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Seit über 5 Jahren schreibe ich bei Google Rezensionen über Firmen, deren Leistung ich in Anspruch nehme. Leider muss ich immer wieder feststellen, dass Bewertungen, die dem Bewerteten nicht in den Kram passen, bei Google unter fadenscheinigen Begründungen gemeldet und nicht mehr angezeigt werden.
Beispiel der Besuch eines indischen Restaurants zum Mittagstisch mit meiner Frau vor fast einem Jahr. Gestern erreichte mich eine Email von Google, Betreff "Benachrichtigung von Google zu Inhaltsbeschränkungen" mit folgendem Inhalt:
.................................................
Betroffene Inhalte: Beitrag
Rechtsprechung: Deutschland
Verstößt anscheinend gegen: Verleumdung
Folge: Zugriffsbeschränkung
Unten finden Sie die betroffene(n) URL(s).
Aus diesem Grund sind wir gerade dabei, die angegebene Maßnahme auf die betroffenen Inhalte bei Google Local Reviews für Nutzer weltweit anzuwenden.
Betroffene URL(s):
★★
Wir hatten zwei mal Chicken Curryhaus, mit spezieller exotischer Curryhaus-Soße = wenig Fleisch, süße Sauce mit Ananas, halber Kirsche und Weintraube aus Mischkompottdose. Nicht, was wir erwartet hatten, keinerlei Schärfe.
Servicetyp: Verzehr im Restaurant
Art der Mahlzeit: Mittagessen
Preis pro Person: 10–20 €
Essen: 1
Service: 3
Ambiente: 3
Mögliche weitere Schritte
Google bitten, die Entscheidung noch einmal zu prüfen:
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind und möchten, dass wir unseren Standpunkt noch einmal überdenken, können Sie innerhalb der nächsten sechs Monate ab dem Datum dieser Mitteilung Einspruch einlegen. Nennen Sie die betreffenden URLs im Einspruchsformular.
Beachten Sie, dass Sie nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist keinen Einspruch mehr einlegen können.
.......................
Der Entscheidung habe ich widersprochen und 2 eidesstattlichen Versicherungen hochgeladen, dass wir zum angegebenen Zeitpunkt dort essen waren und die Beschreibung der Speise eine Tatsachenbehauptung darstellte.
Tatsächlich lassen sich unter dem Google-Maps Eintrag des betreffendem Restaurant nur noch positive Erfahrungsberichte finden, was das ganze System ad-absurdum führt.
Beispiel der Besuch eines indischen Restaurants zum Mittagstisch mit meiner Frau vor fast einem Jahr. Gestern erreichte mich eine Email von Google, Betreff "Benachrichtigung von Google zu Inhaltsbeschränkungen" mit folgendem Inhalt:
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Betroffene Inhalte: Beitrag
Rechtsprechung: Deutschland
Verstößt anscheinend gegen: Verleumdung
Folge: Zugriffsbeschränkung
Unten finden Sie die betroffene(n) URL(s).
Aus diesem Grund sind wir gerade dabei, die angegebene Maßnahme auf die betroffenen Inhalte bei Google Local Reviews für Nutzer weltweit anzuwenden.
Betroffene URL(s):
★★
Wir hatten zwei mal Chicken Curryhaus, mit spezieller exotischer Curryhaus-Soße = wenig Fleisch, süße Sauce mit Ananas, halber Kirsche und Weintraube aus Mischkompottdose. Nicht, was wir erwartet hatten, keinerlei Schärfe.
Servicetyp: Verzehr im Restaurant
Art der Mahlzeit: Mittagessen
Preis pro Person: 10–20 €
Essen: 1
Service: 3
Ambiente: 3
Mögliche weitere Schritte
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Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind und möchten, dass wir unseren Standpunkt noch einmal überdenken, können Sie innerhalb der nächsten sechs Monate ab dem Datum dieser Mitteilung Einspruch einlegen. Nennen Sie die betreffenden URLs im Einspruchsformular.
Beachten Sie, dass Sie nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist keinen Einspruch mehr einlegen können.
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Der Entscheidung habe ich widersprochen und 2 eidesstattlichen Versicherungen hochgeladen, dass wir zum angegebenen Zeitpunkt dort essen waren und die Beschreibung der Speise eine Tatsachenbehauptung darstellte.
Tatsächlich lassen sich unter dem Google-Maps Eintrag des betreffendem Restaurant nur noch positive Erfahrungsberichte finden, was das ganze System ad-absurdum führt.
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