Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
UPS, Paket wurde zugestellt, Hinterlegt Briefkasten
Das kann dir in dieser Konstellation eigentlich egal sein, wenn du Privatkunde bist und kein Münzhändler. Das Auktionshaus ist ein gewerblicher Anbieter aus der EU, der muss liefern und das ggf. mit UPS ausklagen wenn nichts ankommt.
War die Sendung denn im Briefkasten? Wenn es komplett reinpasst, ist doch alles okay.
Da irrst Du gewaltig, Ferngebote bei Saalauktionen fallen nicht unter diese allgemeine Fernabsatzregelung, da jeder die Möglichkeit hätte die Stücke zu Begutachten.
Das steht bei Künker:
Der Versand erfolgt schnellstmöglich nach der Auktion beziehungsweise in Absprache mit dem Käufer und auf seine Kosten und Gefahr.
Das steht bei Peuss:
Der Versand geht zu Lasten und Risiko des Ersteigerers bzw. Empfängers und wird nach Aufwand berechnet.
Das steht bei Grün:
Die Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
"Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
Die von uns zu tragende Versandgefahr ist durch den Abschluss ausreichender Versicherungen abgedeckt."
"6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt."
XI. Gefahrübergang
1. Verbraucher
Ist der Erwerber privathandelnder Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsobjektes erst mit Übergabe des Versteigerungsobjektes an den Erwerber auf den Erwerber über.
Bedingungen des Auktionshauses für Kunst der Antike, Afrika, Asiatica (u.a. aus der Sammlung Dr. Wiedner) von Gorny & Mosch GmbH.
www.lot-tissimo.com
Peus E-Auktion
§ 7 Lieferung, Lieferfrist
"Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher in Verzug mit der Annahme der verkauften Sache ist."
Web-Shops der Auktionshäuser und reine E-Auktionen sind eine Sache, ist eine Saalauktion im Spiel (egal über welchen Weg man dort bietet) sollte man wg. dem "Versandrisiko" vorsichtig sein, so verstehe ich es.
Ob diese Regelung noch zeitgemäß ist, ist eine andere Frage.