Bauer entdeckt gigantischen Goldschatz – und geht leer aus

Regelung in Frankreich:

In Frankreich sind die Besitzverhältnisse an Bodenschätzen im Code minier (Bergbaugesetzbuch) geregelt. Das französische Recht unterscheidet – ähnlich wie Deutschland – zwischen verschiedenen Arten von Bodenschätzen, wobei der Staat eine stärkere Kontrolle ausübt.

a) Staatliches Eigentum (domaine public)


Die meisten wertvollen oder strategischen Bodenschätze – z. B. Erdöl, Erdgas, Kohle, Metalle, Salz, Uran – gehören dem Staat, auch wenn sie auf Privatgrund gefunden werden. Das betrifft alles, was im Gesetzbuch als substances concessibles (konzessionspflichtige Stoffe) eingestuft ist.
  • Diese Bodenschätze können nur mit staatlicher Konzession (concession minière) erkundet und abgebaut werden.
  • Eigentümer eines Grundstücks haben kein Anrecht auf diese Stoffe, auch wenn sie auf ihrem Land liegen.

b) Privates Eigentum​


Einige gewöhnliche oder weniger wertvolle Materialien wie:
  • Lehm
  • Sand
  • Kies
  • Steine (für Bauzwecke)
  • Torf
gehören dem Grundstückseigentümer – ähnlich wie in Deutschland.
 
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