Revision am 01.05.2017
Quelle: www.zoll.de -> elektronischer Zolltarif (EZT-online über google.de)
EZT-Online
71189000001 Einfuhrumsatzsteuer: frei
Warenbeschreibung: gesetzliche Zahlungsmittel, soweit sie nicht wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden (§ 5 i. V. m. § 4 Nr. 8 b) UStG)
z.B. gesetzliche Zahlungsmittel zum Nennwert
71189000002 Einfuhrumsatzsteuer: frei
Warenbeschreibung: Anlagegold, soweit sie im Verzeichnis der Goldmünzen sind ( vgl. VSF Z 8101 Abs. 83 UAbs.2, Anl.2) oder die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden und zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt (§ 25 c Abs.2 Nr. 2 USTG) z.B. alle Goldanlagemünzen
71189000003, (71181000001) Einfuhrumsatzsteuer: 7 %
Warenbeschreibung: aus Edelmetallen, wenn es sich um Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert handelt und die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne EUST) beträgt. (vgl. VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs.2 Nr. 3c), Abs. 3) z.B. alle neuen Silberanlagemünzen
71189000004, (71181000002) Einfuhrumsatzsteuer: 7 %
Warenbeschreibung: Münzen aus unedlen Metallen (vgl.VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs.4) z.B. alle Münzsets aus unedlen Metallen
71189000905 – 71189000908 existieren nicht
71189000009 Einfuhrumsatzsteuer: 19 %
Warenbeschreibung: andere (vgl. § 4 Nr. 8 Buchst. b Satz 2 UStG, VSF Z 8101 Abs. 83 UAbs. 1 und Anl. 1a) Abs. 3 Satz 2) z.B. Platin- oder Palladiummünzen
Münzsets aus verschiedenen Metallen: Nach einem Bescheid des Hauptzollamts Frankfurt a.M.
Registrierkennzeichen BRZ-1102-092980-03-2010-3300 vom 15. März 2010
Geschäftszeichen S 0600 B – B 23.01.01 / RL 09 Nr. 2980
richtet sich die Einfuhrumsatzsteuer bei Münzsets aus verschie-denen Metallen (z.B. Gold + Silber oder Silber + unedle Metalle) nach dem höherwertigen Metall.
Quelle: www.zoll.de -> elektronischer Zolltarif (EZT-online über google.de)
EZT-Online
71189000001 Einfuhrumsatzsteuer: frei
Warenbeschreibung: gesetzliche Zahlungsmittel, soweit sie nicht wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden (§ 5 i. V. m. § 4 Nr. 8 b) UStG)
z.B. gesetzliche Zahlungsmittel zum Nennwert
71189000002 Einfuhrumsatzsteuer: frei
Warenbeschreibung: Anlagegold, soweit sie im Verzeichnis der Goldmünzen sind ( vgl. VSF Z 8101 Abs. 83 UAbs.2, Anl.2) oder die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden und zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt (§ 25 c Abs.2 Nr. 2 USTG) z.B. alle Goldanlagemünzen
71189000003, (71181000001) Einfuhrumsatzsteuer: 7 %
Warenbeschreibung: aus Edelmetallen, wenn es sich um Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert handelt und die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne EUST) beträgt. (vgl. VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs.2 Nr. 3c), Abs. 3) z.B. alle neuen Silberanlagemünzen
71189000004, (71181000002) Einfuhrumsatzsteuer: 7 %
Warenbeschreibung: Münzen aus unedlen Metallen (vgl.VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs.4) z.B. alle Münzsets aus unedlen Metallen
71189000905 – 71189000908 existieren nicht
71189000009 Einfuhrumsatzsteuer: 19 %
Warenbeschreibung: andere (vgl. § 4 Nr. 8 Buchst. b Satz 2 UStG, VSF Z 8101 Abs. 83 UAbs. 1 und Anl. 1a) Abs. 3 Satz 2) z.B. Platin- oder Palladiummünzen
Münzsets aus verschiedenen Metallen: Nach einem Bescheid des Hauptzollamts Frankfurt a.M.
Registrierkennzeichen BRZ-1102-092980-03-2010-3300 vom 15. März 2010
Geschäftszeichen S 0600 B – B 23.01.01 / RL 09 Nr. 2980
richtet sich die Einfuhrumsatzsteuer bei Münzsets aus verschie-denen Metallen (z.B. Gold + Silber oder Silber + unedle Metalle) nach dem höherwertigen Metall.
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