich online ein Vorabgebot abgegeben. Wenn diese Möglichkeit besteht, genauso wie die Abgabe eines schriftlichen Gebotes im Vorfeld, woher soll dann der Bieter wissen, dass es ein Limit gibt?

Das habe ich so noch nie erlebt. Sehr eigenartiger Ablauf!
 
Ich konnte die Auktion leider nicht live verfolgen. Deshalb habe ich online ein Vorabgebot abgegeben. Wenn diese Möglichkeit besteht, genauso wie die Abgabe eines schriftlichen Gebotes im Vorfeld, woher soll dann der Bieter wissen, dass es ein Limit gibt?

Das habe ich so noch nie erlebt. Sehr eigenartiger Ablauf!
Also, es macht für mich überhaupt keinen Sinn, eine Münze zu einem Preis anzubieten, zu dem man sie dann aber doch nicht bekommen würde. Das ist zumindest irreführend und ob es rechtlich erlaubt ist, das steht auf einem anderen Blatt.
Zumindest müsste es dann vor Gebotsabfabe ersichtlich sein, und zwar für Vorabgebote und beim onlinebieten.

Ich würde jedenfalls den höheren Preis nicht akzeptieren und dann vom Kauf zu den geänderten Bedingungen zurücktreten. Denn ich habe ja diesen Preis nicht geboten.

Ich bin gespannt, wie es ausgeht.
 
Hallo,

meine Meinung:
Wenn der Zuschlag erteilt wurde, ist das für beide Seiten bindend!
Wenn das Auktionshaus bei der Erstellung der Auktion "geschlampt" hat (zu niedriges Anfangsgebot, Mindestpreis nicht berücksichtigt) so liegt der Fehler beim Auktionshaus. Somit muss das Auktionshaus auch für den Ausgleich aufkommen. Dies liegt einzig in deren Risikobereich. Wenn die Sorgfaltspflicht verletzt wurde ist das, dass Risiko des Auktionshauses, wenn der Mindestpreis bewusst missachtet wurde ist es grob Fahrlässig. Warum sollte der Ersteigerer für die Fehler des Auktionshauses aufkommen.
Der Kaufvertrag ist mit dem Zuschlag des Stückes abgeschlossen worden.

Grüße pingu
 
Normalerweise wurde jeweils vor der Auktion eines Stückes im Saal benannt, dass es ein Limit seitens des Einlieferers gibt. Mir ist aufgefallen - weil ich die Auktion auch verfolgt habe - dass der Startpreis dann oft niedriger war, aber das Stück auch oft nicht verkauft wurde.
Verstehe ich dich richtig: Die Auktionatorin hat nicht nur grundsätzlich auf ein bestehendes Limit des Einlieferers hingewiesen, sondern hat dieses Limit auch der Höhe nach benannt?
 
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