1 Euro Monaco 2007

es ist ein großer Unterschied, ob einem die Ware nicht gefällt, oder der Preis.

Das Widerrufsrecht dient ausschließlich dazu, dem Käufer das Recht zu geben, die Ware zu prüfen, wie es ihm z.B. im Ladengeschäft möglich ist.

Man kann auch nicht in einen Laden gehen, sagen, ich geb das zurück, neben an ists günstiger.
Man kann die Ware sogar ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Ob man das gut findet ist eine andere Sache - aber so sind nun mal die gesetzlichen Bestimmungen.

Alexander
 
es ist ein großer Unterschied, ob einem die Ware nicht gefällt, oder der Preis.

Das Widerrufsrecht dient ausschließlich dazu, dem Käufer das Recht zu geben, die Ware zu prüfen, wie es ihm z.B. im Ladengeschäft möglich ist.

Man kann auch nicht in einen Laden gehen, sagen, ich geb das zurück, neben an ists günstiger.
Ich denke, du legst da das Gesetz nach Deiner Vorstellung aus und interpretierst etwas hinein, was nicht drin ist.

Das Widerrufsrecht ist dafür da, daß ich die Ware "ohne Angabe von Gründen" zurückgeben kann. Nirgendwo steht, welche Gründe zu den nicht angegebenen gehören und welche nicht.

Und natürlich kann mein Grund auch sein, daß mir die Ware zu dem Preis nicht gefällt. Egal, denn ich gebe ja zurück, ohne einen Grund anzugeben.

Gruß, André
 
Ich denke, du legst da das Gesetz nach Deiner Vorstellung aus und interpretierst etwas hinein, was nicht drin ist.

Das Widerrufsrecht ist dafür da, daß ich die Ware "ohne Angabe von Gründen" zurückgeben kann. Nirgendwo steht, welche Gründe zu den nicht angegebenen gehören und welche nicht.

Und natürlich kann mein Grund auch sein, daß mir die Ware zu dem Preis nicht gefällt. Egal, denn ich gebe ja zurück, ohne einen Grund anzugeben.

Gruß, André

Das ist natürlich ein ganz feiner Zug. Du versuchst also auf Kosten anderere zu spekulieren. Aber auch dafür gibt es im Widerrufsrecht Grenzen. Im Übrigen wirst du so eine Aktion pro Händler nur einmal machen, danach wirst du gesperrt und irgendwann von gar keinem Händler mehr beliefert.

Was du ansprichst ist ein hervoragendes Beispiel für den Mißbrauch des Widerrufsrechtes, der leider vom Gesetzgeber Größenteils gedeckt.
 
Das ist natürlich ein ganz feiner Zug. Du versuchst also auf Kosten anderere zu spekulieren. Aber auch dafür gibt es im Widerrufsrecht Grenzen. Im Übrigen wirst du so eine Aktion pro Händler nur einmal machen, danach wirst du gesperrt und irgendwann von gar keinem Händler mehr beliefert.

Was du ansprichst ist ein hervoragendes Beispiel für den Mißbrauch des Widerrufsrechtes, der leider vom Gesetzgeber Größenteils gedeckt.
Sorry, aber was erzählst Du da für einen Quatsch? Das hört sich ja so an, als ob jeder Händler jedem Kunden, der einmal von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht, nie wieder beliefern würde.

Hast Du das Widerrufsrecht jemals im Originaltext durchgelesen?
Falls nicht, hier ist es (§355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen):

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
Wo bitteschön steht da auch nur ein einziger Hinweis darauf, daß die Gründe für meinen Widerruf eines Vertrages nicht im Preis der Ware liegen dürfen oder sollen?

Es wäre auch ziemlich unlogisch, wenn der Preis als möglicher Widerrufsgrund ausgeschlossen wäre. Denn oft kann ich erst dann entscheiden, wenn ich eine Ware zur Ansicht vorliegen habe, ob der Preis für die Ware auch tatsächlich gerechtfertigt ist. Und genau dafür gibts den §355, weil ich sonst gegenüber dem Kauf in einem Laden, wo ich mir die Ware vorher ansschauen kann, beim Kauf über den Versandhandel als Verbraucher benachteiligt wäre.

Gruß, André
 
Ich kenne mich als gewerblicher Anbieter sicher mit dem Widerrufsrecht aus. Das der Gesetzgeber einen Widerruf wegen fallenden Marktpreisen nicht ausschließt ist richtig und muss auch so akzeptiert werden. Das Risiko eines Preisverfalls wird also komplett auf den Händler abgewälzt, was zu solchen Methoden, wie du Sie beschreibst führst.

Du bestellst ware bei einem Händler. Steigt der Preis danach, so freust du dich über den Gewinn, fällt der Preis so widerrufst du deine Bestellung. Um es zusammenzufassen: Du spekulierst auf Kosten und Risiko des Händler.

Sowas muss zwar auf Grund der in Deutschland geltenden Rechtslage geduldet werden, aber die meisten Händler werden einen solchen Kunden danach nicht wieder beliefern.

Wieso sollte ich als Händler das Spekulationsrisiko solcher Kunden, zu denen ich dich zähle, übernehmen???
 
Es wäre auch ziemlich unlogisch, wenn der Preis als möglicher Widerrufsgrund ausgeschlossen wäre. Denn oft kann ich erst dann entscheiden, wenn ich eine Ware zur Ansicht vorliegen habe, ob der Preis für die Ware auch tatsächlich gerechtfertigt ist. Und genau dafür gibts den §355, weil ich sonst gegenüber dem Kauf in einem Laden, wo ich mir die Ware vorher ansschauen kann, beim Kauf über den Versandhandel als Verbraucher benachteiligt wäre.

Gruß, André

Das machst du aber nicht! Nach deinen Beschreibungen entscheidest du nicht nach Ansicht der Ware, sondern nach der weiteren Wertentwicklung im Zeitraum des Widerrufsrechtes!
 
Sorry, aber was erzählst Du da für einen Quatsch? Das hört sich ja so an, als ob jeder Händler jedem Kunden, der einmal von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht, nie wieder beliefern würde.

Sicher wird kein Händler einen Kunden wegen der Nutzung des Widerrufsrecht gleich sperren. Aber wenn ein Kunde bei hohen Marktpreisen kauft und als plötzlich der Preis sinkt von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht und woanders kauft, wird der Händler sicherlich überlegen ob er in Zukunft auf diesen Kunden verzichtet.
Zum Glück gibt es in D noch kein Gesetz was einen Händler zum Verkauf zwingt.
 
Ich elaube mir...

mal etwas zum Thema zu schreiben. :rolleyes:

Bei den 1 Euro 2007 Monaco scheint der erste Hype vorbei zu sein. Seit ca. einer Woche haben sich die Preise bei um die 45 Euro eingependelt, so dass sich in der Preisfindung langsam ein Boden abzeichnet.

Bei den Münzen ohne dem Münzzeichen sind die Zeiten auch schon längst vorbei, wo man für die Münze 500 Euro hinlegen musste.

In der Zwischenzeit erhält man das Doppel (mit und ohne Mzz.) für ca. 350 - 370 Euro. Wer hätte das gedacht?

Ich!:newwer:

Schon seit längerem habe ich es aufgegeben, immer die erste zu sein, die ihr Jahrgangsalbum voll hat. Bis auf wenige Ausnahmen (z.b. Portugal 2007) habe ich für alle Sätze und Münzen deutlich weniger bezahlt als diejenigen, die sich unmittelbar nach der Ausgabe auf die Münzen "gestürzt" haben. :)

Um den Trend zu folgen, von einem Thema abzuweichen, gebe ich mal eine Prognose für welchen Preis der Vatikan 2008 nach Verausgabung bei Ebay zu erhalten sein wird. Ich tippe mal auf 60,00 Euro ohne Versandkosten.

Beate
 
Um den Trend zu folgen, von einem Thema abzuweichen, gebe ich mal eine Prognose für welchen Preis der Vatikan 2008 nach Verausgabung bei Ebay zu erhalten sein wird. Ich tippe mal auf 60,00 Euro ohne Versandkosten.
Ich hab vor 2,5 Jahren geschrieben, der gesunde Preis für einen Vatikansatz sei 70-90 Euro. Das war damals wohl noch zu optimistisch.
 
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