2€ Entwurfvorlagen beim EU-Rat

Ich versuche, so viel Aufhebens zu machen, damit sie es absagen. Scherz beiseite, stellt euch nur vor, wie sehr mich das aufregt...
 
Vermutlich stört sich jemand an den kyrillischen Lettern auf einer 2€ Münze, weil er Russland Phobie hat.
Aber schauen wir mal welche der beiden Münzen nun wirklich betroffen ist.
 
Vermutlich stört sich jemand an den kyrillischen Lettern auf einer 2€ Münze, weil er Russland Phobie hat.
Aber schauen wir mal welche der beiden Münzen nun wirklich betroffen ist.
Haha! Nein, Onkel Sam, die Bulgaren haben das kyrillische Alphabet erfunden, und wir sollten es der Welt gebührend präsentieren! Was auf diesen Münzabbildungen zu sehen ist, ist nicht einmal das Kyrillische, das wir heute kennen. Das ist eine Art Frankenstein-Schrift aus den ersten beiden Buchstaben A und B (Аз Буки) und dem modernen Wort für Alphabet. Eine riesige Enttäuschung, hoffentlich ändern sie das noch.
 
Haha! Nein, Onkel Sam, die Bulgaren haben das kyrillische Alphabet erfunden, und wir sollten es der Welt gebührend präsentieren! Was auf diesen Münzabbildungen zu sehen ist, ist nicht einmal das Kyrillische, das wir heute kennen. Das ist eine Art Frankenstein-Schrift aus den ersten beiden Buchstaben A und B (Аз Буки) und dem modernen Wort für Alphabet. Eine riesige Enttäuschung, hoffentlich ändern sie das noch.
Ich drücke dir die Daumen das ein neuer Entwurf vorgelegt wird, welches Dir mehr zusagt. Ich kann dich verstehen! Es ist die erste bulgarische 2€ Gedenkmünze, da sollte das Design würdevoll gestaltet werden, zumal die Schrift innerhalb der EU auch einzigartig ist.
 
Am 29. Mai wurde ein Einspruch gegen den Entwurf einer 2-Euro Gedenksmünze veröffentlicht (ST 9874 2026 INIT - INFORMATION NOTE). Das Dokument wurde noch nicht veröffentlicht, aber es handelt sich höchstwahrscheinlich um die bulgarische 2-euro Gedenksmünze, da alle anderen Motive, die in 2026 dem Rat vorgelegt wurden, vom Rat bestätigt wurden...
Interessant wäre, die Begründung für den Einspruch zu lesen. Dieser kann nach folgenden Vorgaben erfolgen:

2. Gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Verordnung des Rates kann jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, in einer begründeten Stellungnahme an den Rat und an die Kommission Einwände gegen den vom ausgebenden Mitgliedstaat vorgeschlagenen Entwurf erheben, wenn dieser Entwurf bei seinen Bürgern negative Reaktionen hervorrufen könnte.

3. Gemäß Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung des Rates legt die Kommission dem Rat eine ablehnende Stellungnahme vor, wenn sie der Auffassung ist, dass der Entwurf die in der Verordnung des Rates festgelegten technischen Anforderungen nicht erfüllt.


Quelle: EU-Rat
 
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