Das ist schon klar. Aber es bleibt die Frage, ist das verboten? Wenn er seine Lebenszeit damit verschwendet, ist das am Ende sein Problem. Die Gesamtschuld hat er trotzdem beglichen, nur eben nicht am Stück.
Es wird wohl eher auf den "Schikane-Paragrafen" hinaus laufen, der die Sache im zivilrechtlichen Sinne rechtswidrig macht. Wobei auch hier die Frage bleibt, wie definiert sich Schikane? Er hat ja nicht 800 Centmünzen mit einer Schubkarre gebracht und vor die Ladentür gekippt, sondern das Geld wurde überwiesen. Keine Ahnung, ob das schon für Schikane ausreicht. Aber dafür geht ja Herr Honscha dagegen vor. Somit wird es irgendwann gerichtlich entschieden werden, ob das rechtswidrig war oder nicht.