Intermunt, Belgien: Ausschluss des Widerrufsrechtes durch die Firma Intermunt aus Belgien

Tobias Honscha

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Mich würde einmal interessieren, ob man das Widerrufsrecht für Käufer aus Deutschland bei Ebay-Auktionen ausschließen kann, wenn man seinen Firmensitz in Belgien hat? Immerhin ist der Anbieter schon lange am Markt - mir ist bisher aber noch nie aufgefallen, dass er sich mutmaßlich gar nicht an die mir bekannten Pflichten hält.

Ist es nicht sogar so, dass sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate + 14 Tage verlängert, wenn der Unternehmer nicht über das Widerrufsrecht belehrt hat?


Beispiel diese Auktion:

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enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
ChatGPT schreibt zum Widerrufsrecht zutreffend: (habe ich mit dem Gesetzestext abgeglichen)
Die Rechtslage ist eindeutig:


📌 Rechtslage nach § 356 Abs. 3 BGB​


Wenn der Unternehmer nicht über das Widerrufsrecht belehrt hat,
➡️ verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate + 14 Tage.


Das bedeutet:


  • Keine Belehrung → Widerrufsfrist läuft erst 12 Monate nach dem eigentlichen Fristende ab.
  • Also insgesamt maximal 1 Jahr und 14 Tage Widerrufsrecht.

📝 Gesetzeswortlaut (vereinfacht)​


§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB:
„Unterbleibt die Belehrung, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem in § 355 Abs. 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt.“

Das ist dann aber sehr risikoreich für Gino Creyf, wenn die Kunden die Ware noch nach einem Jahr zurückgeben können. Ich kenne Sammler, die würden dann einfach auf Kosten des Händlers ein Jahr lang spekulieren.

Und die Bilanz sieht gut aus (ist ja irre, was man in Belgien alles veröffentlichen muß ;) ) Da kann der geneigte Sammler dann ja wirklich lange von seinem Recht gebrauch machen.

 
Abschließendes Fazit:

Die im Thread aufgeworfene Frage ist inzwischen gerichtlich eindeutig beantwortet.

Das Landgericht Bochum hat der von mir beantragten einstweiligen Verfügung vom 02.01.2026 stattgegeben. Der Firma Intermunt BV wurde untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit Münzen in der Bundesrepublik Deutschland Verbraucher nicht in dem gesetzlich geforderten Umfang über das Widerrufsrecht zu belehren, Verbraucher nicht über das Muster-Widerrufsformular zu belehren und das gesetzliche Widerrufsrecht auszuschließen. Das bezog sich konkret auf ein eBay-Angebot unter der Artikelnummer 144671853534. Zugleich wurde der Gegenseite für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, beziehungsweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Das Gericht hat außerdem ausdrücklich ausgeführt, dass die Antragsgegnerin nach § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a EGBGB verpflichtet ist, über das Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular zu belehren. Weiter hat das Gericht festgestellt, dass der Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts irreführend ist und geeignet, Verbraucher von der Ausübung ihres Rechts abzuhalten.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Gegenseite im Anschluss eine Abschlusserklärung abgegeben hat. Damit wurde die einstweilige Verfügung als endgültige und zwischen den Parteien materiell-rechtlich verbindliche Regelung anerkannt; auf weitere Rechtsbehelfe gegen den Verfügungsinhalt wurde verzichtet.
 
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