Rücktritt vom Kauf bei ebay

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Hi,
kann mir einer von euch sagen, ab wann man problemlos vom Kauf eines ersteigerten Artikels zurücktreten kann?
Ich habe einen Artikel bei ebay ersteigert, den Verkäufer angeschrieben aber bekomme keine Antwort.....Jahre warten will ich auch nicht, da kann ich besser das gleiche Produkt von einem anderen Verkäufer ersteigern....da ich hinterher aber nicht verpflichtet bin doppelt zu zahlen würde mich nun interessieren, ob jemand von euch was zur Rechtslage in solchen Fällen gehört ( oder erlebt ) hat.
Danke
Basti
 
Erlebt!

Ich hatte auch mal was ersteigert, mich noch gewundert, dass es so preiswert war und dann noch mal genau nachgelesen...da war dann alles klar.

Meinen Irrtum habe ich dem Anbieter hinterher mitgeteilt, mich bei ihm entschuldigt für's Versemmeln der Auktion und ihm die ebay-Kosten komplett erstattet, ohne etwas dafür zu bekommen. War kein Problem, es gab gegenseitig positive Bewertung und gut.
 
BastiNRW schrieb:
Hi,
kann mir einer von euch sagen, ab wann man problemlos vom Kauf eines ersteigerten Artikels zurücktreten kann?
Ich habe einen Artikel bei ebay ersteigert, den Verkäufer angeschrieben aber bekomme keine Antwort.....Jahre warten will ich auch nicht, da kann ich besser das gleiche Produkt von einem anderen Verkäufer ersteigern....da ich hinterher aber nicht verpflichtet bin doppelt zu zahlen würde mich nun interessieren, ob jemand von euch was zur Rechtslage in solchen Fällen gehört ( oder erlebt ) hat.
Danke
Basti


Wie lange wartest Du den schon ?
Mir ist es schon daselbe passiert, nur der Verkäufer hat mir die Münze direkt auf Rechnung zugesendet !

:cool:
 
Müssten so ca 10 Tage sein....
Was mich wundert ist, dass es bei ebay normalerweise dieses Problem nur andersrum gibt, also dass sich der Käufer nicht meldet....
Der Verkäufer in diesem Fall sollte doch froh sein, dass ich die Bankverbindung direkt haben und sofort online überweisen will....
 
Danke schonmal für die schnellen Antworten, die Erklärung in diesem Link hat mir definitiv weitergeholfen, wenn man diese 'Anleitung' befolgt besteht aber die Gefahr, dass der Verkäufer sich durch ne schlechte Bewertung 'rächt', ich denke dagegen kann man dann wohl nix machen, oder?
 
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