2€ Entwurfvorlagen beim EU-Rat

Litauen legte gestern dem Rat einen Entwurf für eine weitere (?) 2-Euro-Gedenkmünze zur förmlichen Genehmigung vor.

Bereits am 19.06.25 wurde ein Entwurf vorgelegt - s.o. Dabei ging es um diese Münze, wie kurze Zeit später bekannt wurde.
 
Malta legte gestern dem Rat Entwürfe für zwei 2-Euro-Gedenkmünzen zur förmlichen Genehmigung vor.
 
Finnland legte gestern dem Rat einen Entwurf für eine 2-Euro-Gedenkmünze zur förmlichen Genehmigung vor.
 
Mir ist aufgefallen, dass die assoziierten Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstaat von der Vorgabe, dem Europäischen Rat Entwürfe für neue 2-Euro-Gedenkmünzen zur förmlichen Genehmigung vorzulegen, ausgenommen sind.

Die Vorlage zur förmlichen Genehmigung von neuen Münzen der Mitgliedsstaaten (!) ist in der

VERORDNUNG (EU) Nr. 729/2014 DES RATES
vom 24. Juni 2014
über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen
(Neufassung)
geregelt. Diese habe ich vor einiger Zeit oben unter #232 zitiert.

Merkwürdig, dass die Kleinstaaten also offensichtlich münzthematisch und münzdesigntechnisch "machen können, was sie wollen" - zumindest werden die Entwürfe nicht wie die der Mitgliedsstaaten von der EU "abgesegnet".

Ich werde in den nächsten Tagen mal dazu mit der Kommission in Kontakt treten und diesbezüglich nachfragen.
 
Die Kleinstaaten sind souveräne Staaten die nicht der EU angehören. Eine förmliche Genehmigung durch die EU ist damit eigentlich ausgeschlossen.
 
Die Kleinstaaten sind souveräne Staaten die nicht der EU angehören. Eine förmliche Genehmigung durch die EU ist damit eigentlich ausgeschlossen.
Ja zum ersten Teil deiner Aussage, nein zum zweiten Teil.

Alle vier Kleinstaaten haben mit der EU Währungsvereinbarungen abgeschlossen, die den rechtlichen Rahmen für die nationale Ausgabe von Euromünzen und deren Handhabung festlegt.

So steht z.B. in der

WÄHRUNGSVEREINBARUNG zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco (2012/C 310/01)

veröffentlicht am 13.10.2012 im Amtsblatt der Europäischen Union

unter Artikel 4, Absatz 2 folgendes (wie ich zwischenzeitlich nachgelesen habe):

(2) Das Fürstentum Monaco notifiziert die Entwürfe der nationalen Seite seiner Euro-Münzen im Voraus der Europäischen Kommission, die deren Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften prüft.

Aber wie wird diese Übereinstimmung geprüft, das Ergebnis abgesegnet und veröffentlicht? Darum geht es mir.
 
Die Kleinstaaten sind souveräne Staaten die nicht der EU angehören. Eine förmliche Genehmigung durch die EU ist damit eigentlich ausgeschlossen.
Das stimmt. Die Ministaaten gehören nicht zur EU, und ihre Münzen (Themen und Designs) werden von der Kommission selbst geprüft und nicht den EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ich habe mich vor Jahren danach erkundigt.
 
Monaco hat de facto eine Währungsvereinbarung mit Frankreich abgeschlossen (wie bereits vor dem Euro).
Frankreich vertritt dabei die EU. Wenn überhaupt jemand prüft dann eher Frankreich.

Satz 1 der Vereinbarung lautet ja auch:

DIE EUROPÄISCHE UNION, vertreten durch die Französische Republik und die Europäische Kommission, und DAS FÜRSTENTUM MONACO …
 
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