Was ist ein "Spanischer Ort"?

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Hallo!

Kann mir jemand sagen, was ein "Spanischer Ort" ist?
Der "Ort"-Teil ist klar — siehe Ort (Numismatik) — aber warum Spanisch, und was hat das mit 3½ Florin je 26 Albus zu tun?

Im Zusammenhang, mit Quellen:
Der erste Eintrag stammt von 1669, der zweite von 1707, jeweils aus den Stadtgerichts-Protokollen von Battenberg (Eder), Hessen.

Gruß, Daniel

Diese Frage wurde zuerst gepostet im Forum Ahnenforschung.net, wo man mich netterweise hierher verwiesen hat. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Ort bzw. Orth war eine Bezeichnung für 1/4 Gulden, also 1/4 Spanischer Gulden müsste das dann sein.
 
Der Ort bzw. Orth war eine Bezeichnung für 1/4 Gulden, also 1/4 Spanischer Gulden müsste das dann sein.
So hätte ich es ohne den Kontext auch verstanden, aber im Kontext verstehe ich es nicht.
Es würde mich wundern, wenn ¼ Spanischer Gulden jemals 3½ Florin entsprochen hätte; oder 26 Albus, falls sich der Hinweis in Klammern "(einen Spanischer Orth)" nur darauf beziehen sollte.
 
Ich lese das so dass die 3,5 fl zu bezahlen sind in Form von 26 Albus + 1/4 spanischen Gulden + der Rest in Naturalien.
 
Ich lese das so dass die 3,5 fl zu bezahlen sind in Form von 26 Albus + 1/4 spanischen Gulden + der Rest in Naturalien.
Ich sehe, was Du meinst, aber das passt nicht, zumindest nicht komplett.
"Gülden in 26. alb." ist eine feststehende Wendung — ein Umrechnungsfaktor. Der Wert des Guldens schwankte, weshalb in den Dokumenten regelmäßig angegeben wird, zu wieviel Albus der Gulden gerechnet werden soll. Vgl. das Beispiel im Anhang ("ist der Gulden in 26 alb [...] gestellt"), aus einem früheren Jahrgang der Battenberger Kastenrechnungen. "Vierthalben fl. in 26. alb." sind also sicher 3,5x26=91 Silbergroschen.

Du hast aber recht, dass sich der ¼ Spanische Gulden vielleicht nicht direkt auf die 3½ Gulden oder die 26 Albus bezieht, sondern zusätzlich zu entrichten war. Im anderen Forum schreibt in der Zwischenzeit jemand, mit "Spanischer Ort" könne auch gemeint sein, dass ¼ Taler zu zahlen war — aber nicht der übliche Reichstaler zu 78 Albus (oder 3 Gulden), sondern der Spanische Taler zu 84 Albus! Und ¼ Reales wären demnach 84x¼=21 Albus.

Dann wären insgesamt 91+21=112 Silbergroschen, plus die Naturalien fällig gewesen.

Das macht zumindest halbwegs Sinn... Passt es zu der Formulierung, mit "(Spanischer Ort)" in Klammern? Ich weiß es nicht...
 

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Eine andere Möglichkeit:

Die Leihe, um die es geht, wurde alle acht Jahre erneuert, zu einem "alten" bzw. "kanonischen" Zins. Die ursprüngliche Stiftung erfolgte um 1515. Die Deutung müsste wohl also auf den Wert des Spanischen Talers zur Zeit der Verpachtung (also das frühe 16. Jahrhundert) bezugnehmen.

Meine Vermutung: In der ursprünglichen Leihe wurden 3½ Spanische Ort gefordert, und das wurde (vielleicht aus Bequemlichkeit) in "3½ Gulden je 26 Albus" umgewandelt. Daher die Angabe ("spanischer Ort)" in Klammern, um darauf hinzuweisen, was dort ursprünglich stand, nämlich der Gegenwert von "3½ Spanische Ort (je 21 Albus)".

Wenn das stimmt, dann waren nur die genannten 91 Silbergroschen (plus Naturalien) zu zahlen.

Macht das mehr Sinn, als die vorige Idee?

Der komplette Text, der sich in den Akten etwa alle acht Jahre fast wortgleich wiederholt, lautet (hier zitiert aus der Leihe von 1722):
Actum Battenberg den 15ten Januarii 1722. Herren Bürgermeister und Rath hiesiger Stadt Battenberg, haben dato, nach Ablauff der gewöhnlichen Leyhe Jahren, auff acht Jahr lang wiederumb verlehnet, verlehnen auch Krafft dießes das sogenanndte Sanct Annen Guth zu Reddighaußen, welches Widdekundt von Lüderbach, laut auffgerichteter und alhier zu Battenberg befindlicher Donation, denen Armen alhier gestifftet, und Hn. Bürgermeister und Rath hieselbst als Executores solcher Fundation angeordnet, denen Ehrsamen Johann Jost Feißeln und Johannes Feißeln Sen. zu besagtem Reddighaußen; demnach sollen und wollen dieselben gemeldtes Guth, wie zu vor, annehmen, innehaben, nützen, nießen und gebrauchen, wohl bauen und beßern, nichts darvon vereußern, solches in seinen rechten Rainen und Steinen erhalten, Jährlich den alten Canonem oder Zinß, nehmlich Vierthalben Gülden, in 26 alb. (einen Spanischen Orth) ein Pfundt Wachß, nebst einer Ganß, einem Huhn und zweyen Hahn in natura, einem zeitigen Regierenden Bürgermeister treulich lieffern, alles vermöge der Fundation; auch sonst in allen Stücken sich alß treuen Lehns Leuten gebühret, verhalten, sodann künfftig, nach Ablauff dießer Leyh Jahren, sich umb eine neue Leyhe gebührend meldten und auff Erfordern gehorsamblich erscheinen. Alles bey Verlust der Leyhe. Diesem allen nun treulich nach zu kommen, haben beyde Lehens Männer nicht nur Handgelöbniß gethan sondern auch sich anhero eigenhändig eins Theils unterschrieben und durch den Stadtschreiber Birckenbusch auff Bitte unterschreiben laßen, ut supra.
 
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Zu der zweiten Möglichkeit passt wohl nicht ganz, dass von dieser Leihe noch im frühen 17. Jahrhundert anscheinend nur 3 Gulden zu zahlen waren. So zum Beispiel 1589 (Quelle) und 1606 (Quelle).
 
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