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Hi,
kann mir einer von euch sagen, ab wann man problemlos vom Kauf eines ersteigerten Artikels zurücktreten kann?
Ich habe einen Artikel bei ebay ersteigert, den Verkäufer angeschrieben aber bekomme keine Antwort.....Jahre warten will ich auch nicht, da kann ich besser das gleiche Produkt von einem anderen Verkäufer ersteigern....da ich hinterher aber nicht verpflichtet bin doppelt zu zahlen würde mich nun interessieren, ob jemand von euch was zur Rechtslage in solchen Fällen gehört ( oder erlebt ) hat.
Danke
Basti
kann mir einer von euch sagen, ab wann man problemlos vom Kauf eines ersteigerten Artikels zurücktreten kann?
Ich habe einen Artikel bei ebay ersteigert, den Verkäufer angeschrieben aber bekomme keine Antwort.....Jahre warten will ich auch nicht, da kann ich besser das gleiche Produkt von einem anderen Verkäufer ersteigern....da ich hinterher aber nicht verpflichtet bin doppelt zu zahlen würde mich nun interessieren, ob jemand von euch was zur Rechtslage in solchen Fällen gehört ( oder erlebt ) hat.
Danke
Basti