Regelung in Frankreich:
In Frankreich sind die Besitzverhältnisse an Bodenschätzen im Code minier (Bergbaugesetzbuch) geregelt. Das französische Recht unterscheidet – ähnlich wie Deutschland – zwischen verschiedenen Arten von Bodenschätzen, wobei der Staat eine stärkere Kontrolle ausübt.
Die meisten wertvollen oder strategischen Bodenschätze – z. B. Erdöl, Erdgas, Kohle, Metalle, Salz, Uran – gehören dem Staat, auch wenn sie auf Privatgrund gefunden werden. Das betrifft alles, was im Gesetzbuch als substances concessibles (konzessionspflichtige Stoffe) eingestuft ist.
Einige gewöhnliche oder weniger wertvolle Materialien wie:
In Frankreich sind die Besitzverhältnisse an Bodenschätzen im Code minier (Bergbaugesetzbuch) geregelt. Das französische Recht unterscheidet – ähnlich wie Deutschland – zwischen verschiedenen Arten von Bodenschätzen, wobei der Staat eine stärkere Kontrolle ausübt.
a) Staatliches Eigentum (domaine public)
Die meisten wertvollen oder strategischen Bodenschätze – z. B. Erdöl, Erdgas, Kohle, Metalle, Salz, Uran – gehören dem Staat, auch wenn sie auf Privatgrund gefunden werden. Das betrifft alles, was im Gesetzbuch als substances concessibles (konzessionspflichtige Stoffe) eingestuft ist.
- Diese Bodenschätze können nur mit staatlicher Konzession (concession minière) erkundet und abgebaut werden.
- Eigentümer eines Grundstücks haben kein Anrecht auf diese Stoffe, auch wenn sie auf ihrem Land liegen.
b) Privates Eigentum
Einige gewöhnliche oder weniger wertvolle Materialien wie:
- Lehm
- Sand
- Kies
- Steine (für Bauzwecke)
- Torf