Rechtliche Probleme bei Kaufvertrag via EBAY

dass die Portoabzocke immer mehr zunimmt, hängt auch damit zusammen, dass viele Käufer letztendlich diesen Usus einfach hinnehmen, weil sie Angst haben, bei einer Negativbewertung eine „Retourkutsche“ zu bekommen. Auf Dauer wird sich jeder Verkäufer überlegen, ob er sich weiter so verhält wenn er sich dafür laufend schlechte Bewertungen einhandelt und ständig seine überzogenen Versandkosten rechtfertigen muss.

Getrennte Nicks für Kauf und Verkauf sind ein gutes Mittel, um Retourkutschen einfach zu ignorieren, denn als Käufer ist die Bewertung nicht so wichtig, zumal bei eBay eine Negativbewertung im anschließenden Kommentar auch entsprechend charakterisiert und kommentiert werden kann.

Ich glaube kaum, dass ein Verkäufer nicht liefern will, wenn die Bewertung des Käufers nicht makellos ist. Umgekehrt spielen die Bewertungen für einen Verkäufer eine große Rolle und sie sind für mich ein wichtiges Kriterium um die Spreu vom Weizen zu trennen.
 
tisso schrieb:
dass die Portoabzocke immer mehr zunimmt, hängt auch damit zusammen, dass viele Käufer letztendlich diesen Usus einfach hinnehmen, weil sie Angst haben, bei einer Negativbewertung eine „Retourkutsche“ zu bekommen.

Das ist ja der Punkt! Was will man denn machen?


@Florin
Du redest immer von Porto; in der Auktion ist aber von Verpackung und Versand die Rede! Er kann doch demnach (im Grunde genommen) seine "Verpackungskosten" ansetzen wie er will. Ist mir ja auch passiert und seitdem frage ich eben einfach nach, bevor ich biete!
 
Hallo,

ich hatte auch einmal das Problem, dass ein Verkäufer zweimal die Versandkosten von mir "abzocken" wollte (2 mal 2,70 EUR). Ich habe auch erst mit ihm herumdiskutiert, habe ihm dann aber einfach nur das einfache Porto überwiesen und ihn somit vor vollendete Tatsachen gestellt. Das habe ich ihm auch später per E-Mail mitgeteild und ihm geschrieben, dass wenn er noch etwas möchte, so soll er doch zu seinem Anwalt gehen und die 2,70 Örö vor Gericht einklagen.
Eine halbe Woche später kam dann die Sendung bei mir zu Hause an. So einfach geht das. Ich lasse mich von einem Versandabzocker doch nicht ausnehmen.

Gruß
Speero
 
Florin schrieb:
Seagram:
Ja, dass er damit die Münzen heimlich "verteuert", ist mir klar. Was mir nicht klar ist: Ist das Recht auf seiner Seite damit? Er hat das getrennte Versenden der Münzen nicht angekündigt.

Muss er auch nicht, er könnte aber freundlicherweise anbieten, zusammen zu versenden. Du hast ganz sicher kein Recht darauf, dass er zusammen versendet, selbst wenn die Auktionen direkt eine Sekunde nacheinander ausgelaufen sind.


Florin schrieb:
Der entscheidende Punkt ist: Darf man annehmen, dass mehrere Münzen zusammen geschickt werden, wenn sie vom selben Verkäufer stammen. Ich kenne es jedenfalls nicht anders.

Nein darf man nicht, und wenn man unsicher ist, sollte man vorher fragen, dazu ist ja die Funktion, um mit dem Käufer in Kontakt zu treten.


Florin schrieb:
Also nochmal für alle: Frage sind nicht die teuren Portokosten, das darf er sicher. Frage ist, ob er mehrere Münzen mehrfach herausschicken kann und dabei jedesmal 6 Euro insgesamt für Einschreiben verlangen darf. Ich finde das absolut unverschämt.

Es ist unverschämt, aber stand ja anscheinend auch nicht anders in der Artikelbeschreibung. Einzige Möglichkeit: nicht bieten oder kaufen.


Florin schrieb:
Hätte ich 10 Münzen ersteigert, dann wären das 60 Euro Porto...irgendwie nicht kosher.

Ja, das ist der sogenannte "worst case". Wer vorher nicht beim Verkäufer nachfragt, kann halt Pech haben. Aber in meinen Augen ist man dann auch selber Schuld.
Gängige Praxis ist z.B. auch vorab das Geld zu überweisen, machen bestimmt 99,99%. Aber im Prinzip ist das genauso unverschämt und kann viele Probleme mit sich bringen.

Was die Höhe der Portokosten betrifft: selbst wenn du eine Münze ersteigerst und da steht 60€ Versandkostenpauschale, mußt du zahlen, denn zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe hast du den Vertragsbedingungen zugestimmt.
Und selbst wenn die Münze dann auf eine Postkarte geklebt bei dir ankommt, kannst du nix machen. Denn es ist eine Versandkostenpauschale, die kann nach belieben angesetzt werden, da sind nicht die wirklichen Portokosten drin, sondern auch die Zeit die zum Verpacken und Versenden.

@speero
eigenmächtig die Überweisungssumme zu kürzen ist schon ziemlich frech, aber wenn es funktioniert ist ja gut ;)
Aber ebenso hätte sich der Verkäufer zu Recht weigern können, und man kann nix gegen unternehmen
 
Florin schrieb:
Ich hab ihm jetzt schon eine Mail geschrieben mit dem Hinweis, solange ein Vertragsbestandteil unklar sei, gilt ein Vertrag laut BGB als nicht geschlossen, und er solle mir bitte bestätigen, dass er mir die Artikel zusendet wenn ich ihm den Betrag für die Münzen plus 3 Euro Porto plus 2,05 Einschr. Geb. überweise. Vorher überweise ich keinen Cent.
...

Es ist zwar richtig, dass der Kaufvertrag nicht geschlossen ist, solange etwas unklar ist, aber hier ist leider nichts unklar.

Das eigentliche Kaufgeschäft war sowieso klar. Bestimmte Münze zum bestimmten Preis. Die Übereignung (Versand) samt Kosten ist auch klar gewesen, war nämlich konkret in den jeweiligen Ebay-Angeboten aufgeführt. Du hast geklickt und damit in beiden Fällen dein Einverständnis erklärt.

Unklar wurde es erst, als du abweichende Konditionen wolltest (anderes Porto /Einschreiben). Das nachträgliche Erheben weiterer Forderungen ändert aber leider nichts an der Wirksamkeit der geschlossenen Verträge, sonst wäre es sehr einfach, aus Verträgen aller Art herauszukommen.

Bei einer Abholung bleibt dem Verkäufer jedoch nichts anderes übrig, als die Münzen für den echten Kaufpreis herauszurücken. Die persönliche Übergabe eines Kaufgegenstandes gegen Bargeld ist die normalste Form, ein Geschäft abzuwickeln. Diese Form der Abwicklung hat er auch nicht ausgeschlossen.
 
poerings schrieb:
Bei einer Abholung bleibt dem Verkäufer jedoch nichts anderes übrig, als die Münzen für den echten Kaufpreis herauszurücken. Die persönliche Übergabe eines Kaufgegenstandes gegen Bargeld ist die normalste Form, ein Geschäft abzuwickeln. Diese Form der Abwicklung hat er auch nicht ausgeschlossen.

Er hat es aber auch nicht extra erwähnt. Wenn ich bei einer Autkion nicht extra erwähne, dass die Ware auch persönlich abgeholt werden kann, dann bedeutet das für mich, dass ich nur versende. Selbst wenn der Käufer darauf besteht, muss ich ihm die Ware nicht persönlich übergeben.
Bei den vielen Verrückten da draußen habe ich nicht großen bedarf mich mit jemand Fremden persönlich zu treffen. Da habe ich schon schlechte Erfahrungen gehabt.

Sofern eine persönlich Übergabe nicht ausgeschlossen ist bedeutet das genauso wie beim gemeinsamen Versand nicht, dass es möglich ist.
 
Portoabzocke???

Hallo

ich möchte auch noch was zum Schluß beitragen und hoffe damit etwas zu helfen.

12 € Porto sind sicherlich unverschämt aber es handelt sich um 2 Verträge wobei der Portobetrag jedesmal ein seperater Vertragsbestandteil ist in den du mit deinem Gebot Eingewilligt hast.
Du hättest sowas wirklich im Vorfeld vor der Gebotsabgabe klären müssen im Nachhinein kannst du wirklich nur versuchen dich gütlich zu einigen.
Mit dem Ausdruck Portoabzocke würde ich ebenfalls vorsichtig sein zumal du die Münzen ja noch garnicht hast event. verschickt er sie ja jedesmal als Packet und dann sind die 12 € auch tatsächliche Kosten.
Eine negativ Bewertung halte ich ebenfalls nicht für sinnvoll den er ist ja bereit seinen Vertrag mit dir zu erfüllen und du hast ja seinen Versandbedingungen ohne zu Murren akzeptiert nur im Nachhinein bist du Unzufrieden weil der Verkäufer nicht so will wie du.
Im Ebay Forum sind solche Beiträge recht häufig gefragt und die Allgemeine Antwort ist meistens " bezahle und buche es als schlechte Erfahrung ab"
Eine verbindliche Antwort ob du im Recht bist wird dir hier wohl keiner geben und ob " 6 € " einen Rechtsstreit lohnen beweifle ich zumal hier schon mehrmals gesagt wurde das du dabei vermutlich den kürzeren ziehen wirst.

Ich will hier keinesfalls den Verkaufer heilig sprechen den das ist wirklich sehr Kundenunfreundlich was er dort mit dir abzieht aber ich denke du sparst ne Menge Zeit,Ärger,Geld und Nerven wenn du es bezahlst den Begriff sehr hohes Porto oder so ähnlich in eine positive oder neutrale Bewertung mit einfügst.

Gruß Henne ;)
 
Ehrlich gesagt, hätte ich bei dem Bewertungsprofil des Verkäufers schon aus Prinzip nichts gekauft. Dass er einen Portogewinn einkalkuliert, war doch offensichtlich erkennbar. Ich hätte noch nicht einmal gefragt, ob er einen kostengünstigeren Sammelversand anbietet, da seine Antwort vorhersehbar gewesen wäre. Aber da du nun einmal geboten hast, musst du da jetzt wohl durch.

Übrigens ist dir der Verkäufer entgegengekommen, da er auf deinen Wunsch hin ein Einschreibversand anbietet; in der Artikelbeschreibung hat er als einzige Versandart den unversicherten Versand aufgeführt. Dass er fürs Einschreiben 3,00 EUR statt 2,05 EUR berechnet, kann ich sogar noch nachvollziehen. Einen normalen Brief kann man einfach in den nächsten Briefkasten werfen, für ein Einschreiben muss man zur Post fahren und evtl. sogar noch Schlange stehen. Kundenfreundlich ist das aber natürlich nicht.

Mein Tipp ist übrigens, dass du nach Zahlung der happigen Versandkosten die beiden Münzen in einem Einschreiben zugestellt bekommst. Seine vertraglichen Verpflichtungen hätte er damit m.E. auch erfüllt. Jedenfalls würde ich an deiner Stelle mit dieser Möglichkeit rechnen. Du kannst dem aber natürlich wirksam vorbeugen, indem du es ausnutzt, dass es sich um zwei getrennte Kaufverträge handelt: gib einfach unterschiedliche Lieferadressen an. ;)
 
Du redest immer von Porto; in der Auktion ist aber von Verpackung und Versand die Rede! Er kann doch demnach (im Grunde genommen) seine "Verpackungskosten" ansetzen wie er will. Ist mir ja auch passiert und seitdem frage ich eben einfach nach, bevor ich biete!

Galaxy: Ja, meinetwegen kann man sich über die V + V Kosten streiten. Aber ich denke, dir ist entgangen, dass dieser Mensch für 2 Einschreiben 6 Euro zusätzlich kassieren, anstatt 4,05! Ginge es nur um die 2 x 3 Euro -. du hast Recht, das sind V und V - , hätte ich meine Klappe gehalten. Aber die Postgebühren sind, wie du selbst sagst, etwas anderes. Und auch DIE erhöht er, und das ist eine Unverschämheit.

Ich hoffe du hast auch gelesen, dass ich dann für zwei Münzen 12 Euro Porto zahlen werde, welche in zwei gebrauchten Behördenumschlägen kommt. Dass das nicht in Ordnung ist, muss eigentlich nicht diskutiert werden.
 
@Supersoenk

Es ist unverschämt, aber stand ja anscheinend auch nicht anders in der Artikelbeschreibung. Einzige Möglichkeit: nicht bieten oder kaufen.

Danke für einen Beitrag, aber du hast mehrmals das selbe gesagt, ohne es zu begründen. "Man darf nicht von zusammengefasstem Versand ausgehen". Wieso nicht? Er hat es nicht geschrieben, das stimmt, aber er hat auch nicht das Gegenteil geschrieben. Folglich ist es unklar, und man darf nicht nur, sondern man muss von dem ausgehen, was üblich ist. Ich bin kein Neuling bei Ebay, und ich habe -zig Münzen auf diese Weise ersteigert.

Egal, ich sollte mich nicht mehr so lange damit befassen. Wer meine Beiträge kennt, weiss, dass ich mich nur sehr selten salopp ausdrücke. Aber hier tue ich es: Der Typ hat nen Knall.

Vermutlich werde ich einfach die 12 Euro zahlen, damit ich meine Ruhe habe. Mich hatte nur interessiert, was das Gros hier meint, und ich bin überrascht, dass die meisten hier - offensichtlich keine Juristen - glauben, es sei rechtlich in Ordnung. Das ist es mit Sicherheit nicht, aber ich werde folgendermaßen rechnen: Ich zahle 12 Euro für das Gut "Ruhe & Frieden". Das ist nämlich ein wertvolles Gut, ich denke es lohnt sich.
 
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